Muss ich den Hund meiner Mutter übergeben?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange deine mum nicht entmündigt ist und ne vormund hat. Bestimmt immer noch sie was mit dem hund passiert oder nicht. Daher ist es ersteinmal vollkommen hinfällig was die Pflegerin oder die Ex Partnerin oder irgendwelche nachbarn sagen.

Deine mum bestimmt was mit dem hund passiert.

Klär das ganze am besten mit deiner mum wenn es ihr wieder besser geht. Und lass dir eventuell schlichtweg schriftlich was geben das du den hund übernimmst wenn sie wieder ins KH etc. muss.

Für den Todesfall auf den wir mal nicht hoffen werden. Ist der hund nach meinem wissen schlichtweg tei8l der normalen erbmasse und das eigentum würde dann entsprechend den regelungen beim erbe übergehen. Ich bezweifle aber das Ex Partner, nachbarin oder die Pflegerin teil der eben sein werden.


IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:06

Entmündigt ist sie nicht nein, sie hat allerdings eine Vollmacht ausgestellt aber der betrifft einen anderen Bereich (Pflege)

0

Was hat die Pflegerin damit zu tun wo der Hund unterkommen?

Ist sie der Vormund deiner Mutter?

Wenn nicht, dann bist du als Kind der erste Ansprechpartner, und da es dem Hund bei dir gut geht sehe ich keinen Handlungsbedarf den Hund irgendwo hinzugeben wo es ihm nicht gut geht


IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:06

Meine Mutter hatte ihr eine Vollmacht ausgestellt, aber ich denke das bezieht sich allein auf den Pflegerischen Aspekt. Das Problem ist, die beiden haben die gleiche Pflegerin und die saß als wir uns am Telefon unterhalten mit dieser auch gerade im Cafe und da kam der Satz dann halt auf.

0
IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:11
@Schubert610

Das würde ich ja gern, allerdings ist das aktuell wegen dem ganzen Morphium was ihr neben den anderen Medikamenten gegeben nun mal leider nicht möglich, aktuell kann auch keiner in die Klinik zu ihr weil ich auch noch nicht das Go von ihr geschweige von der Klinik habe, der Besuchsverbot rührt daher damit sie nicht ständig von ihrer Expartnerin und von meiner Tante die auch noch dazu kommt drangsaliert wird.

0
Schubert610  26.07.2024, 13:49
@IWhySoSeriousI

So lange deine Mutter nicht ansprechbar ist würde ich mir auch keine Gedanken machen ob dir jemand den Hund wegnehmen kann

0
IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:56
@Schubert610

Ja wie gesagt, ich hab die Pflegerin heute drum gebeten sie drauf anzusprechen bzgl. Besuchsregelung am Telefon dürfen die mir ja verständlicherweise nichts sagen aus Datenschutzgründen, mir krabbelt das und noch etliche andere Dinge halt so ziemlich über die Decke, deswegen frag ich lieber hier mal nach.

Danke dir für deine Antwort. :)

0

Einiges fand ich schwer zu verstehen.Die Pflegerin und die Nachbarin sind offensichtlich unterschiedliche Personen.Die Nachbarin und evtl zukünftige Ex-Partnerin sind identisch?

Was hat denn die Pflegerin bei der ganzen Sache zu melden?

Du bist die Tochter.Es wäre eigentlich im Sinne deiner Mutter,dass du dafür sorgst,dass die Dinge in ihrem Sinn geregelt werden.Ich find mit ein bißchen Fingerspitzengefühl kannst du sie durchaus fragen,solange sie bei klarem Verstand ist.Sachlich,denn wenn di Ex-partnerin ihr zusetzt,dann muss sie ja schon einiges aushalten.Und es wäre in aller Interesse,dass die Frau sie auch nicht negativ beeinflußt.


IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:14

Ja das sind beides 2 Personen, meine Mutter und die Nachbarin haben den gleichen Pflegedienst und somit auch die gleichen Pflegerinnen, der Satz kam heute zustande weil beide zusammen im Cafe saßen, heute hat die Pflegerin eigentlich frei.

Und so einfach ist das nicht, ich habe selbst einen chronisch kranken Mann zuhause, 2 Kinder, ich bin ebenfalls angeschlagen (Arthrose, COPD, usw). Glaub mir, ich würde sehr gern an ihrer Seite sein aber da werde ich mich auf die Pflegerin verlassen müssen, mit ihr gibt es ja auch keine Probleme, sie hat es halt weitergeleitet und deswegen stellt sich mir halt die Frage wie es aussieht und ob ich den Hund an die Nachbarin oder an die Expartnerin herausgeben muss, auch im Fall der Fälle sofern sie das nicht auch bereits bei ihrem Notar abgeklärt haben sollte.

