Nach 2 Jahren erneut Abmahnung?

Hallo,

ich brauch echt dringend nen Rat ich habe vor einigen Jahren von einer echt fragwürdigen Kanzlei Nimrod heißen die einige Briefe erhalten wo es um Abmahnungen geht wegen irgendwelchen Zug spielen. Damals und das ist vor 4 Jahren gewesen hab ich einen Anwalt kontaktiert der die Summe runterverhandelt hatte obwohl ich nix getan habe bezahlt und das Ding ist damals war ich in Ausbildung und hatte einfach keine Lust auf das ganze und wollte schnell abklären. Nach einigen Monaten erhielt ich noch eine Abmahnung von den wegen eines anderen Spiels. Ich habe den gleichen Anwalt angeschrieben und wieder wurde der Betrag getilgt. Ich dachte mir wieder egal einfach außen Kopf bezahlen.

nun nach 3 Jahren erhalten meine Eltern wieder ein Brief im Brief Kasten allerdings ist dieser anders. Darin steht folgendes: „Sehr geerter xx

wir greifen die bislang fruchtlose Kommunikation wieder auf. Rechtsfrieden konnte nicht gefunden werden“

Dann steht was von Schadensersatz 1280 Euro mit einer Abmahnung und diesmal wird sehr viel aufgelistet von irgendwelchen fällen die in Vergangenheit vor Gericht gingen und dazu die Entscheidungen. Allerdings steht dies mal nirgends wofür der Schadensersatz sein soll? Ich habe eigentlich zu den genannten vor Briefen 2x die Bestätigung das die Anliegen geklärt wären von der Kanzlei Nimrod.

Nun zu meiner Situation: Ich lebe schon seit 3 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern meine Eltern haben nicht mal einen PC und die kennen sich so gut wie 0 aus die können nicht mal ne Maus vernünftig bedienen. Ich hatte einen PC wo ich dort noch gewohnt habe mittlerweile auch nicht mehr bei mir…

Ich habe absolut nichts getan aus Angst hatte ich damals einfach gezahlt sein wir ehrlich Gerichtlich würde man Privat sowieso nicht ankommen. Es kann doch nicht sein das die mir Jede 3-4 Jahre einfach weiter Briefe verschicken…

Wenn man übrigens die Googelt dann merkt man schon was da abgeht dennoch soll man die ernst nehmen.

Recht, Anwalt, Gesetz
Ist der Schadensersatzanspruch der Firma berechtigt?

Hallo Zusmmen,

Folgender Sachverhalt: Meine Lebenspartnerin ist in eine Abofalle reingeraten, bei der sie sich quasi 12 Monate lang jeden Monat dazu verpflichtet hat, eine Süßigkeitenbox mit Süßigkeiten aus aller Welt zu kaufen. Gut, war ihr Fehler, hätte man sich besser informieren müssen.

Das Kernproblem liegt aber darin, als die erste und einzige Box die wir erhalten haben angekommen ist, der Inhalt aber beschädigt und teilweise nicht nur über das MHD, sondern auch ungenießbar war. Das Problem ist, dass das Widerrufsrecht bei Ankommen der Box bereits abgelaufen war. Ich habe der Firma natürlich trotzdem eine Email zukommen lassen, in der ich mitteilte dass ich den Vertag außerordentlich kündige und keine weiteren Zahlungen tätigen werde. Dann wurde ich nach Fotos, bzw. Beweisen gefragt, die ich natürlich nicht vorlegen konnte, da die Lebensmittel wirklich so verdorben waren, dass ich sie direkt entsorgt habe. Dann wurde mir angeboten den Vertrag auf 6 Monate runterzustufen, dem ich kulanterweise zustimmte. Bei der nächsten Mail jedoch sah es dann doch wieder anders aus, sie zogen ihr Angebot zurück und es blieb alles wie beim alten.

Das ganze wurde mir zu blöd ich habe sie auf die Kündigung hingewiesen, keine weiteren Zahlungen getätigt und die Sache als erledigt angesehen.

Also noch mal zum Verständnis: Ich habe nur eine einzige Box mit mangelhafter Ware erhalten, die ich auch bezahlt habe. Ich habe danach natürlich keine weiteren Boxen bezahlt und somit keine erhalten. Habe aber mehrere Zahlungserinnerungen bekommen die ich ignorierte.

Nun habe ich Monate später einen Schadensersatz von knapp 200€ erhalten, mit der Begründung ich hätte nie Beweise für die mangelhafte Lieferung geliefert, und somit war die außerordentliche Kündigung nicht rechtens. Daraufhin habe ich gesagt, dass meine erste Email nach Erhalt der Ware als Beweis dient. Ich sagte, dass ich als Verbraucher ein Recht auf mangelfreie Ware habe und er als Verkäufer sicherstellen und beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war. Daraufhin folgte nur ,,Nein, nein, nein“ und Drohungen mit Inkasso. Zur Bemerkung, es waren zwei weitere Personen dabei, die schriftlich belegen können, dass die Ware ungenießbar und teilweise beschädigt war.

Jetzt meine Frage, ist dieser Schadensersatz rechtens, und sollte ich wirklich knapp 200€ im Grunde genommen für eine bereits bezahlte Box, dessen Inhalt beschädigt und teilweise verdorben war bezahlen?
Vielen Dank für eure Antworten.

Kündigung, Betrug, Anwalt, Gesetz, Abofalle, Inkasso, verdorbene lebensmittel
Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

Hallo,

habe, bereits im Juni, einen Gebrauchtwagen erworben, der, wie sich später herausstellte, stark mangelbehaftet ist. (Wahrscheinlich Vetternwirtschaft beim TÜV, uns wurde gesagt, er hätte die Plakette gar nicht erhalten dürfen).

Es fing an mit einem Problem mit dem Ausgleichsbehälter wodurch das Auto Wochen lang still stand. Nachdem endlich eine Reaktion des Verkäufers erfolgte, wurde das Probleme in der Werkstatt behoben - dabei kamen aber deutlich schlimmere Mängel zum Vorschein, vor allem ist die Zylinderkopfdichtung Schrott und muss zeitnah ausgetauscht werden. Grob geschätzt, mindestens 2500€ an Reparaturkosten für einen 4000€ Wagen.

Die Kommunikation mit den Verkäufer war von Anfang an schwierig (von einfach keine Antwort bis falsche Versprechungen).

Von Anfang an sagten wir, dass wir das Auto spätestens Ende August einsatzbereit benötigen. Jetzt hat er einen Ersatzwagen in Aussicht gestellt. Wir mussten allerdings einen Umzug durchführen - Auto war fest eingeplant, hatten keine andere Möglichkeit - wobei leider der Autohimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde: Er hat sich an einigen Stellen gelöst und hängt ein bisschen herunter, außerdem ist leider ein stecknadelgroßes Loch an einer Stelle entstanden+ ein kleiner Fleck, der sich aber wahrscheinlich entfernen lässt.

Meine Frage: Inwiefern beeinträchtigen diese (neuen) optischen Mängel das Gewährleistungsrecht? Inwiefern müssen wir hier den durch uns entstandenen Schaden beim Tausch "gegenrechnen"? Wir haben ihm nochmals eine Frist bis zum 15. gesetzt, am 10. soll nun der potenzielle Autotausch stattfinden.

Wenn du/Sie bis hierhin gelesen hast, vielen Dank.

Freue mich über Tipps/Anregungen/Erfahrungen und natürlich Fachwissen.

Gruß

Gebrauchtwagen, Anwalt, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Kfz-Recht, Zivilrecht, Gebrauchtwagenverkauf, Gebrauchtwagenhändler, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

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