Wie reagiert man auf ein mittelmäßiges Arbeitszeugnis, welches man bekommen hat, weil man zu wenige unbezahlte Überstunden gemacht hat?

5 Antworten

Die Formulierung, dass alle Ueberstunden mit der Gehaltszahlung als abgegolten gelten, erscheint mir sehr grenzwertig.

Bei mir waren bis 20 Uberstunden mtl. mit dem Gehalt abgegolten. Dieses stand im Arbeitsvertrag und war in der Branche ab einem gewissen Gehalt so ueblich. Waren mehr als 20 Ueberstunden noetig, dann nur mit Genehmigung des Betriebsrates und gegen extra Bezahlung. Habe mir zu dieser Zeit immer meinen Zweiturlaub durch Ueberstunden finanziert:)).

Sollte das Arbeitszeugnis falsche Tatsachen/Beurteilungen enthalten, sollte deine Bekannte dagegen angehen. Man fuege der "vollen Zufriedenheit" ein "stets" bei, und schon wird aus befriedigend ein gut.

Überstunden sind durchaus zulässig.

Jedoch müssen sie abgegolten werden.

Wenn Du glaubst, daß Dir ein besseres Zeugnis zusteht, dann fordere papierschriftlich eines ein.

https://www.kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/unbezahlte-ueberstunden

Wenn Du (zu) wenig Engagement für den Arbeitgeber gezeigt hast, würde ich das an seiner Stelle auch nicht lobend bewerten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

RandomMan7 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 09:06

Das ist überhaupt nicht hilfreich.

Dieser Arbeitgeber hat Überstunden erwartet, aber nie bezahlt.

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BeviBaby  08.08.2024, 09:07
@RandomMan7

Nein. Der Arbeitgeber hat, um von einer überdurchschnittlichen Leistung auszugehen, eine Leistung erwartet, die über das Basismaß hinausgeht.

Der Arbeitnehmer hat das Basismaß erbracht. Das ist auch okay. Dann soll er aber doch nicht erwarten, dass er als jemand behandelt wird, der überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, zumindest nicht in dem Bereich, in dem er das offenbar nicht getan hat.

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Agamemnon712  08.08.2024, 09:07
@RandomMan7

Dann fordere eine Abgeltung für geleistete Überstunden ein.

Genauso wie ggf. ein besseres Arbeitszeugnis.

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Ich bin sicher, dass sie das nicht als Begründung reingeschrieben haben. Und ansonsten... nun ja, was erwartest du?

Das hier klingt eher für mich als wärst du das Kaliber, das nach Ablauf der regulären Arbeitszeit den Stift fallen lässt und sich verabschiedet. Das steht dir auch zu. Aber dann hast du deine Arbeit eben vertragsgemäß erbracht ohne dass du dich durch besonders herausragende Leistungen hervorgetan hast.

Note: Befriedigend.


RandomMan7 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 09:09

Gehen Sie bitte auf die Frage so ein, wie sie dort steht, und unterstellen Sie mir nichts. Es geht hier um einen Freund, der mir diese Situation geschildert hat.

Die Begründung wurde laut ihm nur verbal geäußert.

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BeviBaby  08.08.2024, 09:11
@RandomMan7

Offen gestanden... es ist mir egal, ob das du bist oder ein Freund. Die Antwort steht und die ändert sich dadurch auch nicht.

Nebenbei... sie geht sehr wohl auf die Frage ein. Um nochmal eine Kurzform zu geben: Wer das Minimum erbringt, der kann das tun. Der soll aber nicht erwarten behandelt zu werden als sei er der Stützpfeiler des Unternehmens.

Die Begründung wurde laut ihm nur verbal geäußert.

Ja wie gesagt... wer halt nach 8 Stunden Arbeitszeit (oder was immer vereinbart ist) den Stift fallen lässt soll nicht erwarten dafür in den Himmel gelobt zu werden.

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RandomMan7 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 09:16
@BeviBaby

Was heißt Minimum, wenn man alles, was im Vertrag steht, erfüllt wurde plus das nötige Extra, damit der Kunde zufrieden ist?

Wer alle Fragen in einer Klausur richtig beantwortet, bekommt eine Eins. Welcher Lehrer gibt dann eine Drei und erwartet, dass der Schüler noch zum Nachsitzen bleibt, um die Eins zu bekommen? Wieso soll das im Arbeitsleben anders sein?

