Wohnungszuweisung 1361 bgb?

1 Antwort

Ich hoffe du hast einen Anwalt. Lass dir von ihm alles erklären. Wenn es eine Mietwohnung ist stehen die Chancen gut das sie dir zugesprochen wird. Ich habe damals die Wohnung bekommen. Das ist allerdings 50 Jahre her. Wenn es Eigentum ist kommt es darauf an wer Eigentümer ist. Wenn beide muss der in der Wohnung bleibende den Anderen aus bezahlen oder die Wohnung verkaufen und das Geld teilen.


Mommyoftwo504 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 17:59

Es handelt sich um eine Mietwohnung und wir stehen beide als Hauptmieter im Vertrag.

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