Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf
WEG: Fenstersanierung in Eigentumswohnung

Hallo, es geht um folgendes und zwar wurden in unserem Haus mit 10 Pateien (WEG) im laufe der Letzten 40 Jahre die Fenster ausgetauscht gegen neue, außer das große in meiner Wohnung (Einzigste Wohnung mit so einem Fenster) weil es ein eisiges Panoramafenster ist, wegen der Kosten streuben sich die anderen Eigentümer dies in angriff zu nehmen. Es wurde wohl mal beschlossen das Fenster solange wie möglich drin zu lassen.

Nur jetzt ist die Frage wie lange ist möglich lange?

Jetzt kommt es zu einer Renovierung der gesamten Wohnung und das Fenster ist gerade komplett frei also könnte ohne Schäden an meinem Sondereigentum getauscht werden.

Das Fenster wurde schon mehrfach neu abgedichtet, eine Scheibe ist nicht mehr gerade in der Fassung und hält anscheind nur noch an vollgeschmierten Silikon. Die Dichtungen sind alle sehr Porös und teilweise einfach mit silikon überschmiert. Das Kippen der Tür ist schwergängig und funktioniert nur nach mehrmaligen versuchen (Reperatur nicht mehr möglich da dies nicht mehr hergestellt wird) Nach freilegung des unteren teils ist sichtbar das unter den Fliesenkanten Wasser eingedrungen ist (Feucht und schwarzer schimmel am Fenster im Innenraum)

Was kann ich tun das der Austausch genehmgt wird wenn man sich weiter weigert? (bzw. hat der Verwalter direkt abgewunken das es nicht gemacht wird) Wäre ja damit einverstanden das man es wieder repariert nur wielange soll das jetzt wieder halten und wenn alles wieder mit Regips verbaut wird dann ist es wieder teurer denn früher oder später muss es wohl mal gemacht werden.

Würde mich über Tipps freuen!

Fenster, Austausch, Eigentumswohnung, Weg, Gemeinschaftseigentum
Kann man ein Sondernutzungsrecht für KFZ-Stellplätze zuweisen ohne Eigentum zu besitzen?

Hallo,

brauch kurz eure Hilfe! Ich erkläre kurz die jetzige Situation. Ich habe mir vor einem halben Jahr eine Eigentumswohnung mit Garage in einem 3 Parteien Haus gekauft. Vor dem Haus ist ein kleiner Hof mit 3 weiteren KFZ-Stellplätzen (der gesamte Hof ist Gemeinschaftsgrundstück inkl. der Stellplätze) , diese wollte der Verkäufer jeweils für 5000 Euro anbieten als Sondernutzungsrecht für ein Stellplatz. Allerdings habe ich mir anfangs kein Sondernutzungsrecht gekauft und die Nachbern auch nicht. Bisher haben wir einfach geparkt, wo grad frei war. Da wir nicht mehr Autos haben als Stellplätze hat das wunderbar funktioniert.

Jetzt wo schon alle drei Wohnungen Verkauft sind und der Verkäufer kein Eigentum mehr an dem Haus besitzt, hat er uns nochmals (halbes Jahr später) das Sondernutzungsrecht zum kauf angeboten, da er sonst anderweitig die Stellplätze nutz. Darauf hin haben wir (mein Nachbar und ich) zugesagt. Der Termin beim Notar war auch schon, letzte Woche Freitag (22.03.13).

Meine Frage ist nun, ob er uns überhaupt ein Sondernutzungsrecht für die Stellplätze rein rechtlich verkaufen darf, da er kein Eigentum mehr an dem Haus bzw. Hof besitzt? Oder darf er das Sondernutzungsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt vergeben?

Hab auch schon beim Grundbuchamt angerufen, jedoch konnten die mir auch keine eindeutige Antwort geben.

Falls relevant: In der Teilungserklärung sind die Stellplätze auch als Stellplätze aufgeführt aber nicht zu den jeweiligen Wohnungen zugeordnet.

Bin für jede Antwort dankbar!

MfG

KFZ, Recht, Immobilien, Eigentumswohnung
Nebenkosten Eigentumswohnung

Hallo zusammen ,

wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft die Ende 2013 fertig sein wird. Jetzt interessiert mich mal was wir an Nebenkosten so ca. benötigen werden. Grob habe ich mal mit ca.250EUR gerechnet, meint ihr damit kommen wir hin ?

115m² 2 Personen Erdgeschosswohnung in 4 Stöckigem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien.

KFW 70 Haus Pelletheizung ( Nur Fußbodenheizung ) beide arbeiten den ganzen Tag , also nur Abends daheim und am Wochenende. Geräte wie Küche sind alle A++. Fahrstuhl im Haus ( müssen wir trotz Erdgeschoss auch bezahlen )

Was denkt Ihr , was muss man so ca. rechnen für : Strom Wasser Heizkosten (lt. Bauträger sehr niedrig bei ca. 250EUR im Jahr , passt das ?) Aufzug Hausmeister Müll Grundsteuer Feuerversicherung oder was man eben benötigt, Hausrat. ... ich habe mal so überschlagen was ich denke : Strom 50 Heizkosten 50 Müll ( zusammen große Tonne ) 15 Wasser 35 Aufzug/Fahrstuhl 15 Grundsteuer : hab ich in meinem Fall extra gerechnet Rücklagen : 20 Hausratsversicherung 12 Haftpflicht : zähle ich nicht zu den „Nebenkosten“

                    197,00

Meint Ihr das passt so ungefähr ? Hab jetzt bei manchen zeitschriften gelesen das die Rücklagen als so hoch sind ,teilweise sollte man diese Instandhaltungsrücklagen bis zu 170 EUR im Monat ansetzen , aber das ist doch wirklich sehr hoch , oder ??

