Es geht darum das ich Tavor Abhängig bin und mein Betreuer unbedingt will das ich in eine Entzugsklinik gehe. Aber ich bin schon seit Monaten dabei den Entzug zuhause zu machen, dass interessiert den Betreuer überhaupt nicht.
Also habe ich vor heute Abend freiwillig reinzugehen.
Ich werde da drin sagen, dass ich keinen Entzug machen will, sondern nur auf ein Medikament eingestellt werden soll, dass die Entzugssymptome lindert und das ich von Tavor auf Diazepam Tropfen umsteigen will, damit ich dass zuhause besser runterdrosseln kann.
Für mich wird sich das nach spätestens 1 Woche da drin erledigt haben.
So sieht mein Plan aus, natürlich könnte der Betreuer dazwischen funken und während ich drin bin einen Unterbringungsbeschluss vom Gericht anordnen, damit ich die Klinik erst wieder verlassen darf, sobald dort ein Entzug durchgeführt wurde.
Es ist aber so, dass sich diese Klinik in einem anderen Landkreis befindet bzw. dort ein anderes Gericht ist, dass zuständig ist für die Klinik. Und das mein Betreuer eben nur für das Gericht zuständig ist in dem Landkreis in das ich wohne.
Wenn mein Betreuer nun in dieser kurzen Zeit auf die Idee kommen sollte einen Unterbringungsbeschluss beim Gericht zu beantragen und das Gericht stimmt dies ein. Könnte dann trotzdem dieser Beschluss vom anderen Gericht(Das für die Klinik zuständig ist) diesen Beschluss wieder aufheben?