Ist der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln in geringen Mengen, wie sie laut der DmMV definiert sind, nach dem AntiDopG ohne Wettkampfabsichten nicht strafbar?
Ist der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln, wie zum Beispiel Testosteron, in geringen Mengen, die von der DmMV festgelegt werden, in Deutschland wirklich nicht strafbar, sofern man keine Wettkampfabsichten hat und dadurch auch nicht an Wettkämpfen teilnimmt? Wenn nicht, bitte ich um die Nennung von Gesetzen bzw. Paragraphen, die das Gegenteil behaupten, und nicht bloß um uninformierte Mutmaßungen. Sofern ich es richtig verstanden habe, greift das Arzneimittelgesetz diese Stoffe auch nicht mehr auf, da der §6a ja entfernt wurde.
Recht,
Anwalt,
Gesetz,
Jura,
Rechtslage,
Strafrecht,
Arzneimittelgesetz,
Dopingmittel