Ist das Mitnehmen einer fremden irreparablen, kaputten beweglichen Sache Diebstahl?

3 Antworten

Das wird in der Praxis niemanden interessieren, weil der Vermieter natürlich Ersatz für die verlorenen Bälle verlangen wird und ihm nach Zahlung schnuppe ist, was mit seinen Bällen passiert ist.

Da der Vermieter sein Eigentum nicht aufgibt, bleiben auch die zerstörten Bälle eine fremde bewegliche Sache und damit geeignetes Tatobjekt eines Diebstahls. Aber da der Mieter Gewahrsam an den Bällen hat, kann er keine Wegnahme begehen. Es kommt also nur eine Unterschlagung in Betracht. Die aber hinsichtlich des Einsteckens mangels Vorsatz nicht vorliegt. Erst wenn er die Bälle Zuhause findet und sich dann entschließt, sie für sich zu behalten, würde er eine Unterschlagung begehen. Das Strafverfahren würde aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, zumal es sich um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen nach § 248a StGB handeln würde und die Tat nur verfolgt werden würde, wenn der Geschädigte Strafantrag gestellt hat, oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht.

Weiß der Vermieter von der Beschädigung und wurde für den Verlust entschädigt, wird man aus seinem Verhalten gegebenenfalls sogar den Schluss ziehen können, dass er sein Eigentum an den beschädigten Bällen aufgeben will (Dereliktion). Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter gar nicht nach dem Verbleib der alten Bälle fragt. Geschieht die Eigentumsaufgabe bevor der Täter die mutmaßliche Unterschlagungshandlung begeht, entfällt die Fremdheit der Sache, weil die Bälle dann herrenlos sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

LeWoltaire 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 00:20

Was ist wenn der Vermieter bereits mehrfach von Nutzern und dem Trainer darauf hingewiesen wurde, dass die Bälle generell nicht mal mehr für Einsteiger zu gebrauchen sind. Hierauf hat der Vermieter lediglich 10% neue Bälle hinzugekauft ohne die defekten Bälle auszusortieren, um eine „Erneuerung“ widerzuspiegeln. Er nimmt dadurch den Mangel an der Mietsache in Kauf, um gewerblich einen Vermögensvorteil zu generieren.

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Wikifreak  25.07.2024, 00:27
@LeWoltaire

Da könnte ich jetzt ganz viel erzählen. Aber wenig strafrechtliches. Und bis jetzt war das das Thema. Also bräuchte ich deine Frage ein wenig konkreter.

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LeWoltaire 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 00:35
@Wikifreak

Seit heute hängt da ein Schild: „Das Mitnehmen von Übungsbällen ist Diebstahl!“

Vermutlich war da eine Kamera, die abends um 10 Uhr die Sache mit den kaputten Bällen gefilmt hat. So, jetzt habe ich diese defekten Bälle hier. Was mache ich nun damit? Die Mietsache war zeitlich nicht begrenzt und ich bin Clubmitglied. Habe also ständig Zugang. Kann ich den Kram einfach wieder hinbringen und beim nächsten Üben in die Ballmaschine kloppen? Welches Procedere wäre hier geeignet.

Ich habe logischerweise wirklich keine Lust auf einen Strafantrag wegen sowas...

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Wikifreak  25.07.2024, 00:48
@LeWoltaire

Wann müssen die Bälle denn zurückgegeben werden und was soll Mensch denn in der Zwischenzeit mit den Bällen anstellen? Also wo wenn nicht im Spind oder Zuhause soll ich die Dinger denn lagern?

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LeWoltaire 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 00:53
@Wikifreak

Normalerweise werden die ein paar mal vorort geschlagen und dann liegen gelassen. Daheim habe ich keinen Platz um sie zu schlagen. Ausserdem sind sie ja dafür ungeeignet. Also gibt es keinen Grund sie mitzuführen. Der einzige Grund wäre sie am nächsten Tag zu schlagen und dann liegen zu lassen. Privat im Match benutze ich professionelle Bälle, die ich selber kaufe.

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Wikifreak  25.07.2024, 01:14
@LeWoltaire

Komische Miete, bei der man das Zeug einfach liegen lässt und keiner kontrolliert, ob man das Zeug auch vollständig und unbeschädigt zurück gibt. Naja, Tennis ist nicht mein Sport.

Entweder der Vermieter weiß, dass du die Dinger eingesteckt hast. Dann ist es Blödsinn, die Dinger heimlich zurückzubringen. Könntest du dann ja auch gar nicht zu deiner Entlastung beweisen. Oder er weiß es nicht. Dann ist es unnötig.

Wenn der Vermieter nicht ein ganz besonderes spezieller Mensch ist, wird er sich die Mühe einer Anzeige nicht machen. Ist er speziell, dann geh mit einem Zeugen hin, knall ihm die Bälle auf den Tisch und frag, was er euch da für einen Mist andreht. Sich die Bälle als Beweismittel mitnehmen, um sie nicht zu behalten sondern werbewirksam auf den Tisch zu knallen ist kein Diebstahl und auch keine Unterschlagung.

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Ja.

Vermutlich wird man dies nicht verfolgen, aber grundsätzlich gehört der Müll/der defekte Ball dem Vermieter.

Für einen Diebstahl muss die Absicht den Gegenstand zu klauen vorliegen, ansonsten könnte es auch ein Gewahrsamsbruch sein.


LeWoltaire 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:52

Er hatte die Bälle ja gemietet. Bis wann wurde ihm nicht mitgeteilt.

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MrMiles  24.07.2024, 22:55
@LeWoltaire

Das steht damit ja nicht in Konflikt, das Eigentumsverhältnis ändert sich ja nicht dadurch.

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LeWoltaire 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:59
@MrMiles

Der Gewahrsam ist immer die unmittelbare Sachherrschaft. Der Besitz hingegen kann auch mittelbar sein. Beispiel: Der Mieter ist unmittelbarer Besitzer einer Sache, der Vermieter ist als Eigentümer mittelbarer Besitzer. Gewahrsam hat nur der Mieter.

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MrMiles  24.07.2024, 23:33
@LeWoltaire

Wenn der Ball allgemein gemietet wurde und nicht mit dem Zweck dort zu spielen.

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LeWoltaire 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 00:11
@MrMiles

Das wurde nicht mitgeteilt. Es gibt keinen schriftlichen Vertrag oder einen Zeitrahmen der vorgegeben ist. Die Mietsache hatte zudem einen Mangel. Das Personal war schon weg, so dass nicht unmittelbar reklamiert werden konnte.

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MrMiles  25.07.2024, 09:47
@LeWoltaire

Tennisbälle auf einem Tennisplatz leiht man nicht zum Golfen aus.

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LeWoltaire 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 12:34
@MrMiles

Das würde tatsächlich keinen Sinn ergeben.

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