Scheidung, Partner nicht auffindbar?

2 Antworten

Wenn der Vater nicht auffindbar ist, dann kann die Mutter bei Gericht einen Antrag auf Ruhen der elterlichen Sorge stellen. Das heißt, dass die Mutter solange sämtliche Entscheidungen allein für das Kind treffen kann, bis der Vater sich ans Gericht wendet und glaubhaft darlegt, warum er jetzt wieder fürs Kind da ist.

Bei Scheidungen kenne ich mich nicht so gut aus, ich weiß nur: Einvernehmlich kann die Scheidung nach einem Jahr vollzogen werden. Besteht keine Einigung über die Scheidung, wird erst nach drei Jahren geschieden.

Beim Jugendamt anfragen, ob sie sich wegen unbekannt verzogenem Vater das alleinige Sorgerecht zuschreiben lassen kann (falls sie es bisher nicht hat), denn dann kann sie unabhängig vom Kindsvater Entscheidungen treffen.