Lenkgetriebe ID 4 Defekt nach nur 47.000km?

Ich habe ein großes Problem. Und zwar habe ich vor nichtmal 14 Monaten einen ID 4 bei VW gekauft für 35.000 Euro. Das Auro hatte schon wenige Monate danach Sprinkler mit der Batterie. Der Fehler wurde 2 mal ausgelesen, aber der Fehler kam immer wieder also musste ich das Auto in eine spezielle Werkstatt bringen, wo das Batteriemodul getauscht werden musste(Kulanz). Die Anhängerkuppling fährt mal raus mal wieder nicht was nicht ganz so schlimm ist, da ich keinen Anhänger besitze.

Jetzt aber ist mir seit einiger Teit ein Klappern vorne aufgefallen, wenn ich über eine nicht so gute Straße fahre. Hatte im Internet gegoogelt und andere hatten ebenfalls ein klappern, welches auf ein Plastikteil zurückzuführen ist. Also bin ich zu VW gefahren und bei einer ersten Sichtprüfung hieß es , das Lenkgetriebe sei defekt. Ich bin total verwirrt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das Lenkgetriebe schon defekt sein kann. Ich kenne das nur von alten Autos ab 150.000km aber nicht bei einer Laufleistung von 47.000km.

Ich bin mit dem Auto in den 14 Monaten 17.000km gefahren und immer anständig. Ich bin über keine Schlaglöcher oder Bordsteine gebrettert. Das blöde ist, dass die Gebrauchtwagengarantie vor nicht mal 2 Monaten abgelaufen ist. Laut VW kostet das 3.500-4.000 Euro, was ich aber nicht bereit bin zu zahlen. Ich kaufe kein Junges Auto um nach knapp einem Jahr solch hohe Kosten zu haben, die ich nicht selbst verursacht habe. Gibt es rechtliche Ansprüche auf Teile, die deutlich zu früh kaputt gehen auch außerhalb der Gewährleistung? Zumal der Fehler ja dann schon innerhalb der Gewährleistung bestanden haben muss. Weiß irgendjemand einen Rat?

Auto, Recht, Anwalt, Gesetz
Klageentwurf / Rückmeldung Verlässlichkeit des Rechtsanwalts?

Guten Tag liebe Community,

Folgendes Problem. Ich habe mir vor gut einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft. Kurz nach dem Einzug kam es zu Schimmel im Wintergarten etc. Es kam raus, dass ich arglistig getäuscht wurde. Es gibt hierfür eindeutige Beweise und ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Mit dem ersten Anwalt den ich diesbezüglich kontaktiert hatte, hatte ich leider kein Glück. Er hat es nach 5 Monaten nicht auf die Reihe bekommen die erste Forderung an den Verkäufer zu stellen.
Zwischenmenschlich konnten wir gar nicht miteinander. Sodann hab ich ihm das Mandat entzogen und bin auf Empfehlung zu einem anderen Anwalt.
Dieser wurde wirklich sehr schnell tätig und hat zeitnah eine Forderung (33.000) an den Verkäufer gestellt. Natürlich wurde erstmal alles abgestritten und mir falsches Lüften unterstellt…

Sodann war der Plan für ein Klageverfahren gemacht. Von meiner Versicherung habe ich auch sehr rasch eine Deckungszusage erhalten.
Seit Anfang Juli warte ich nun auf den Klageentwurf meines Anwaltes. Bei Nachfragen werde ich vertröstet. Dann wurde mir mitgeteilt dass der Klageentwurf in KW 36 an mich raus gehen würde.
Erneut ist in der besagten Woche nichts passiert.
Zudem ist auch mit Beginn des Rechtsstreits mein Kater verstorben. Er war Freigänger und die Gegenseite, also der Verkäufer wohnt nebenan.
Ich kann natürlich nichts beweisen aber ich fühle mich erneut absolut im Stich gelassen. Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll.

Der Anwalt lässt auf sich warten.
Ich wurde nachweislich betrogen und ggf. auch mein Kater getötet.

Habt ihr irgendwelche Ideen? Ist es normal dass ein Klageentwurf so lange dauert?

psychisch ist das alles nun mehr als belastend…

wäre für Anregungen, Ideen und ggf. Auch Gegenargumente dankbar.
Vielleicht bin ich auch mittlerweile zu emotional geworden.

Liebe Grüße

Wohnung, Katze, Anwalt, Nachbarschaftsstreit, Straftat
Käufer droht mit Anwalt - Kleinanzeigen?

Hallo :)

Es geht um eine rechtliche Frage in einem Fall bei Kleinanzeigen. Ich bin der Verkäufer und hatte eine Anzeige dort hochgeladen.

Es geht um eine Fußraumbeleuchtung für den VW Polo AW. Meine Beschreibung des Artikels war folgende:

"Ich verkaufe die originale VW Polo AW Fußraumbeleuchtung. Es handelt sich um Neuware. Die beiden Lampen, inklusive des Kabelbaums, waren noch nie zuvor eingebaut worden.

Enthalten ist zudem noch die originale Einbau-Anleitung. Versand ist gegen Aufpreis möglich.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung. Keine Rücknahme."

-> Jetzt hatte sich ein Kunde gemeldet und wollte die mir abkaufen. Hatte mir direkt seine Adresse geschickt & mir das Geld per PayPal überwiesen. Später hatte ich ihm dann auf Anfrage die Anleitung zugeschickt.

Einen Tag später meldet er sich wieder, nachdem ich schon alles verpackt hatte & ein DHL-Label gekauft hab und sagt, dass er die doch zurückgeben möchte.

Er wusste wohl nicht, dass er fürs Codieren in eine Werkstatt fahren muss (er hat halt nicht das Diagnosegerät / steht in der Anleitung als letzter Schritt).

Hab ich ihm gesagt, dass ich dafür ja nichts kann. Ich habe ja nicht den Einbau verkauft, sondern ausschließlich an sich die Lampen mit dem Kabelbaum. Ich kaufe ja auch keine Motorhaube und will diese dann zurückgeben, da ich nicht das Werkzeug dafür habe. Habe ihm klargemacht, dass das Codieren inzwischen ein Standard geworden ist bei jeglichen technischen Veränderungen an einem Auto.

Jetzt droht er mir mit einem Anwalt und Sätzen wie: "Da Sie die Lampen erworben haben und in der Anleitung deutlich hervorgeht, dass die Lampen codiert werden müssen, hätten Sie es mit angeben müssen, da Sie der Besitzer sind!"

Ich halte es für Quatsch. Dann müsste ja jeder Verkäufer, der irgendwelches Zubehör / Ersatzteile verkauft, ja eine ewig lange Liste erstellen mit allen Geräten und Werkzeug, dass man bei einem Einbau benötigt.

Was sagt ihr dazu?

Liebe Grüße

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