Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?

Liebe Nichtbetroffene, hoffentlich kann das hier geklärt werden:

ETW in einer 19-Parteien-Anlage wurde verkauft. Dem neuen Eigentümer wurde beim Verkauf gesagt, er könne den fehlenden Einlauftrichter einer Jalousie auf Kosten der Gemeinschaftskasse ersetzen lassen. Die Jalousie hakte immer beim Runterlassen, wenn alle Lamellen hochgezogen worden waren. Jahrelang wurden immer 1 bis 2 Lamellen draussen gelassen, dann gab es keine Probleme. Es sollte Dreck und Unrat in der bewohnten Wohnung vermieden werden.

Der neue Eigentümer hat im Verlaufe der Malerarbeiten den Vertrags-Tischler bestellt. Während der Tischlerarbeit kam dem neuen Eigentümer die Idee, bei geöffnetem Jalousienkasten auch noch den Gurt erneuern zu lassen (der zwar 30 Jahre alt war, aber überhaupt nicht verschlissen, da selten betätigt).

Er hat den Tischler gebeten, eine gesonderte Rechnung über den neuen Gurt an seine private Adresse zu senden.

Das hat die Tischlerei zunächst versäumt und den Gurt mit auf die Rechnung über Erneuerung des Einlauftrichter an die Hausverwaltung gesetzt.

Es wurden in der Wohnung vor 6 Jahren 3 ROTO-Wohndachfenster erneuert. Das ging zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Allein damit wäre bewiesen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

Das Fenster im Wohnzimer ist kein ROTO-Fenster, sondern herkömmlich eingebaut, nicht in Dachschräge.

Die Jalousien-Führungsnut gehört fest zum Fensterrahmen, das Profil ist e i n nahtloses Profil.

Nun aber erklärte die Hausverwaltung die ganze Massnahme als Kosten Sondereigentum. Und es ist bisher nicht gelungen, die Hausverwaltung durch mehrmalige Erklärungen des Reparatur-Ablaufes davon abzubringen.

Die Kosten in Höhe von € 245,00 wurden schon von meinem Konto abgebucht. Und die möchte ich zurück haben.

Beiträge, die Licht in diesen Sachverhlt bringen, sind hochwillkommen.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Jalousie, rolladen, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Mietrecht in Bezug auf Rauchmelder, wer hat Kenntnisse?

Wir sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und wollten unserer Pflicht nachkommen, genügend Rauchmelder zu installieren. Jetzt hatten wir nur mit einem Mieter das Problem, dass er uns nicht in die gemietete Wohnung lässt, sodass wir die Rauchmelder installieren können. Auch den Besuch von Fachkräften, die den Melder installieren können, lehnt er strikt ab. Die Frage, die mich beschäftigt ist nun, ob er uns überhaupt verbieten darf die Wohnung zu betreten, da es ja unser Eigentum ist und wer haftet im Brandfall, wenn die Rauchmelder nicht installiert werden können? Sind dann die Eigentümer oder die Mieter in der Verantwortung? Ich vermute, dass der Mieter uns nicht reinlässt, weil die Wohnung durch ihn mittlerweile in einem katastrophalen Zustand ist. Ich habe mir letztens sagen lassen, dass er in der kompletten Wohnung raucht und alles zugemüllt hat. Wenn wir die Wohnung nun betreten hat er zwei Probleme, wir sehen den Zustand der Wohnung und durch die Rauchmelder kann er die Bude nicht mehr zuqualmen... Wer hat Tipps für ein optimales vorgehen in diesem Fall? Der Mieter kann ruhig drinbleiben, da er trotzdem pünktlich zahlt und ich keine Lust habe nach seinem Abgang alles zu renovieren. Also geht die Frage eher in Richtung rechtliche Verantwortung der Rauchmelderinstallation und dem verwähren des Einlasses in die Wohnung. Bin für jede Antwort sehr dankbar!

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