Muss ich den Hund meiner Mutter übergeben?

Hallo,

Himmel, ich weiß überhaupt nicht wo ich eigentlich Anfangen soll, entschuldigt also bitte wenn meine Frage völlig Chaotisch rüberkommen mag, aber ich hab gerade einfach den Kopf zum bersten voll.

Bei meiner Mutter wurde Darmkrebs festgestellt und aktuell liegt sie auch in der Klinik, letzte Woche hatte sie eine sehr große Op hinter sich und ist verständlicherweise komplett kaputt, auch machen ihr die Schmerzen Probleme und die neuen Medikamente sind verständlicherweise auch nicht ohne.

Aktuell ist ihr Hund bei uns untergekommen und trotz vorheriger Bedenken bezüglich unseres Katers, kommen die beiden im Grunde doch ganz gut miteinander zurecht.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem, heute habe ich mich mit ihrer Pflegerin unterhalten und sie ließ da ganz dezent den Satz fallen "Wenn deine Mutter wieder zuhause ist und der Hund wieder zuhause kommt er dann im Fall der Fälle bei der Nachbarin über ihr unter" und allein bei der Vorstellung drehen sich mir nicht nur die Fußnägel, sondern mir stellen sich auch sämtliche Nackenhaare auf bei dem Gedanken den Hund an ihr aushändigen zu müssen.

Leider hat das ganze eine Vorgeschichte, sie hatte zuvor einen Hund gehalten um den sie sich absolut nicht gekümmert hat, gefüttert wurde er mit Sahne, Butter wurde ihm ins Maul geschmiert und er bekam auch häufig Fastfood von ihr zu fressen.
Ebenso hatte er unbehandelte Zähne, die Krallen haben sich bereits gerollt und er lief ungelogen mehrere Monate mit einem dicken Tumor am Hinterteil herum was letztendlich aufgeplatz war und man konnte dem Hund auch nicht weiter behilflich sein, es wurde einfach viel zu spät was getan.

Da meine Mutter aktuell im Krankenhaus ist und sich in erster Linie um sich kümmern muss kann ich sie aktuell auch nicht dazu fragen wie ihre Sicht der Dinge dazu ist, ich weiß mit der Frau hat sie kein gutes Verhältnis, sie ist auch sonst ein ziemlich rechthaberischer Mensch und hat ihr schon einige Male Sachen unterstellt die so gar nicht stimmen, wenn sie noch mit jemanden Kontakt hat dann mit der (hoffentlich) werdenden Ex-Partnerin meiner Mutter, aber da sie selbst meiner Mutter ziemlich zusetzt kann ich sie nicht Fragen wie Mutter das geklärt hat, ich weiß zwar das sie mal bei einem Notar war um diverse Sachen abzuklären aber weiß ich nicht was alles inbegriffen ist.

Versteht mich nicht falsch, ich gönn jedem Mensch eine Fellnase, aber bei ihr kann ich das einfach nicht und da ich weiß das meine Mutter unfassbar an ihren Hund hängt macht mich der Gedanke allein schon deswegen verrückt.

Der Hund läuft komplett über meine Mutter (Steuern, Impfheft usw) aber was mach ich, falls meine mutter, was ich aber nicht so schnell hoffe, verstirbt und beim Notar in der Sache nichts geklärt ist?

  • Muss ich den Hund an der Expartnerin und der Nachbarin aushändigen? auch wenn ich weiß das beide nicht dazu in der Lage sind sich um das Tier zu bekümmern?
  • Was kann ich sonst tun? Hierbei geht es mir allein um das Wohl des Tieres und nicht um anderen eins reinzuwürgen!

Sollte ich Punkte vergessen haben dann fragt bitte, wie gesagt, bin selbst völlig voll im Kopf.

Hund, Recht, Anwalt, Gericht, Tierhaltung, Hundebesitzer, Sterbefall
Brief vom Gericht bekommen. Beschluss?

Ich hatte heute einen Brief bekommen. Da steht drin, dass meine Betreuerin einen Antrag für einen Unterbringungsbeschluss in einer Psychatrie beantragt hat.

Grund: "Eigengefährdung und Verweigerung von einem lebenswichtigen Eingriff in einer Klinik. Aufgrund von der Einnahme von lebensbedrohlichen Medikamenten"

Sie hatte nun einen Antrag für einen Unterbringungsbeschluss gestellt und wurde anscheinend sogar vom Gericht genehmigt worden. Nächste Woche soll ein Amtsarzt mich untersuchen und meinen Gesundheit überprüfen und dann soll der einen Bericht schreiben, ob die Zwangsunterbringung nötig ist oder nicht.

Jetzt ist meine Lage aber so gewesen

Ich war vor 2 Wochen freiwillig in eine Psychatrie gegangen in die Notaufnahme. Der zuständige Arzt versicherte mir im Gespräch das keine Eigend oder Fremdgefährdung besteht nur weil ich einen Medikamentenentzug zuhause vor habe bzw. mache.

Und entließ mich wieder.

Er schrieb ein Entlasssungsbericht wo drin stand, dass keine Eigen oder Fremdgefährdung vorliegt.

Den schickte ich meiner Betreuerin hin paar Tage später.

Jetzt bekam ich halt heute per Post ein Schreiben vom Gericht mit einer Zwangsunterbringung. Und das der Amtsarzt ein Gutachten erstellen wird und es bewerten wird ob diese Zwangsunterbringung nötig ist oder nicht.

