Brief vom Gericht bekommen. Beschluss?
Ich hatte heute einen Brief bekommen. Da steht drin, dass meine Betreuerin einen Antrag für einen Unterbringungsbeschluss in einer Psychatrie beantragt hat.
Grund: "Eigengefährdung und Verweigerung von einem lebenswichtigen Eingriff in einer Klinik. Aufgrund von der Einnahme von lebensbedrohlichen Medikamenten"
Sie hatte nun einen Antrag für einen Unterbringungsbeschluss gestellt und wurde anscheinend sogar vom Gericht genehmigt worden. Nächste Woche soll ein Amtsarzt mich untersuchen und meinen Gesundheit überprüfen und dann soll der einen Bericht schreiben, ob die Zwangsunterbringung nötig ist oder nicht.
Jetzt ist meine Lage aber so gewesen
Ich war vor 2 Wochen freiwillig in eine Psychatrie gegangen in die Notaufnahme. Der zuständige Arzt versicherte mir im Gespräch das keine Eigend oder Fremdgefährdung besteht nur weil ich einen Medikamentenentzug zuhause vor habe bzw. mache.
Und entließ mich wieder.
Er schrieb ein Entlasssungsbericht wo drin stand, dass keine Eigen oder Fremdgefährdung vorliegt.
Den schickte ich meiner Betreuerin hin paar Tage später.
Jetzt bekam ich halt heute per Post ein Schreiben vom Gericht mit einer Zwangsunterbringung. Und das der Amtsarzt ein Gutachten erstellen wird und es bewerten wird ob diese Zwangsunterbringung nötig ist oder nicht.
Die Zwangsunterbringung soll übrigens in der gleichen Klinik sein, wo ich damals in der Notaufnahme schon war. Das beste ist ja, die wissen dort davon nichts. Hatte heute dort schon angerufen. Die haben wissen von überhaupt nichts.
Ähm, was soll ich jetzt tun? Brauche ich jetzt wirklich mal einen Anwalt? Das ganze geht ja schon langsam zu weit mit der Betreuerin? Muss ich mir Sorgen machen beim Gespräch mit dem Amtsarzt? Ich meine, ich kann den ja den Bericht vorzeigen, wo der Arzt zustimmte, dass keine Eigen oder Fremdgefährdung vorliegt.
1 Antwort
Naja. Das Gericht sagt ja schon dass der Amtsarzt das machen soll.
Wenn der das auch so sieht wie der andere Arzt musst du dir keine Sorgen machen. Aber ich geh davon aus, dass der sich ein eigenes Bild machen möchte.
Kannst du da schon Wiederspruch einlegen, oder nur ggf. gegen die Entscheidung des Amtsarztes?
Der Amtsarzt wird mich wohl befragen und sich ein Bild von meinem "Gesundheitszustand" machen.
Leider ist es zur Zeit so, dass ich voll die Entzugserscheinungen habe. Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Panikattacken und so.
Ich weiß nicht wie der Amtsarzt darauf reagieren wird, es sieht man mir schon das, dass ich diese Entzugssymptome habe.
Nicht das ich damit nicht umgehen kann. Es ist für mich alles okay mit den Entzugserscheinungen, ich komme damit vollkommen zurecht. Wenns zu schlimm wird mit den Entzugserscheinungen, würde ich eh die nächste Entzugsklinik aufsuchen die ne Notaufnahme hat.
Aber zur Zeit sehe ich da keinen richtigen Grund drin.
Das einzige was ich halt zur Hand hätte wäre der Bericht vom Arzt der Notaufnahme der Entzugsklinik von damals.