Ausbildungszeugnis bewerten?

Wäre sehr nett wenn ihr mein Zeugnis bewerten könntet. (Firma Telekom und Beruf IT-Systemelektroniker)

Herr X hat die ihm gebotene Möglichkeit, sich mit allen Arbeiten und betrieblichen Zusammenhängen vertraut zu machen, rege genutzt. Den Beanspruchungen und Belastungen der praktischen Tätigkeiten seines Berufsfeldes war er gut gewachsen. Herr X hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Berufsbildes angeeignet. Herr X wurde von den Ausbildungsabteilungen wegen seiner zuverlässigen Lern- und Arbeitsweise und seiner Mitarbeit geschätzt.

Herr X erledigte die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben quantitativ und qualitativ gut. Herr X nutze alle erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse mit Erfolg. Wir waren mit seinen gezeigten Leistungen voll zufrieden.

Herr X verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, und Mitarbeitern aller Abteilungen freundlich und gegenüber seinen Mitauszubildenden kameradschaftlich. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets einwandfrei. Er verhielt sich sehr hilfsbereit und kollegial.

Er verlässt uns mit Abschluss der Ausbildung. Da wir über Bedarf ausgebildet haben, können wir dieses mal unsere Auszubildenden nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen.

Wir danken Herrn X für die Gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Wir wünschen Herrn X auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles gute.

Ich habe die abschreib Fehler korrigiert

Arbeit, Bewerbung, Ausbildung, Arbeitszeugnis, Ausbildungsvertrag, Bewerbungsgespräch, Bewerbungsschreiben, Arbeitszeugnis Bewerten, Ausbildungszeugnis
Arbeitszeugniss bewerten?

Wäre sehr nett wenn ihr mein Zeugnis bewerten könntet. (Firma Telekom und Beruf IT-Systemelektroniker)

Herr X hat die ihm gebotene Möglichkeit, sich mit allen Arbeiten und betrieblichen Zusammenhängen vertraut zu machen, rege genutzt. Den Beanspruchungen und Belastungen der praktischen Tätigkeiten seines Berufsfeldes war er gut gewachsen. Herr X hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse seines Berufsbildes angeeignet. Herr X wurde von den Ausbildungsabteilungen wegen seiner zuverlässigen Lern- und Arbeitsweise und seiner Mitarbeit geschätzt.

Herr X erledigte die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben quantitativ und qualitativ gut. Herr X nutze alle erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse mit Erfolg. Wir waren mit seinen gezeigten Leistungen voll zufrieden.

Herr X verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, und Mitarbeitern aller Abteilungen freundlich und gegenüber seinen Mitauszubildenden kameradschaftlich. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets einwandfrei. Er verhielt sich sehr hilfsbereit und kollegial.

Er verlässt uns mit Abschluss der Ausbildung. Da wir über Bedarf ausgebildet haben, können wir dieses mal unsere Auszubildenden nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen.

Wir danken Herrn X für die Gute und angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit.

Wir wünschen Herrn X auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles gute.

Arbeit, Bewerbung, Bewertung, Noten, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitszeugnis, Ausbildungsvertrag, Bewerbungsgespräch, Zeugnis, Abschlusszeugnis
Möglicherweise keine Übernahme trotz sehr guter Leistungen?

Hallo,

ich schildere mal kurz die Situation: Ich bin seit Januar diesen Jahres bei einem großen Unternehmen auf Leiharbeitsbasis angestellt. Die Vertragsdauer ist genau ein Jahr, also es liegt ein befristetes Verhältnis vor. Die Vertragsart ist extra so gewählt, weil das Projekt, in dem ich tätig bin, eine extra lange Einarbeitungsdauer benötigt.

Ich habe bisher sehr gute Leistungen gebracht und mein Line-Manager ist positiv überrascht. Er hat dies mir im ersten (und bisher einzigen) 1 to 1 Feedback Gespräch im März so mitgeteilt. Dabei lobte er meine Eigeninitiative und Selbstständigkeit und kündigte an aufgrund meiner sehr guten Leistung auf ein monatliches 1 to 1 Gespräch zu verzichten. Stattdessen soll es bei mir alle halbe Jahr stattfinden. Meine Teamkollegen haben immer ein 1 to 1 Gespräch pro Monat.

In der Zwischenzeit ist bekannt geworden, dass die Firma einen hohen Minusbetrag in den Büchern aufzuweisen hat und dieser natürlich ausgeglichen werden muss. In einem firmeninternen Schreiben per E-Mail geht u. a. hervor, dass man Beschäftigungsverhältnisse sämtlicher Leiharbeitskräfte und mit externen Consultants überdenken wird und ggf. kündigen bzw. auslaufen lassen werde. Kurzum: Es soll die Belegschaft verkleinert werden. Davon wäre ich dann auch betroffen. Für kommende Woche hat mein Line-Manger wieder ein Gespräch angesetzt. Ich vermute stark, dass er mir in diesem Gespräch mitteilen wird, dass es nicht weitergeht. Die Personalplanung für das nächste Jahr soll im August abgeschlossen werden (weiß ich aus sicherer Quelle, weil das jedes Jahr dort so ist).

Jetzt meine eigentliche Frage wenn der negative Fall eintritt: Kann ich meinen Line Manager fragen, ob er im Arbeitszeugnis vermerkt, dass meine ausgebliebene Vertragsverlängerung bzw. Umwandlung in ein festes Angestelltenverhältnis betriebsbedigte Gründe hat? Ist das rechtlich möglich?

Wenn das im Zeugnis nicht möglich sein sollte, wie kann man das sonst noch machen?

Ihr wisst ja, wie das ist: Arbeitgeber (vor allem Personaler) sind da sehr misstrauisch wenn sie ein gutes Zeugnis sehen und sich fragen: Warum wurde der Bewerber denn nicht übernommen, wenn er wirklich so gut sein soll?

Arbeitsrecht, Karriere, Arbeitszeugnis, Leiharbeit, Befristetes Arbeitsverhältnis

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitszeugnis