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Hallöchen,
ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.
In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."
Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?
Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!