Käufer droht mit Anwalt - Kleinanzeigen?

4 Antworten

Man kann mit dem genannten Zahlungsdienstleister kein Geld "überweisen" :)

Meiner Meinung nach muß sich der Käufer an den Kaufvertrag halten bzw. kannst Du daruf bestehen.

Mußt Du aber nicht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:06

Dann korrigiere ich meine Aussage zu "er hat mir das Geld über PayPal geschickt" 😃.

Also bin ich überhaupt nicht in der Pflicht, entgegen der Aussage vom Käufer, dass ich hätte schreiben müssen, dass bei einem Einbau codiert werden muss?

Liebe Grüße

DasOrakel  10.09.2024, 11:09
@JustASweetPleb

Ob Du darauf hättest hinweisen müssen, weiß ich nicht. Kann man von einem Laien wohl nicht erwarten.

Mein Vorschlag:

Erstatte das Geld, ergänze die Artikelbeschreibung und verkaufe an den Nächsten :)

JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:16
@DasOrakel

Ja jetzt kommt erst das Trauerspiel. Ich hatte ihm angeboten, dass ich das Porto behalte (hab ja bereits das Etikett gekauft) und ihm den Restbetrag zurückschicke, jedoch erwartet er den vollen Geldbetrag zurück. Und das mache ich natürlich, verständlicherweise, nicht mit.

DasOrakel  10.09.2024, 11:28
@JustASweetPleb

So verständlich finde ich das nicht. Im Gegenteil.

Ist aber Deine Sache.

Ich bin raus.

JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:34
@DasOrakel

Du findest es nicht verständlich, dass ich nicht auf den Kosten fürs Porto sitzen bleiben will, nur weil er auf sein angebliches Recht besteht? Okay ^^

Er hatte über "Freunde & Bekannte" überwiesen. Also ohne Käuferschutz.

Also ein Verstoß gegen die Paypal-Nutzungsbedingungen. Wenn du dein Konto weiterhin nutzen willst, dann gibt nach, schick ihm sein Geld zurück und hoffe, dass Paypal nichts von eurem Betrug mitbekommt.


JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:54

Das ist definitiv zu weit ausgeholt & vorallem ist "Betrug" ein ganz schön krasses Wort dafür.

Die Nutzungsbedienungen von PayPal sehen es nicht vor, dass man es so schickt. Aber deswegen sperren die kein Konto oder sonst etwas. Vorallem bin ich nur der Empfänger und habe keine Verantwortung dafür, wie mir das Geld geschickt wird.

Hatte schon einmal einen ähnlichen Fall und das einzige, was PayPal gemacht hatte war (obwohl sie wussten, dass es ein Kleinanzeigen-Verkauf war), die andere Person drauf hingewiesen, dass aufgrund der "privaten" Zahlung kein Käuferschutz gegeben ist und der Support nicht weiterhelfen kann.

Also, wenn man bei einer rechtlichen Frage nicht weiterhelfen kann, einfach zur nächsten gehen 😃

Liebe Grüße

migebuff  10.09.2024, 17:15
@JustASweetPleb

§263 StGB:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Genau das ist hier gegeben.

Du hast dir einen Vermögensvorteil verschafft. Rechtswidrig, da die Nutzungsbedingungen deine Handlung verbieten. Du hast das Vermögen von Paypal geschädigt, da dem Unternehmen die Transaktionsgebühr entgangen ist. Das konnte nur durch Unterdrückung wahrer Tatsachen geschehen, indem du Paypal verschwiegen hast, dass es sich um eine Transaktion für einen Verkauf handelt. Du hast das Geld wohlwissend behalten und die Ware verschickt anstatt das Geld zu erstatten und auf korrekte Bezahlung zu bestehen.

Also, wenn man bei einer rechtlichen Frage nicht weiterhelfen kann, einfach zur nächsten gehen 😃

Und wenn es dir nicht passt, dass dich andere auf dein Fehlverhalten hinweisen, dann stelle doch bitte keine Fragen.

-> Ignorierliste.

JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:30
@migebuff

Ich hatte doch überhaupt nicht überwiesen. Was kann ich dafür, wie der Käufer mir das Geld überweist?

Also mit Gesetzen und allem hier rumspielen, aber nichtmal die leichten Sachen verstehen können 😄

Gute Besserung! :)

Wenn er mit Paypal gezahlt hat dann wird er versuchen sein Geld zurück zu holen. Das ist wohl kritisch für Verkäufer.


JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:08

Er hatte über "Freunde & Bekannte" überwiesen. Also ohne Käuferschutz.

Maximilian112  10.09.2024, 11:12
@JustASweetPleb

Er hat es gekauft. Leute die auf Kleinanzeigen mit Anwalt drohen sind schon lustig.

Kannst ja gegen Erstattung der Auslagen zurücktreten. Aber das wäre nur ein guter Wille.

Ich finde seine Argumentation auch schwach,
Es gibt ja die Möglichkeiten vorher fragen zu stellen, warum hat er diese nicht genutzt?

Ist die Anleitung als PDF verfügbar? Dann hättet ihr die ggf verlinken können, oder er hätte sich diese selber downloaden können.

Du verkaufst Dinge, da solltest du schon erwarten können das die Käufer wissen was sie kaufen und was dazu kommen wird.

Liste mal auf was du bisher für seinen fehlversuch ausgegeben hast (Porto?)
Überleg dir ob du das vom Betrag einbehältst und ihm den Rest zurücküberweist und ihr damit quit seid. Aber nicht einfach machen sondern ggf nur anbieten.


JustASweetPleb 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 11:14

-> Das kann ich dir auch nicht beantworten. Ich dachte bei so einem schnellen Kauf auch eher, dass er Ersatzteile benötigt.

-> Die PDF darf ich nicht verlinken. In der PDF steht ein Text bei, dass diese lizenziert ist und jegliche Verbreitung nicht erlaubt ist. Nur bei einem Weiterverkauf darf diese weitergegeben werden. Daher hatte ich ihm die auch erst nach dem Kauf geschickt.

-> Hatte ihm ja schon angeboten, dass ich das Porto einbehalte (war etwas teurer, da ich die Option ausgewählt hab, dass DHL für mich verpackt. Hab ich ihm auch als Screenshot geschickt).

Aber er besteht darauf, dass ich ihm die komplette Summe wieder überweise und bleibt dabei, dass ich hätte schreiben müssen, dass unbedingt codiert werden muss.

csor77  10.09.2024, 11:18
@JustASweetPleb

Frag ihn ob du ihm sein Zeug jetzt schicken sollst, oder ob du auf die Post vom Anwalt wartest. Bezahlt ist es ja. :-)