Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung?

Ja eingestellt 84%
Nein 10%
Andere 6%

31 Stimmen

6 Antworten

Ja eingestellt

Es steht ja in einem kurzen unmissverständlichen Satz.

Aber ein Stück weit verstehe ich dich schon, da du dich selbst an nichts erinnerst und vermutlich die letzten Wochen Blut geschwitzt hast.

Nimm es zum Anlass, nicht mehr so viel zu trinken, dass du einen Filmriss hast und dich an nichts mehr erinnerst.


Ja eingestellt

Steht doch da.

Und wenn das nicht reicht:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Ja eingestellt

Genau das steht bereits in dem Schreiben. Einstellung des Verfahrens lt. § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html


JurgenTom 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:51

Perfekt haha

Andere

Bei "Tatvorwurf" steht, um welches Verfahren es geht. Und dasselbige wurde eingestellt.

Ja eingestellt

Ja, genau wie es da steht. Es steht ja wortwörtlich dort, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.