Wohnungszuweisung 1361 bgb?
Ich hatte am 20.6.24 ein Antrag gestellt auf vorläufige Wohnungszuweisung der ehewohnung gestellt.
der Gerichts Termin wäre jetzt am 26.7.24 gewesen aber mein Mann hat den Termin abgesagt weil er „krank“ ist. Nun ist der neue Termin am 30.7.24.
in unserer Ehe war viel Gewalt im Spiel. Kurz nach der Hochzeit hat er sein wahres Gesicht gezeigt.
hier einmal paar Beispiele:
- 2 Wochen nach Hochzeit hat er meine Baby Katze getötet
- er wurde 2 mal der Wohnung durch die Polizei verwiesen und kam zurück -> hat dabei 250€ Geldstrafe bekommen
- er ist Narzisst und macht Psycho terror
- er hat mich oft geschlagen, gewürgt und auch die Haushaltsgegenstände zerstört
- er hat ständig den Kontakt zu meinen Eltern unter bunden
- er hat Strom / Wasser abgestellt wenn ich nicht nach seiner Nase getanzt habe
- er bedroht mich ständig
- nach der Trennung macht er nach wie vor psycho terror
- er hat kurz nach der Trennung eine neue Lebensgefährtin in unsere ehewohnung aufgenommen und mich rausgeschmissen (danach wollte er das ich sie raus schmeiße und zu ihm zurück komme)
- ich bin im 7 Monat schwanger von ihm
- ich bin vorübergehend bei meinen Eltern bis die Wohnung mir zugesprochen wird
das Gericht hat ihm nach dem 20.6.24 eine frist gesetzt für eine Stellungnahme - die hat er nie abgegeben und nun hat er den Termin um 3 Tage verschoben.
Ich habe panische Angst das ich die Wohnung nicht bekomme obwohl ich Zeugen und Beweise im Antrag habe.
Was würdet ihr aufgrund eurer Erfahrung sagen? Achtet die Richterin auch auf das Kind was bald zu Welt kommt? Ein getrennt leben innerhalb der ehewohnung kommt aufgrund der Gewalt Taten nicht in frage.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hoffe du hast einen Anwalt. Lass dir von ihm alles erklären. Wenn es eine Mietwohnung ist stehen die Chancen gut das sie dir zugesprochen wird. Ich habe damals die Wohnung bekommen. Das ist allerdings 50 Jahre her. Wenn es Eigentum ist kommt es darauf an wer Eigentümer ist. Wenn beide muss der in der Wohnung bleibende den Anderen aus bezahlen oder die Wohnung verkaufen und das Geld teilen.
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Es handelt sich um eine Mietwohnung und wir stehen beide als Hauptmieter im Vertrag.