Private Stellplätze wegen Baustelle nicht mehr nutzbar - ist das rechtens?

Guten Tag Zusammen,

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, alle Wohnungen werden von den Eigentümern bewohnt. Vor dem Haus sind die privaten Stellplätze der Bewohner. Geparkt wird mit der Front des Autos direkt an der Hauswand. Lange Autos (zB Kombi) reichen dann exakt bis zur Grundstücksgrenze.

Im Zuge eines Neubaus gegenüber wird nun die - sowieso sehr schmale - Straße bis zu Hälfte für den Bau gesperrt. Unter anderem zu Errichtung eines Krans direkt gegenüber unserer Haustür. Gesamtlänge des Neubaus über knapp 80 Meter.

Die verbleibende Strassenbreite von knapp drei Metern wird nun nicht reichen um zu rangieren. Dementsprechend werden unsere Parkplätze vor dem Haus nicht mehr nutzbar sein während des Bauvorhabens (min 6-8 Monate). Auch mehrere Vollsperrungen sind in der Zeit geplant.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Ist das so erlaubt? Muss man uns vor der Teilsperrung als Anwohner informieren? Muss man uns Anwohnern für die Zeit Alternativen zur Verfügung stellen?

Es befindet sich in dem Haus auch eine Heilpraktikerpraxis, deren Parkplätz ebenfalls wegfallen werden. Außerdem gibt es zwei gehbehinderte Nachbarn, denen man einen langen Laufweg nicht zumuten kann.

Ein weiteres Problem: Exakt entlang dieser Baustelle sind die einzigen 8 öffentlichen Parkplätze der Ca. 400 Meter langen Straße mit vier großen Mehrfamilienhäusern (insgesamt detlich über 100 Parteien) und einem Kindergarten. Diese fallen dann natürlich ebenfalls Weg. Etwa 200 Meter entfernt gibt es einen bereits ständig überfüllten Parkplatz für etwa 30 Autos, der auch von den Mitarbeitern des Altenheims benutzt wird. Alle weiteren Autos müssen dann in den umliegenden Straßen geparkt werden, welche aber auch gleichzeitig die Baustellenzufahrten für insgesamt 4 große Neubauprojekte sind. Chaios, Ärger und Parkverbote sind daher vorprogrammiert.

Hat die Stadt/Bauträger die Verpflichtung hier für einen Ausgleich oder Alternative zu sorgen? Denn nicht nur die Anwohner, sondern auch die ganzen Bauarbeiter, Handwerker etc. müssen ja irgendwo stehen.

Alle meine Recherchen haben nur ergeben dass man als Mieter eine Minderung/Schadensersatz für "Nichtnutzbarkeit" des Parkplatzes erwirken kann.wie sieht das denn als Eigentümer aus?

Denn nach nun 4 Jahren in einer Baustelle und ständigem Lärm, Dreck und Sperrungrn ist man echt etwas genervt. Sicher ein Kauf im Neubaugebiet birgt solche Risiken - das ist schon klar. Aber seinen teuer gekauften Parkplatz monatelang nicht nutzen zu können

Baurecht, Eigentumswohnung, Straßenverkehr
Was tun, wenn Hausverwaltung zu viel Geld verlangt und keine Nachweise vorstellt?

Hallo Ihr Lieben! Ich habe eine Wohnung in Berlin, die ich im Moment als Kapitalanlage nutze und plane die weiter zu vermieten. Die Kapitalanlage lohnt sich aber kaum, da ich 280 Euro (für 58 Quadratmeter) als Hausgeld pro Monat dafür zahle. In der Summe sind die Heizkosten und Wasserkosten erhaltlich. Es gibt aber kein Zähler für Wasser und Heizung, ich zahle durchschnittliche Summe, die nach der Anzahl von Quadratmeter berechnet wird. Da ich allein gewohnt habe und sehr oft monatenlang nicht zu Hause war, fand ich es bisschen unfair, da die Familie aus 3 Personen (mit mehr Gebrauch von Wasser usw) die gleiche Summe wie ich bezahlt hat. Ausserdem, wurden die Kosten (laut Hausverwaltung) dadurch verursacht, dass ein Teil der Wohnungseigentümer Hausgeld nicht bezahlt hat. Deswegen sollten die andere Eigentümer diese Kostan tragen. Im Moment sieht so aus, dass die Wohnungen verkauft sind (zumindest vermietet). Uns hat niemand die Summen, die Schuldner ausgezahlt haben, zurückgegeben. Wir zahlen immer noch die gleiche Summe. Was mir noch stört ist, dass uns die jährliche Abrechnung (was wofür bezahlt wurde) niemand seit 2011 gezeigt hat. Ich habe dass schon mehrmals gefördert, aber Mitarbeiter von HV kaum darauf reagiert haben. Was soll ich tun? Sofort zum Anwalt gehen? Oder kann ich versuchen die Frage per E-mail klären zu können. HV antwortet sehr ungerne, sie haben mir sogar nicht geschrieben, wann genau die jährliche Versammlung von Eigentümer stattfindet. Kann ich was mit Wasser/Heizungzähler tun? Sorry für superlange Frage... Danke im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

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