Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung?
Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung?
Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung hallo, ich habe vor ein paar Monaten. Ein Brief verhalten, wo stand, dass gegen mich ermittelt, wird es wird vorgeworfen sexuelle Belästigung, Missbrauch etc. Beleidigung war auch dabei, ich war an dem Tag betrunken, ich möchte nicht cool wirken, aber es war so! Und kann mich an nichts erinnern, laut Staatsanwaltschaft/Polizei wurde ich an dem Tag festgenommen von der Polizei, wo ich die 3 Frauen belästigt haben soll! Und jetzt verstehe ich nicht, was in dem Brief steht. Bin 20, und lebe bei Eltern. Hilfe
31 Stimmen
6 Antworten
Es steht ja in einem kurzen unmissverständlichen Satz.
Aber ein Stück weit verstehe ich dich schon, da du dich selbst an nichts erinnerst und vermutlich die letzten Wochen Blut geschwitzt hast.
Nimm es zum Anlass, nicht mehr so viel zu trinken, dass du einen Filmriss hast und dich an nichts mehr erinnerst.
Steht doch da.
Und wenn das nicht reicht:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Genau das steht bereits in dem Schreiben. Einstellung des Verfahrens lt. § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung.
Bei "Tatvorwurf" steht, um welches Verfahren es geht. Und dasselbige wurde eingestellt.
Ja, genau wie es da steht. Es steht ja wortwörtlich dort, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.
Ok weib