Eigentumswohnung - Nachbarn haben was gegen Hundehaltung, was kann auf uns zukommen?

Hallo, Wir sind vor 3 Monaten in unsere Eigentumswohnung eingezogen. Vor dem Einzug hatten wir die Teilungserklärung bezüglich einem Verbot durchgeschaut und nichts dazu gefunden. Um sicher zu gehen, habe ich bei der Verwaltung nochmals nachgefragt und die meinten man könne doch in der EW machen was man will und es würde kein verbot bestehen. Im Nachbareingang wohnt ebenso ein Dackel. In der Hausordnung von 1960 steht ein generelles Haustierverbot, was doch eigentlich heutzutage nichtig ist?! Nun haben sich die Nachbarn, im Prinzip nur 2 Parteien, über meinen Hund beschwert ( Prager Rattler). Mit der Erklärung wir hätten ja die Erlaubnis waren sie dann bisher ruhig. Nun ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen und ich hab Ihre Boxerhündin solang aufgenommen. Jetzt wurden wir vor dem Haus abgefangen, von eben den 2 Parteien und wurden regelrecht wörtlich angegriffen wir sollten sofort die Hunde wegtun, es wäre eine Zumutung und den genauen Wortlaut " das mit den Hunden hört jetzt auf!!" Auch auf die Erklärung hin, der große Hund ist nur Übergangsweise da wurde nicht eingelenkt. Als mein Partner dann fragte wo denn das Problem sei, sie tun ja niemanden was, sagte man uns hier würden keine Hunde geduldet werden. Dann haben wir nochmal darauf hingewiesen das es doch erlaubt sei dann kam als Gegenargument der Hausflur würde nach Hund stinken. Was wirklich lächerlich ist! Wir sollten ja nicht auf die Idee kommen mit den Hunden wieder ins Haus zu gehen, die müssten weg. Meine Frage ist nun, was kann auf uns zukommen? Können die uns jetzt doch noch einen Hund verbieten? Obwohl es so kein Verbot gibt ? Können wir irgendwas tun um dem entgegenzuwirken ? Sorry, die Frage ist doch ganz schön lang geworden :D

Hund, Recht, Eigentumswohnung, Hundehaltung, Nachbarschaftsstreit
Eigentümer zahlt kein Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft - Was kann man machen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

angenommen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien, wo alle vier Wohnungen unterschiedliche Eigentümer haben, wohnen in drei Wohnungen die Eigentümer selbst und die Vierte wird durch den Eigentümer vermietet.

Die Mieter zahlen monatlich zusammen mit der Kaltmiete die Nebenkosten, die das Haus betreffen (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung) an den Vermieter. Die Kosten für Strom, Wasser und Gas zahlen die Mieter direkt an die Stadtwerke und sind somit außen vor.

Die Eigentümer haben ein Gemeinschaftskonto, auf das jeder sein Hausgeld monatlich einzahlen muss. Der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, müsste also nur das was die Mieter ihm als Nebenkosten zahlen, auf das Konto der Eigentümergemeinschaft als Hausgeld „weiterleiten“. Dies macht er aber nicht und hat es auch in der Vergangenheit trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht.

Nun zu den Fragen:

  • Könnten die Mieter irgendwas machen oder sind diese machtlos, dass der Vermieter das Geld quasi „veruntreut“?

  • Hätte es Konsequenzen, wenn die Mieter die Nebenkosten nicht an den Vermieter überweisen, sondern auf das Eigentümerkonto?

  • Was könnten die drei anderen Eigentümer machen, um nicht auf den Kosten, die eigentlich der Eigentümer, der seine Wohnung vermietet, zahlen muss, sitzen zu bleiben?

Falls etwas nicht verständlich ist, fragen Sie gerne nach.

Eigentumswohnung, hausgeld
Austausch Wohnungseinganstür Eigentumswohnung- wer zahlt?

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Hallöchen,

ich möchte gerne eine neiue Wohnungstür in meiner ETW haben, da die alte weder Schallschutz- noch Dämmungs- noch Sicherheitstechnisch gut ist. Die Tür öffnet nach Innen, "tritt" man nur kurz unten links gegen die Tür, sieht man schon einen größeren Spalt, dünn ist diese Tür auch noch. Zudem ist über der Tür so ein Brett (früher war über den Türen ja so ein Glasfensterchen, dies ist eben durch das neuere Brett ersetzt worden), da ist auch deutlich ein Spalt zu sehen - also zw. Tür und diesem Brett.

