Hallo, Folgendes Problem. Wir haben eine Eigentumswohnung zufrieden vermietet. Die dazugehörige Garage ist andersweitig vermietet, da die Wohnungsmieter sie nicht brauchen. Jetzt besteht die Eigentümergemeinschaft aus 12 Parteien, die mich anriefen um mir mitzuteilen, das der Garagenmieter, 1. In seiner Garage ca. 10 Motorräder hält (das ist ja nicht verboten) 2. An den Motorrädern rumschraubt und über dem Garagenhof wohl probefahrten macht. 3. Mehrere Fremde einläd, sich die Motorräder anzuschauen undsie dementsprechend zu verkaufen.. 4. In Nacht und nebel aktionen Motorräder ankarrt und andere wegbringt. Sehr verdechtig. Habe ihn drauf angesprochen und ihn gesagt das er von mehren beobachtet wurde und das er es unterlassen sollte, falls er sowas macht. Der Mieter ist direkt unter die Decke gegangen und hat mir wiederum erzählt, das das alles nicht war sei. Endeffekt: Aussage gegen Aussage Was kann die Hausgemeinschaft jetzt noch machen ? Wegerecht entziehen ?
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Kann eine Eigentümergemeinschaft das Wegerecht zu einer Vermieteten Garage dem Mieter entziehen?
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