Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
Parksituation bei einer Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe heute eine Frage, bei der ich einfach gerne mal hören würde, wie andere an unserer Stelle handeln würden.

Wir (mein Mann, 35 und ich, 32) haben im August 2012 eine Eigentumswohnung erworben, zu der ein Parkplatz vor dem Haus gehört. Es handelt sich um ein Haus mit 16 Parteien und direkt vor dem Haus sind 5 Parkplätze von denen uns der mittlere gehört. Da wir in einer Sackgasse wohnen, kann man nebenbei bemerkt auch im naheliegenden Wendehammer recht gut parken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt vor, dass der Parkplatz belegt war, wenn mein Mann abends später nach Hause kam. Besonders nervig fanden wir das, wenn man z.B. noch Getränkekisten im Auto hat o.ä. Ab und zu war noch ein anderer Platz der fünf frei, oft aber auch einfach gar keiner. Da dies nun nach unserem Geschmack ein paar Mal zu oft vorkam und wir den Parkplatz ja schließlich mit Kauf erworben haben, haben wir vor ein paar Wochen einen Aushang für die Nachbarn gemacht (und in nettem Tonfall darauf hingewiesen, dass wir gerne den Parkplatz nutzen würden; der Aushang war mit dem im Haus lebenden Hauswart abgesprochen) und diesen an einem Donnerstagabend ausgehängt. Freitagmittag hing der Aushang schon nicht mehr. Die Nachfrage beim Hauswart ergab, dass es eine andere Partei im Haus gäbe, die nicht akzeptieren will, dass wir Ansprüche auf den bestimmten Parkplatz anmelden ("es wäre ja 30 Jahre ohne gegangen..."). Er weiß, wer das ist, will es uns aber nicht sagen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören. Nun gut, es ist jetzt knapp drei Wochen mehr oder weniger gut gegangen, bis gestern dann eine Mieterin (im Haus wohnen Mieter als auch ET) den Parkplatz nutzte, die nur selten da ist und den Aushang wohl nicht gesehen hatte. Und heute stand dann einer der anderen ET auf dem Parkplatz, den wir eigentlich verdächtigen, dass er den Aushang abgenommen hat. Ich bin inzwischen genervt, weil wir vorher in einer Mietwohnung mit einem echt komplizierten Vermieter gewohnt haben und es ärgert mich einfach, dass wir augenscheinlich nun schon wieder in eine komische Hausgemeinschaft gekommen sind und das nicht mal zur Miete. Ich würde am liebsten an dem Parkplatz ein Schild anbringen mit "reserviert", aber das scheint wohl nicht zu gehen wegen Gemeinschaftseigentum. Mein Mann will nun den Aushang nochmal machen mit der Ergänzung, dass der Zettel bitte hängen bleiben soll, bis wir ihn selbst abnehmen. Ich habe ohnehin schon das Gefühl, dass wir als Korinthenkacker wahrgenommen werden, wenn uns selbst der Hauswart mit seinen Ü70 sagt, dass er das übertrieben findet, auf den Platz zu pochen, aber ich denke mir, es ist schließlich unser gutes Recht und wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammenhängen immer so oft anderen zähneknirschend den Vortritt gelassen, dass ich jetzt mal nicht klein beigeben möchte.

Was würdet ihr tun? Mit welcher Aktion könnte man die Situation klären ohne dass sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt?

Eigentumswohnung, parken, Wohnungskauf
Erbengemeinschaft in Eigentümergemeinschaft umwandeln oder lieber nicht?

Hallo zusammen,

Meine Situation ist die folgende: Nach dem Tod unseres Vaters haben meine 2 Geschwister und ich sein Haus als Erbengemeinschaft geerbt. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus und besteht aus 3 Wohnungen. In 2 der 3 Wohnungen wohnen mittlerweile meine Schwester und mein Bruder. Die dritte Wohnung ist aktuell vermietet.