Das ist genau die Aussage von meinem Kumpel gewesen. Er hat, wenn nötig, die Arbeit fertiggestellt, um Deadlines zu erfüllen, hat dafür aber nicht mehr bekommen. Aus meiner Sicht ist der Arbeitgeber hier in einer Schuld.

Ich verstehe die Frustration meines Kumpels. Ihren Blödsinn verstehe ich nicht.

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RandomMan7 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 09:19
@BeviBaby

Du bist selbst ein Arbeitgeber, der möchte, dass seine Leute kostenlos arbeiten. Unterstellen kann ich auch :D

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BeviBaby  08.08.2024, 09:21
@RandomMan7
Was heißt Minimum, wenn man alles, was im Vertrag steht, erfüllt wurde plus das nötige Extra, damit der Kunde zufrieden ist?

Wenn du deinen Vertrag so erfüllst wie es erwartet wird. Das heißt, wenn du dich täglich hinhockst, deine 8 Stunden (oder was auch immer) ableistest und dann den Stift fallen lässt.

Wer alle Fragen in einer Klausur richtig beantwortet, bekommt eine Eins. Welcher Lehrer gibt dann eine Drei und erwartet, dass der Schüler noch zum Nachsitzen bleibt, um die Eins zu bekommen?

Ist nicht vergleichbar, weil die Arbeitswelt kein 'richtig oder falsch' Spielchen ist. Wer eine Leistung erbringt, die den Anforderungen des Erwartungshorizonts voll entspricht, der bekommt eine 3. Um auf eine 1 zu kommen müssen die Leistungen schon überdurchschnittlich sein. Und das ist nicht der Fall, wenn man stur seinen Vertrag ableistet.

Aus meiner Sicht ist der Arbeitgeber hier in einer Schuld.

Der Arbeitgeber ist an einen Vertrag gebunden. Und wie gesagt... du schreibst, er hat sich strikt geweigert Überstunden zu leisten. Entscheide dich, hat er nun oder hat er nicht?

Ich verstehe die Frustration meines Kumpels. Ihren Blödsinn verstehe ich nicht.

Vermutlich entweder weil ich dir nicht nach dem Mund rede oder weil du nicht in der Lage bist den Sachverhalt klar zu formulieren und wir deswegen verschiedene Ansichten haben.

Insbesondere muss es ja auch nicht heißen, dass dein Kumpel dir alles genau so erzählt hat wie es vorgefallen ist ohne da ein bisschen was in seinem Sinne zu beschönigen...

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BeviBaby  08.08.2024, 09:22
@RandomMan7
Du bist selbst ein Arbeitgeber, der möchte, dass seine Leute kostenlos arbeiten.

Nein. Aber wenn jemand einen entsprechenden Arbeitsvertrag unterschreibt, dann weiß er, worauf er sich einlässt. Hätte der Kumpel das nicht gewollt hätte er sich einen anderen Arbeitgeber suchen müssen.

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RandomMan7 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 09:23
@BeviBaby

Du bist es nicht wert, da du Sachen unterstellst, anstelle bei Unklarheiten nachzufragen.

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Man kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf ein besseres Zeugnis probieren.

Da vor Arbeitsgerichten jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, ist das mit wenig Risiko verbunden. Du müsstest also nicht befürchten bei Abweisung der Klage den gegnerischen Anwalt bezahlen zu müssen.

Ich kann so natürlich nicht sagen, welche Beurteilung gerechtfertig wäre. Das Arbeitsgericht würde dann Kollegen als Zeugen dazu befragen.

Vielleicht wäre sogar der Arbeitgeber im Rahmen der Güteverhandlung bereit, das Zeugnis zu verbessern.

Diese ist natürlich nicht gültig.

Bis auf wenige Ausnahmen (AN mit sehr hohem Gehalt) stimmt diese Aussage.

Wie reagiert man auf ein mittelmäßiges Arbeitszeugnis,

Es gibt nach § 109 Gewerbeordnung ein Recht auf Zeugnisberichtigung. Allerdings muss ein AN bei einem "Dreier-Zeugnis" das er anfechten will nach einem BAG-Urteil nachweisen, dass er besser war als die Benotung.

Arbeitszeugnis vor Gericht: Note 3 ist eine durchschnittliche Leistung