Vorladung Gericht, was genau passiert?

2 Antworten

Was genau passiert bei dieser Vorladung jetzt?

Das lässt sich nicht beantworten, da aus deiner Frage nicht hervorgeht, von wem diese stammt. Zwar steht im Titel der Frage „Gericht“, das passt aber nicht so ganz, denn wenn du Angeschuldigter wärest, hättest du eine Anklageschrift zugestellt bekommen.

Wurdest du von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen, hast du dem entsprechend nachzukommen. Handelt es sich indes um eine polizeiliche Vorladung, so ist diese erst einmal nur als höfliche Einladung zu verstehen. Einer solchen musst – und solltest – du nicht nachkommen, eine mündliche Aussage bei der Polizei hat für den Beschuldigten effektiv keinen Vorteil.

Kann ich die Aussage Vorort einfach verweigern und müsste ich da dann mit Konsequenzen rechnen?

Das darfst du als Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter grundsätzlich immer. Dies darf dir auch nicht zum Nachteil gereicht werden, obgleich vor Gericht eine Einlassung natürlich positive Konsequenzen haben kann und in den meisten Fällen auch zu empfehlen ist.

Bitte ausführliche Antworten und kein "Besprich das mit deinem Anwalt"

Ich habe deine Frage, so gut wie dies mit den Details, die aus dieser hervorgehen, ging, beantwortet. Abschließend bleibt hier aber dennoch zu sagen: Wende dich bitte dringlichst an einen Verteidiger und besprich mit diesem das weitere Vorgehen. Sofern es sich um eine polizeiliche Vorladung handelt, solltest du dieser nicht nachkommen und dich zu der Sache möglichst nach Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Verteidiger schriftlich gegenüber der StA einlassen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

FragenstellerSh 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 17:33

Du bist der beste, sowas habe ich gebraucht, dankesehr.

1

Als Beschuldigter musst Du nur dann erscheinen, wenn das Schreiben von der Straatsanwaltschaft kommt, nicht von der Polizei, und die wird Dich dann befragen.

Bitte ausführliche Antworten und kein "Besprich das mit deinem Anwalt"

Wäre aber durchaus sinnvoll.