Anspruch des Hausverwalters auf Sondervergütung?

Hier mal eine juristische Frage:

Meine Eltern sind Eigentümer eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage aus den 60iger-Jahren, die sie auch selbst bewohnen. Nun müssen die Fassaden neu gedämmt werden, weil die alten Dämmungen schadhaft sind, außerdem müssen auch die Flachdächer saniert werden. Der langjährige Hausverwalter teilt dazu im Rahmen des Agenda zur Hauseigentümerversammlung mit: "Sofern die oben beschriebenen Sanierungsarbeiten beschlossen werden, entstehen uns als Verwalterin umfangreiche Mehraufwendungen in Form von Unterstützungsarbeiten und Verwaltungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung dieser großen, technisch schwierigen und aufwändigen Sanierungs- und Baubetreuungsmaßnahmen. Daher bitten wir Sie, unsere Zusatzleistungen in Höhe von 2,7 % netto der Bausanierungskosten entsprechend zu vergüten. Die Grundlage hierfür besteht in der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (zweite Berechnungsverordnung - II. BV), § 8 Baunebenksoten, Ziffer 3. Der Verwaltungsbeirat akzeptiert dieses Ansinnen der Verwalterin. Lediglich über die Höhe der Zusatzvergütung soll ebenfalls die Eigentümergemeinschaft eine Entscheidung herbeiführen. ...."

Meines Erachtens gehören diese Arbeiten zu den Grundpflichten des WEG-Verwalters. Sie lösen keinen Anspruch auf Sondervergütung aus. Die zitierte Paragraf geht ohnehin fehl, weil der WEG-Verwalter keine Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt. Meines Erachtens bestätigen Urteile wie die des LG München, AZ 36 T 26007/11 oder des OLG Düsseldorf 3. Zivilsenat, AZ 3 Wx 107/98, meine Rechtsauffassung.

Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

Kann der Verwaltungsbeirat bereits rechtswirksam sein Ja-Wort geben und die Eigentümerversammlung darf nur noch über die Höhe der Sondervergütung entscheiden?

Darf eine Eigentümerversammlung mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit freiwillige Leistungen für den WEG-Verwalter rechtswirksam beschließen und die Minderheit überstimmen?

Wohnung, Sanierung, eigentuemerversammlung, Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Rechtsfrage

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