Kann man wegen Urkundenfälschung von deutschen Urkunden belangt werden, wenn man die Ukrunde nur im EU-Ausland zum Bewerben nutzt?

3 Antworten

Die Urkundenfälschung nach § 267 StGB verlangt die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr. Das ist ein subjektives Merkmal, es ist also egal, ob oder wo das dann stattfindet.

Auch bei einem objektiven Merkmal wäre das kein Problem. Das deusche Strafrecht gilt für alle Taten, bei denen ein Anteil in Deutschland stattfindet (§ 3 StGB). Es reicht also insbesondere, wenn die Tathandlung in Deutschland begangen wurde, der Erfolg aber in einem anderen Land eintritt.

Selbst wenn überhaupt kein Teil der Tat in Deutschland stattfindet, könntest du als deutscher Staatsbürger in Deutschland verfolgt werden (§ 7 Abs. 2 StGB).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4./5. Semester

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.&text=1.

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt

Die Herstellung und Absicht reicht.


hyp0thet 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 21:39

Aber die Täuschung im deutschen Rechtsverkehr!

Isuzu189  10.09.2024, 21:39
@hyp0thet

Steht das so da? Richtig nein. Also gilt JEGLICHE Täuschungsabsicht.

hyp0thet 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 21:41
@Isuzu189
Steht das so da?

Es ist doch klar, dass nicht in jedem Paragraphen immer von "in Deutschland" gesprochen wird, weil es klar ist, wenn es das deutsche und nicht eu-ausländische Gesetz ist...

Isuzu189  10.09.2024, 21:42
@hyp0thet

Du weißt augenscheinlich nicht, wie Gesetze grundsätzlich von den Formulierungen her aufgebaut sind. Bei den Basics fange ich jetzt nicht an.

hyp0thet 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 21:43
@Isuzu189
Du weißt augenscheinlich nicht, wie Gesetze grundsätzlich von den Formulierungen her aufgebaut sind.

Sagt derjenige, der denkt, dass deutsches Gesetz scheinbar überall geltet...

ichweisnix  10.09.2024, 22:11
@hyp0thet

Nö, das steht in den Paragraphen nicht. Da steht nur Rechtsverkehr und nix von deutsch.

Du machst dich sogar in Österreich auch strafbar. Strafen im Ausland können auch unabhängig davon, ob die Strafe vollstreckt wurde, ins Bundeszentralregister eingetragen werden. Das geht aus Paragraf 54 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) hervor. Damit entfalten sie dieselben Rechtswirkungen wie inländische Strafurteile.

https://dejure.org/gesetze/BZRG/57.html