Landgericht (Bayern): ist rechtsanwaltliche Vertretung erforderlich?

4 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Gemäß § 78 ZPO ist bei Verfahren am Landgericht die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben.

Es ist möglich, dass der Hamburger Rechtsanwalt per Videokonferenz an der Verhandlung teilnehmen kann, § 128a ZPO. Das entscheidet das Gericht je nach Ausstattung. Leider ist das noch völlig unüblich.

Ansonsten kann der Anwalt einen Vertreter hinschicken. Das ist dann ein sogenannter Terminsvertreter. Meist hat der seinen Sitz am Ort des Gerichts und dadurch einen kurzen Weg.

Oder der Anwalt macht sich selbst auf den Weg nach München. Die Fahrtkosten und sonstigen Reiseauslagen, sowie das Tages- und Abwesenheitsgeld sind vom Mandanten des Anwalts zu erstatten. Gewinnt die Hamburger Seite den Prozess, muss die Gegenseite diese Kosten unter Umständen auch erstatten. Gegebenenfalls aber auch nicht. Deshalb wird nicht selten ein Terminsvertreter losgeschickt, gerade wenn der Streitwert nicht besonders hoch ist. Bei höheren Streitwerten verhandeln die Anwälte aber in der Regel lieber selbst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Der Anwalt kann nach Bayern fahren, kann einen Kollegen vor Ort Terminsvollmacht geben oder - wenn das Gericht mitspielt - eine Verhandlung über Videokonferenz beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das weiß der Anwalt selber.

Im Zweifel entscheidet darüber das Gericht.