Unser Bauträger sagte mal , es wird wahrscheinlich 2EUR/m² im jahr sein , da das Haus ja ganz neu ist und am Anfang eh nichts anfallen wird. Das wären dann 20 EUR/mtl. , schon ein Unterschied zu den 170 EUR…

Meint Ihr mit 250,00 EUR -270,00 EUR kommt man ca. hin wenn man Hausmeister , Putzfrau , Verwaltungsgebühren , Rücklagen usw noch mit einberechnet ???

Telefon , Kabel zähl ich da auch nicht dazu.

Oder haben wir uns da zu sehr verkalkuliert ?

Eigentumswohnung, Nebenkosten
Lärmbelästigung durch schreiende und trampelnde Kinder über uns, vor 6.00 h morgens?

Hallo wir wohnen in unserer Eigentumswohnung im EG in einem 4-Familien-Haus.Direkt über uns lebt eine Familie, die mittlerweile nun 3 Kinder haben, das jüngste 1/2 Jahr alt, 5jährig und 9 oder 10jährig das älteste. Übrigens alles Jungs. Ab morgens 5.20 falle ich regelmäßig aus dem Bett, weil die Kinder oder ein anderes Familienmitglied (die Familie hat häufig Besuch von ca. 4 Erwachsenen zur Übernachtung) laut trampelnd durch die Wohnung hüpfen, als wenn sie für ein Wettrennen proben. Kurz darauf hört man dann einen Erwachsenen im Treppenhaus trampeln (noch vor 6.00 h!), dann wieder die Treppe hinauf - auch dies nicht leise, etwas hastend. 6.40 h schreien dann die Kinder so laut und hämmern oder trampeln, dass ich erneut wach werde und schließlich aufstehe. Bereits kurz vor 7.00h erklingt nochmals ein ordentliches Lärmgewitter in Form von Singen, oder Schreien, oder Getrampel oder Gestreite. Heute habe ich mir erlaubt anzurufen und etwas genervt darauf hinzuweisen, dass hier nicht alleine gewohnt wird, worauf hin die Mutter meinte - sie weiß das, könne es aber nicht ändern. Die Familie über uns wohnt in einer Mietwohnung. Die Problematik habe ich öfter angesprochen, jedoch wird wenig bis keine Rücksicht auf die Nachbarn genommen - auch das Treppenhaus wird durch die Kinder heftig verschmutzt, ungeachtet der Tatsache, dass hier noch andere Bewohner leben. Ein Hoch den Kindern, oder wie? Meine Nerven sind ziemlich angeknackst - was können sie raten?

Haus, Wohnung, Lärm, Eigentumswohnung, Kinderlärm
Ruhestörung in der Wohnung über uns

Hallo zusammen, seit kurzem sind wir stolze Eigentümer einer Eigentumswohnung. Wir wohnen im ersten Stock und haben also sowohl über auch noch unter uns jemand der da wohnt. wir haben mit der unteren Partei ein recht herzliches Verhältniss. Die Bewohner über uns machen uns jedoch Probleme. Die beiden sind etwa Anfang Zwanzig, und es kommt nun immer wieder vor das sie nach 22 uhr Lärm machen. Ich war deswegen schon mehrmals Vorstellig gewesen. meist war dann wieder eine Zeit Ruhe, aber dann ging es wieder von vorne los. In den Wohnungen ist überall Laminat verlegt, und die Trittschalldämmung scheint auch nicht die beste zu sein. Als wir nämlich vor zwei Jahren einen Wasserschaden bei uns hatten haben wir gesehen das unter dem Laminat lediglich eine Art Teppich auch dem rohen Betonfußboden liegt. Wir haben nun schon mehrmals an die Hausverwaltung geschrieben, aber da hat sich bis jetzt noch nichts getan. Wir werden jetzt bis zur nächsten Eigentümerversammlung warten und unserem Ärger massiv Luft machen. In der Hausordnung steht eindeutig dirn das jeglicher vermeitbare Lärm zwischen 22 und 6 uhr sowie in der Mittagspause von 12 bis 14 uhr zu unterlassen ist. Ich weiß auch das sich die Hausverwaltung um die Durchsetzung der Hausordnung zu kümmern hat. Jetzt sind wir schon so weit beim nächsten Mal die Polizei ins Haus zu so zu unserem Recht zu kommen. Man kann uns nicht nachsagen das wir nicht alles versucht haben: wir haben Zettel in den Briefkasten geworfen, wir haben selber mit den Beiden gesprochen, und immer wieder kommt es vor das wir Nachts nicht schlafen können oder wir mitten in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden. Man hatte manchmal gedacht das oben pausenlos Möbel hin und hergerückt werden, es wird sehr laut gesprochen und es wir scheinbar wahllos durch die Zimmer getrampelt, so wie es sich anhört barfuß. Wir sind nun schon soweit zum Anwalt oder zumindest zur polizei zu gehen. Wir wollen auch von der Hausverwaltung denn namen und die Adresse des Vermieters wissen das der sich darum kümmert. So kann es auf jeden Fall nicht weitergehen. ich habe einen sehr stressigen Job und ich brauche meine Nachtruhe dringend genauso wie unsere Tochter die noch zur Schule geht. Was würdet ihr in unserem Fall noch machen ? Wir befürchten nämlich das die ganze Sache noch einmal eskaliert.

Lärm, Eigentumswohnung, Ruhestörung

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