Neue dachfenster / Rückbau wegen Denkmalschutz
Hallo,
meine Familie hat 2009 ein Denkmalgeschütztes Haus ( Einfamilienhaus, bj1742 , 180qm Grundfäche, 3 Wohnetagen , Speicher+ Keller auf 5000qm Bauland ) von meinen Vater übernommen / geerbt. Bei dem kauf 1979 wurde Grunderwerbssteuer bezahlt, was bei Dänkmälern eigentlich nicht zu zahlen ist. Trotz Klage wurde das Haus weiterhin in der Denkmalschutzliste geführt. 1992 war die letzte bauliche Maßnahme, welche vom Denkmalamt genehmigt wurde. Von 1979 bis heute haben wir alle Unterhaltungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Momentan bekommen wir ein neues Dach. Da auch auf der straßenseite Gerüst aufgebaut wurde, hat sich heute die Denkmalschutzbehörde gemeldet. 1 Das verschiferte Dach ist auch wieder in Schiefer ausgeführt worden, aber es sind neue Dachfenster eingebaut worden. (Sind von der Straße aber nicht zu sehen) 2. 1982 beanstandete der Schornsteinfeger den mangelnden Bantschutz über dem Öl- Tankraum, Die darüber liegende Decke wurde in Stahlbeton ausgefürt und die 3 darüber liegenden Räume (20qm) wurden zusammengelegt und bilden das heutige Badezimmer. 3. Im Haus befindet sich eine Treppe, welche damals Massenware war. Dummerweise hat der Schreiner die Pfosten falschherum eingebaut und die Treppe nicht wieder auseiander bekommen. Jetz, 200 Jahre später, sind 2 Doktorarbeiten über diesen weltweit einzigartigen Murks geschrieben worden. Auf der Treppe befanden sich 7 Farbschichten, welche von uns abgebeitzt wurden. Durch das schaben können Spuren auf dem Holz sein. Außer den ist Sie im laufe der zeit etwas aus den Fugen geraten.
Nun möchte das Denkmalamt das Gebaüde besichtigen. Kann es unter den Punkten 1-2-3 zu Forderrungen des Rückbaues, der Schadensersatz, Strafgelder gefordert werden.
3 Antworten
Wenn ihr für die Maßnahmen keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung habt könnt ihr zum Rückbau verpflichtet werden und sogar Bußgeld und Zwangsgeld aufgebrummt bekommen. Machen könnt Ihr nur etwas gegen Auflagen, die "unzumutbar" sind, d.h. deren Kosten sich nicht aus dem Gebäude heraus selber tragen. Euer Vermögen spielt dabei keine Rolle.
Andererseits hättet ihr bei rechtzeitiger Genehmigung alle Baukosten zu 90% von der Einkommensteuer abschreiben können.
Die unter 1 bis 3 aufgeführten Argumente sind keine Argumente für Ausführungen ohne Genehmigung. Wenn Ihr einen Architekten beauftragt habt könnt ihr ihn auf Schadenersatz verklagen, denn der hätte sich um die denkmalschutzrechtliche Genehmigung kümmern müssen und Euch dies alles sagen müssen.
Hallo, die Frau vom Denkmalamt hat sich heute das Dach besehen und Fotos gemacht. Es sei alles in Ordnung. Sie war alleine da, wer weiß, ob es zu meheren anders gewesen were. Sie war nett und sagte, das es schon lange keine Zuschüsse mehr gibt, aber man kann alle Unkosten bei der Steuer absetzen. Entsprechende Formulare werden uns noch zugeschickt. Da wir keine Mieter haben, ist es gut wenn wir die Unkosten über den denkmalschutz absetzen.
Da hast du recht. es bezog sich viel mehr darauf, das Jedes Familienmitglied ein Antragsformular per Post bekommen hat. Es reicht, wenn nur ein Familienmitglied den Antrag stellt.
Lange Frage und ganz kurze Antwort:
Ja, die Forderung kann und wird voraussichtlich auch kommen.
danke für deine schnelle antwort. Ich lass mich überraschen.
Hallo Larsxxx,
mich würde mal interessieren, wie es weiter gegangen ist mit dem Denkmalamt: musstest du was Rückbauen, Schadesersatz oder Strafgelder zahlen?
ich schreibe dann, wie es ausgegangen ist.