Forderung für Qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Kündigung per Email?

2 Antworten

Du hast immer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. - was die Rechtsprechung hier als angemessene Frist betrachtet, keine Ahnung. Je nach Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit könnten drei Wochen etwas knapp bemessen sein

Hast du zwischendurch einmal angerufen und nachgefragt? Auch ein AG kann einmal etwas vergessen.

Geschieht dann immer noch nichts - würde ich das Arbeitszeugnis noch einmal als Einschreiben Einwurf anfordern.

Danach zum Arbeitsgericht und einklagen.

natürlich hast du ein Anrecht, schreib mal das ganze noch mal als Brief per Einschreiben an deinen alten Arbeitgeber.

Vorschlag

Ich habe dies immer vorgeschrieben und als Word geschickt dann muss der AG nur noch ausdrucken kleine Änderungen machen.. und unterschreiben;)


wereede12 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 19:32

Also doch besser per Post um auf der richtigen Seite zu sein?

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