Ich möchte Online eine Sammlung alter Bilder der Heimat-Stadt veröffentlichen. Beim Bildrecht sagt man, dass der Autor mind. 70 Jahre tot sein muss, bis die Bilder als "gemeinfrei" gelten. Ist der Autor nicht auszumachen, müssen 70 Jahre zwischen Aufnahmezeitpunkt und Veröffentlichung liegen.
Nun folgendes:
In meiner Stadt gibt es jedes Jahr einen Kalender mit historischen Fotos der Stadt der von einer Werbeagentur veröffentlicht wird. Auf meine Frage ob die Bilder frei verwendbar sind, bekomme ich keine Antwort. Auch auf die Frage nach den Fotografen oder dessen Todesjahr bekomme ich keine Antwort. Da ich nun den Autor der Bilder nicht mehr ausmachen kann (steht auch nicht auf den Bildern selbst), darf ich nun davon ausgehen, dass wenn die Bilder mind. 70 Jahre alt sind, diese "gemeinfrei" sind, ich diese Bilder einscannen kann und verwenden darf?