Eine Erbengemeinschaft ist ja eigentlich nur temporär vorgesehen und sollte über kurz oder lang aufgelöst werden.

Meine persönliche Idee wäre hier, da es schon 3 abgeschlossene Wohnungen sind, aus diesen auch 3 Eigentumswohnungen zu machen (da wir 3 Geschwister sind würde sich das natürlich gut ausgehen). Da meine Schwester dieses Jahr heiratet, würde ich die Auflösung der Erbengemeinschaft so schnell wie möglich veranlassen, da im Falle ihrer Heirat ja ihr Ehemann entsprechend Erbberechtigt ist und ja ggf. im Falle dass ihr etwas zustößt in die Erbengemeinschaft mit reinrutschen würde (was wir natürlich nicht hoffen wollen).

Meine Frage ist nun: Macht eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft in diesem Falle Sinn oder gibt es noch Alternativen?

Mir ist wichtig, dass man möglichst notariell eine saubere Trennung hat und jeder seinen Anteil am Erhalt des Hauses leistet. (Aktuell wird die Miete der 3. Wohnung fast ausschließlich zum Erhalt des Hauses hergenommen, meine Geschwister wohnen mietfrei, zahlen lediglich Nebenkosten und zahlen keinen Beitrag im Sinne von Instandhaltung etc.)

Danke schon mal im Voraus für jede Antwort.

Erbe, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Erbengemeinschaft
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Ich habe meinen Origninalvertrag für einen Wohnungskauf verlegt oder verloren

Hallo,

ich habe im Jahre 2003 eine Eigentumswohnung gekauft und mit dem Bauherrn sehr viel Ärger gehabt. Es waren Mängel etc., die bis heute nicht erledigt sind und ich plage heute noch mit Anwälten und Gerichten herum. Aktuell hat mich der Insolvenzverwalter verklagt, weil ich mit einer Grundschuld von 50.000,00 Euroauf der Eigentumswohnung des insolventen Bauherrn eingetragen bin. Ich habe ihm die Löschung verweigert, weil der Bauherr lt. Lageplan von meinem Stellplatz 80,0 cm für seinen daneben liegenden Stellplatz genommen hat. In einem Gespräch Ende 2011 hat der Insolvenzverwalter gesagt, da ich schon soviel Ärger mit der Wohnung gehabt habe und ein Teil des Stelllplatz sowieso mir gehört, wolle er dafür sorgen, dass ich den besagten Stellplatz des insolventen Bauherrn ganz bekomme, da ja zu dessen Wohnung noch ein zweiter Stellplatz gehört. Dann sollte die Wohnung verkauft werden und ich habe es abgelehnt, die Löschungsbewilligung zu erteilen, da der Insolvenzverwalter beide Stellplätze verkaufen will. Mein Anwalt hat ihn angeschrieben, was mit dem Stellplatz ist, denn er will etwas verkaufen, wo ein Teilstück mir gehört und ich dieses auch bezahlt habe, aber er hat sich nicht geäußert. Stattdessen ist mir eine Klage ins Haus geflattert.

Die Verhandlungen mit Anwälten etc. habe ich mit meinem damaligen Lebensgefährten geführt, dem ich voll vertraut habe. Er hat zig Kopien vom Kaufvertrag und den dazugehörigen Auflassungen gemacht und ich habe jetzt festgestellt, dass sich der Originialvertrag mit den dazugehörigen Auflassungen nicht mehr in meinen Akten befindet und ich vermute, dass er die Unterlagen aus der Akte genommen hat. Da wir nicht im Guten auseinandergegangen sind, wir er mit die Unterlagen nicht aushändigen. Ich weiß, dass er noch Unterlagen hat, habe aber immer gedacht, es seien nur Kopien. Kann er etwas mit dem Originalvertrag anfangen und was kann ich tun, damit ich wenigstens eine Zweitausfertigung erhalte. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Hoppypferd

Haus, Finanzen, Kaufvertrag, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung

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