0
Kassandra0811  26.07.2024, 13:18
@IWhySoSeriousI

Siehst du deine Mutter denn gar nicht,dass du das mit ihr besprechen kannst??Immer über Dritte,da wird leider oft was falsch weiter geleitet.Oder die Nachbarin macht Einfluß geltend.

0
IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:27
@Kassandra0811

Nein, aktuell leider nicht, derzeit herrscht ein komplettes Besuchsverbot, ein Handy hat sie auch nicht mitgenommen und sich auch kein Telefon aufs Zimmer geholt, sie will von meiner Tante und ihrer Ex halt nicht permanent telefonisch belagert werden. Ist leider so ne ziemlich lange endlosstory *hmpf*

0
Kassandra0811  26.07.2024, 13:59
@IWhySoSeriousI

Okay,klingt schwierig.Bis die Klinik ein Besuchsverbot ausspricht,haben die sich schon ziemlich daneben benommen.

So wird der Hund wohl Teil des Erbes,es sei denn du kannst das mit deiner Mutter nochmal klären und schriftlich festhalten.Nur auf Zuruf würde ich den auf jeden Fall nicht herausgeben.Am Gespräch führt aber kein Weg vorbei,wenn du nicht riskieren willst,dass ohne dich irgendwas anderes schriftlich verfasst wurde.

0
IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:01
@Kassandra0811

Nein nein, das wurde von meiner Mutter so geäußert, das kam nicht von Seiten der Klinik, die setzen das allerdings vehement durch, meine Tante hat heute auch versucht dort anzurufen, das weiß ich auch von der Pflegerin meiner Mutter da ihre Ex sich "mal wieder" lang und breit drüber ausgelassen hatte. Ich weiß jetzt halt nur nicht wie es allgemein damit aussieht und ob ich als Tochter da auch rein gerutscht bin, deswegen bin ich auch dran das zu klären.

0

Der Hund ist offenbar Eigentum deiner Mutter. Das heißt deine Mutter entscheidet ganz alleine, wo sie ihn hin gibt. So lange sie ihn nicht testamentarisch der Nachbarin oder wem auch immer vererbt, wird er im Todesfall Bestandteil der Erbmasse und die Erben können sich darüber einig werden, wer den Hund bekommt. Wenn deine Mutter den Hund vorher an ihre Ex oder die Nachbarin verschenkt, ist es dann natürlich deren Hund.


IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:04

Ja klar, aber wenn halt so nichts feststeht mach ich mir halt Gedanken, behaupten kann man ja schließlich viel und da ich nicht in der gleichen Stadt wie meine Mutter bin habe ich aktuell so gut wie keine Übersicht über das ganze. :/

0
JayCeD  26.07.2024, 13:08
@IWhySoSeriousI

Alles was nicht schriftlich fest gelegt ist, kann erstmal in Zweifel gezogen werden. Klar wenn deine Mutter den Hund für ein paar Tage zur Nachbarin gibt weil sie z.B. ins Krankenhaus muss und dann verstirbt, könnte die Nachbarin behaupten sie hätte ihr den Hund geschenkt. Dann viel Spaß vor Gericht.

Am besten du fragst deine Mutter bei nächster Gelegenheit, was mit dem Hund im Fall der Fälle geschehen soll. Das schreibt sie dann am besten handschriftlich mit Datum und Unterschrift nieder. Dann ist die Sache geklärt.

1
IWhySoSeriousI 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 13:19
@JayCeD

Ja den Gedanken hab ich halt auch, meine Mutter muss derzeit einiges aushalten, nicht nur bezüglich der "Ex", sondern auch familiär da hat sich auch ein ein ziemlicher Abgrund aufgetan, gibt also etliche Sorgen und Probleme, mir ist in erster Linie allerdings erstmal wichtig was mit dem Hund ist.

Danke, ich hab heute mit der Pflegerin gesprochen sie möchte doch mal mit meiner Mutter reden damit ich auch dort runter kommen kann, aktuell gilt erstmal Besuchsverbot für alle, da muss Mutter und auch die Klinik erstmal das Go geben.

0

Also meines Erachtens musst du den Hund nicht abgeben. Du würdest ja sicher besser auf ihn schauen.