Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung?
Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung?
Wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, sexuelle Belästigung hallo, ich habe vor ein paar Monaten. Ein Brief verhalten, wo stand, dass gegen mich ermittelt, wird es wird vorgeworfen sexuelle Belästigung, Missbrauch etc. Beleidigung war auch dabei, ich war an dem Tag betrunken, ich möchte nicht cool wirken, aber es war so! Und kann mich an nichts erinnern, laut Staatsanwaltschaft/Polizei wurde ich an dem Tag festgenommen von der Polizei, wo ich die 3 Frauen belästigt haben soll! Und jetzt verstehe ich nicht, was in dem Brief steht. Bin 20, und lebe bei Eltern. Hilfe
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei "Tatvorwurf" steht, um welches Verfahren es geht. Und dasselbige wurde eingestellt.
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Wenn EIN Verfahren eingestellt wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass nicht noch andere Ermittlungsverfahren laufen.
(siehe Profil....)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oh man kommt ihr immer damit an das ist ein mahnbescheid nicjzs mehr und die unberechtigter weise wtff ließ erst mal
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es steht ja in einem kurzen unmissverständlichen Satz.
Aber ein Stück weit verstehe ich dich schon, da du dich selbst an nichts erinnerst und vermutlich die letzten Wochen Blut geschwitzt hast.
Nimm es zum Anlass, nicht mehr so viel zu trinken, dass du einen Filmriss hast und dich an nichts mehr erinnerst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Ja, genau wie es da steht. Es steht ja wortwörtlich dort, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickLassan/1444745058_nmmslarge.jpg?v=1444745058000)
Genau das steht bereits in dem Schreiben. Einstellung des Verfahrens lt. § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)