Ich habe damals in der Kündigung meines Ausbildungsverhältnisses eine Forderung auf ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis gestellt.
Die Kündigung ist nun schon 1 Jahr her jedoch wurde damals in dem Kündigungsschreiben das eingegangen ist explizit nach einem Q.A gefragt.
Die Kündigung wurde bestätigt jedoch wurde mir das Q.A. nie ausgestellt.
1. Ist nun eine Forderung von mir mit einer Frist von 3 Wochen die per Mailverkehr geschickt wird Rechtsgültig?
2. Habe ich immer noch ein Anrecht auf das Q.A. , da ich es ja damals gefordert hatte?