Die Zwangsunterbringung soll übrigens in der gleichen Klinik sein, wo ich damals in der Notaufnahme schon war. Das beste ist ja, die wissen dort davon nichts. Hatte heute dort schon angerufen. Die haben wissen von überhaupt nichts.

Ähm, was soll ich jetzt tun? Brauche ich jetzt wirklich mal einen Anwalt? Das ganze geht ja schon langsam zu weit mit der Betreuerin? Muss ich mir Sorgen machen beim Gespräch mit dem Amtsarzt? Ich meine, ich kann den ja den Bericht vorzeigen, wo der Arzt zustimmte, dass keine Eigen oder Fremdgefährdung vorliegt.

Gesetz, Gericht, Betreuer, Amtsarzt
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich (16) in den Knast komme?

Hi also wollte mal fragen wie hoch ihr schätzt das Wahrscheinlichkeit ist das ich (16) in Knast komme.
mit meinen Eltern gab es in letzter Zeit immer wieder schlimmen Streit was mich mega fertig gemacht hatte. War auch beim Jugendamt das ich da weg will aber die meinten das geht nicht so einfach erstmal so Sozialarbeiter Zeugs und so

hatte dann jedenfalls letztes Wochenende ziemlich viel alk getrunken und auch andere Sachen intus und hab mir softair Pistole geschnappt und hab Tankstelle überfallen. Eigentlich wollte ich das Geld gar nicht hab mich dann draußen hingesetzt und einfach auf Polizei gewartet. War bis heute in so nem psychiatrischen Krankenhaus und bin jetzt erstmal bei meiner Tante untergekommen. Ich konnte auch bisschen mit meinen Eltern reden und sie haben sich auch bisschen entschuldigt vielleicht verstehen wir uns jetzt wieder kleines bisschen besser.

Ich weiß das die Sache mit dem Überfall wohl großen Ärger gibt und hab Angst im Knast zu landen 😢 hatte bisher noch keine Vorstrafen aber laufendes Verfahren wegen Widerstand Polizei bei ner Demo und weil ich da einen getreten habe als ich mich gewehrt hab.

denkt ihr ich komm in Knast ?

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Wohnungszuweisung 1361 bgb?

Ich hatte am 20.6.24 ein Antrag gestellt auf vorläufige Wohnungszuweisung der ehewohnung gestellt.

der Gerichts Termin wäre jetzt am 26.7.24 gewesen aber mein Mann hat den Termin abgesagt weil er „krank“ ist. Nun ist der neue Termin am 30.7.24.

in unserer Ehe war viel Gewalt im Spiel. Kurz nach der Hochzeit hat er sein wahres Gesicht gezeigt.
hier einmal paar Beispiele:

  • 2 Wochen nach Hochzeit hat er meine Baby Katze getötet
  • er wurde 2 mal der Wohnung durch die Polizei verwiesen und kam zurück -> hat dabei 250€ Geldstrafe bekommen
  • er ist Narzisst und macht Psycho terror
  • er hat mich oft geschlagen, gewürgt und auch die Haushaltsgegenstände zerstört
  • er hat ständig den Kontakt zu meinen Eltern unter bunden
  • er hat Strom / Wasser abgestellt wenn ich nicht nach seiner Nase getanzt habe
  • er bedroht mich ständig
  • nach der Trennung macht er nach wie vor psycho terror
  • er hat kurz nach der Trennung eine neue Lebensgefährtin in unsere ehewohnung aufgenommen und mich rausgeschmissen (danach wollte er das ich sie raus schmeiße und zu ihm zurück komme)
  • ich bin im 7 Monat schwanger von ihm
  • ich bin vorübergehend bei meinen Eltern bis die Wohnung mir zugesprochen wird

das Gericht hat ihm nach dem 20.6.24 eine frist gesetzt für eine Stellungnahme - die hat er nie abgegeben und nun hat er den Termin um 3 Tage verschoben.
Ich habe panische Angst das ich die Wohnung nicht bekomme obwohl ich Zeugen und Beweise im Antrag habe.
Was würdet ihr aufgrund eurer Erfahrung sagen? Achtet die Richterin auch auf das Kind was bald zu Welt kommt? Ein getrennt leben innerhalb der ehewohnung kommt aufgrund der Gewalt Taten nicht in frage.

Trennung, Gericht
Bundesverfassungsgericht wird nicht richtig geschützt?

Das was jetzt geändert werden soll ist doch etwas lückenhaft. Wieso wird nicht explizit ins Grundgesetz geschrieben dass es eine zwei Drittel Mehrheit braucht zur Wahl des Richters des Bundesverfassungsgerichts und wieso wird nicht extra ins Grundgesetz geschrieben dass wenn ein wahlorgan sein Wahlrecht nicht wahrnimmt dass es dann anders andere wahlorgan fällt das wird jetzt nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt aber nicht im Grundgesetz.

Ewig lange wird diskutiert dass man es ins Grundgesetz schreiben soll dass es nicht mit einfacher Mehrheit geändert werden kann und jetzt wird es wieder nur ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz geschrieben und kann somit mit einfacher Mehrheit geändert werden stattdessen soll im Grundgesetz nur die Öffnungsklausel erfolgen die die Möglichkeit im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorsieht aber wieso wird es denn nicht direkt ins Grundgesetz geschrieben?

"Hat das zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, keinen Nachfolger gewählt, kann sein Wahlrecht auch vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden."

"Durch Bundesgesetz kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt."

Recht, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Grundgesetz, Jura, Justiz, Bundesverfassungsgericht

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