Darf ich als Rettungsdienstpersonal, als Arzt oder auch als Notarzt - die Rettungsgasse mit meinem Privatauto befahren - um Erste Hilfe zu leisten?

Liebe Community,

ich beginne im Oktober diesen Jahres meine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach dem meine Ausbildungsstätte mehr als 100 km von mir daheim entfernt ist und ich des Öfteren schon im Praktikum bei dieser Rettungswache war, habe ich mir eine interessante Frage bei meinen Fahrten auf der Autobahn gestellt. Hier nun zu meiner Frage:

Es wird von folgendem Szenario ausgegangen: Ich befinde mich, im Privatauto, auf der Autobahn und vor mir bildet sich ein Stau. Über das Radio erfahre ich wenige Sekunden später, dass sich so eben ein Unfall ereignet hat. Laut Meldung befindet sich der Unfallort in etwa 500 m von mir entfernt. Die Rettungsgasse ist optimal gebildet, also ein sicheres Durchkommen für Rettungsdienst, bzw. Feuerwehr. Ich in meiner Position (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Arzt oder auch Notarzt) habe einen erweiterten "Erste-Hilfe-Koffer" und eine Jacke dabei, die mich als ein solcher (in Klammern oben) ausweißt. Ich habe sonst nichts dabei, was mein Auto kennzeichnet oder ähnliches. Allerdings könnte ich mit meinem Equipment und meiner Erfahrung/Wissen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des First-Responders - mit qualifizierter Ersthilfe (durch die zuvor absolvierte Ausbilung) - überbrücken und somit vielleicht schon direkt nach dem Unfall die Lebenschance vom Patienten bzw. des Verunfallten erhöhen.

Nun meine Frage: Darf ich als Rettungsdienstpersonal bzw. als Arzt oder auch als Notarzt die Rettungsgasse, im Privatauto, nutzen - um den Verunfallten mit einer qualifizierten Ersthilfe zu betreuen und zu versorgen?

Zur Information: Ich bitte euch von der Mitteilung der eigenen Meinung abzusehen. Ich habe hierzu auch eine eigene Meinung, dennoch geht es mir darum - hierauf mithilfe von eventuellen Gerichtsurteilen, Paragraphen im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung oder ähnliche, eine konkrete Antwort auf meine Frage zu finden. Ich denke dies ist wirklich ein interessantes Thema - nicht nur für Rettungsdienst- und ärztliches Personal, sondern auch für andere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Antworten.

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Darf das Tierheim unerlaubt einen Hund vermitteln? NOTFALLSITUATION!

Hallo,

Ich bin nun in einer totalen Zweckslage. Mein Hund sowie das Geld - weg.

Ich fuhr in den Urlaub für 2 Wochen. Ich hatte einen Hund und wusste nicht, wo er bis dahin untergebracht werden sollte. Meine Eltern sowie alle Bekannte waren auch im Urlaub, also keine Möglichkeit, den Hund in vertraute Umgebung unterzubringen.

Daher entschloss ich mich, den Hund solange im Tierheim pensionieren zu lassen.

An der Rezeption war die Dame sehr an unserem Hund interessiert und fragte alles ab. Komisch ersteinmal, doch damit freundete ich mich ersteinmal an. Nach der vorläufigen Geldübergabe ging es ersteinmal in den Urlaub - Alte Freunde und Verwandte besuchen.

Als ich zurückkam, freute ich mich total , meine kleine Maus nach so vielen Tagen wiederzusehen. Es kam mir wie eine Ewigkeit vor. Kaum an der Rezeption angelangt, fragte ich auch schon nach meinem Hund. Die Frau entschuldigte sich für einen Moment und kam erst nach einer halben Stunde wieder. Okay, alles gut. - Dachte ich ;)

Sie kam wieder und meinte , dass mein Hund schon vermittelt wäre und es ihr sehr leid tun würde. Mich interessierte das aber nicht, ich wollte meinen Hund. Sie meinte, dass das nun nicht so einfach wäre. Genauere Information und Adresse wurde mir nicht gegeben. Weil ich so derart verärgert war und im Nachhinein auch laut wurde, wurde ich auch kurzerhand rausgeworfen.

Geld weg. Hund weg.

Was soll ich nur machen ? Soll ich gleich einen Anwalt in der Sache einschalten ? Habe ich ein Recht auf Entschädigung ?

HILFE!

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Mein mann hat mich ausgenutzt

Hallo erstmal, ich bin 21 Jahre alt und bin seit Juli 2013, mit meinem Mann verheiratet. ich bin in Deutschland geboren, doch er kommt aus der Türkei. Als er nach Deutschland einreiste, haben wir sofort nach 4 Tagen standesamtlich geheiratet. Am Anfang lief alles perfekt, nur das Problem ist, dass wir uns sehr oft streiten. WIR können und nicht verstehen, so wie früher. Ich hatte am Anfang die Vermutung, dass er vielleicht in Deutschland nicht so zu Recht kommt, weil er ja ein Fremder ist. Doch dann kamen immer diese Lügen ins spiel. Er erzählt einfach sehr sehr viele Lügen, und das grundlos! Ich habe ihn immer wieder gesagt,dass er damit aufhören soll, doch das geht immer noch weiter. Dann habe ich auch noch Erfahren, dass er einfach unsrer Privatleben einfach so weiter erzählt, ich fand das schrecklich, weil wie kann man das nur seiner Frau antuhen? Seit 6 Monaten leben wir getrennt, und es hat sich nichts geändert. Die Lügen gehen weiter, Steiterreien, ich weiß keinen Ausweg. Schließlich ist mir eingefallen, dass er die ganze zeit wegen seinem Aufenthalt nachfragt. Ich habe jetzt die Vermutung, dass er mich geheiratet hat, um nur nach Deutschland zukommen, und hier seinen unbefristeten Aufenthalt zubekommen. Jetzt möchte ich Gerichtliche Wege eingehen, was muss ich machen, damit er schnellsmöglich hier verschwindet, und er hat mich auch mehrmals gedroht, dass er mich unbringen wird, wenn ich mich von ihm scheiden lasse... Bitte um schnelle Antwort

Betrug, Recht, Anwalt, Aufenthalt, Ausländerbehörde, Heirat
Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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