In der Teilungserklärung steht: " Teile der Gebäude, die für deren Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, [...] sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden." Weiter heißt es auch: "Zum Sondereigentum an den Wohnungen gehören insbedondere [...] die Innenseiten der Wohnungsabschlusstüren."

Muss ich also nun die Tür selbst zahlen, oder die Eigentümergemeinschaft?

Tut mir den Gefallen und antwortet nur, wenn ihr mit diesem gebiet vertraut seid, denn Mutmaßungen bringen mich 2nicht weiter;-)

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Teilungserklärung
Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

Seit 5 Jahren wird ein Problem mit einigen Nachbarn einer Wohnungseigentümergemeinschaft immer deutlicher. Einzelne Anwohner (wie so oft natürlich nicht alle), die ebenso wie ich Eigentümer einer Wohnung in der betreffenden Liegenschaft sind und die zudem von der Gemeinschaft in den Verwaltungsbeirat gewählt wurden, um die Hausverwaltung zu "entlasten", spielen sich seit jeher als "Hauspolizei" auf und setzen im Grunde nur ihre eigenen Interessen durch. Leider besteht seit mehreren Jahren eine Antipatie dieses Verwaltungsbeirats meiner Person gegenüber, da wir in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Ansichten mehrfach Diskussionen hatten und diese sich aufgrund deren ausgeprägter "narzisstischer Persönlichkeit" von mir scheinbar bzgl. ihres Egos bedroht fühlen und nichts unversucht lassen, mir "eins auszuwischen". Leider ist der Ansprechpartner der Hausverwaltung zugleich ein konfliktscheuer Mensch, der, obwohl er sich in Fragen der Hausgemeinschaft neutral und beratend verhalten sollte, sich aufgrund sozialer Inkompetenz von dem Verwaltungsbeirat als ausführendes Organ der eigenen Interessen "vor den Karren spannen" lässt. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein vernünftiges Gespräch, das viele Konflikte ausräumen könnte, weder mit dem Verwaltungsbeirat, noch nunmehr auch mit der Hausverwaltung möglich ist. Diese schickt mir bloß regelmäßig Aufforderungen seitens des Verwaltungsbeirates (per E-Mail), geht aber einem persönlichen Gespräch mit mir, um das ich regelmäßig bitte, konsequent aus dem Weg, lässt mir durch das Sekretariat ausrichten, dass ein Gespräch mit mir nicht gewünscht sei und ich den Weisungen folgeleisten solle. Dabei geht es um solche Dinge wie: meine im Sondernutzungseigentum Garten gepflanzten Büsche seien zu hoch und müssten entfernt werden, während andere Anwohner in ihrem Garten viel höhere Bäume mit kräftigerem Wurzelwerk und näher an der Hausfassade stehen haben; ich darf mit einem Holzkohlegrill nicht grillen, während andere dies in Sommermonaten regelmäßig tun (Holzkohle), eine Pallisade, die ich an einigen offenen Stellen am Zaun entlang lose aufgestellt (nicht fest verbaut) habe, damit mein Hund nicht über die nur 50cm hohe Umzäunung des Einzelgartens springt, wird mir als zweiter Zaun ausgelegt, der eine allstimmige Zustimmung aller Eigentümer erfordere (meinen Argumenten wird nicht im Ansatz Gehör geschenkt), regelmäßig wird über meine Gartengestaltung gewettert, während andere Gärten in meinen Augen deutlich ungepflegter aussehen, etc. Kurzum, ich fühle mich seit Langem gegängelt und kann mich scheinbar nicht wehren. Andere Eigentümer lassen sich von dem lautstarken "Poltern" der betreffenden Herren beeinflussen und erkennen so das Problem nicht, haben wohl eher zwischenzeitlich die Idee, ich sei tatsächlich "irgendwie komisch". Welche Möglichkeiten habe ich, mir Gehör zu verschaffen und mir nicht alles gefallen lassen zu müssen? Bleibt nur der Weg zum Anwalt?

Garten, Rechte, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Sondernutzungsrecht

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