Hallo, darf mein Arbeitgeber mir (weitere) Steine in den Weg legen und ein vorläufiges Arbeitszeugnis, dass ich für den bevorstehenden Bewerbungsprozess benötige verwehren? Aus meiner Sicht hätte ich nach §109 GewO und §242 BGB ein Anrecht darauf.

Vielen Dank.