Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Kündigung provizieren?

Hallo,

mich beschäftigt zur Zeit folgende Frage, auf die jemand von Euch hoffentlich eine Antwort parat hat.

Folgender Fall: Ich arbeite seit dem 1.12 für ein Logistikunternehmen, bei dem ich "gezwungen" war, den unmoralischen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, da ich sonst in die Arbeitslosigkeit gerutscht wäre. In dem Arbeitsvertrag gibt es folgende Klausel: "Herr [XXX] verpflichtet sich zu Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit." Das diese Klausel gegen das Transparenzgebot verstößt, ist mir bewusst, da so der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis ins beinahe unendliche schufften lassen kann, unter Berücksichtigung der 11 Stunden Freizeit.

Und genau das ist bei mir der Fall. Ich arbeite mit 5 Kollegen zusammen in einem 12qm Büro, wöchentlich ca. 70-80 Stunden, Mo-Sa, jede Woche, ohne Ausgleich. Es gab Tage, da wurde auch gerne mal von 05:30 bis 22 Uhr gearbeitet. Noch eine Klausel: "Sämtliche, geleisteten Arbeitsstunden sind mit dem fest vereinbarten Gehalt abgegolten". Wärend unsere gewerblichen Mitarbeiter all ihre Stunden abbummeln können, werden die der kaufmännischen einfach abgegolten. Es werden auch keine Nachtschichtzuschläge gezahlt und Sonntags- und Feiertagsarbeit wird ebenso mit dem Gehalt abgegolten und es wird kein Ausgleichstag gewährt. Ich habe mittlerweile gesundheitliche Probleme wegen dieser Arbeitsstelle bzgl. Magen/Darm, weil keine vernünftige Ernährung mehr stattfindet. Pausen gibt es nicht.

Nun möchte ich mit einer Dauerkrankheit meine Kündigung provozieren, um ALG 1 danach beziehen zu können. Meine konkrete Frage ist hierbei allerdings, ob es dann zu einer Sperre kommen könnte, weil der Arbeitgeber angibt, dass ein so langes Ausfallen des Mitarbeiters unzumutbar für ihn wäre oder ähnliches. Oder das dass Arbeitsamt sogar irgendwie sagt, dass ich Aufgrund der langen Krankheit eine Sperre bekomme.

Wer kann mir helfen?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Krankheit
Bin zwei mal bei einer Maßnahme nicht erschienen, was droht mir nun?

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem.

Beziehe seit August 2014 ALG I nach meiner Ausbildung zum Verkäufer. Muss seit Dezember an einer Maßnahme teilnehmen.

Das sinnlose ist sogar, dass wenn ich Probearbeit finde, ich diese über meine Maßnahme laufen muss, und somit kein Geld für Fahrkarten ausgezahlt bekomme, aber dass ich nicht grund zu meiner Frage hier.

Nach meiner leider nicht erfolgreichen Probearbeit, musste ich natürlich wieder zur Maßnahme hin gehen, hab aber gleich zwei Wochen Krank gemacht, da ich weiter nach Arbeit suchen will, und nicht dort sitzen wollte, war so schon ziemlich traurig wegen der missglückten Probearbeit.

Diese Woche ging aber einiges schief, gestern hätte ich eigentlich wieder erscheinen sollen, habe mein Handy Wecker nicht gehört, heute ist mir das gleiche passiert.

Mein Handywecker ist für mich einfach zu leise, um den zu hören, und wenn ich ausschlafe dann schlafe ich auch meistens bis 13.00 Uhr, ist bei mir immer so, bin ein wirklicher langschläfer.

Hab aber heute gleich mein richtigen Wecker wieder abgeholt, den ich ein Freund mal ausgeliehen hatte, da er das selbe Problem hat wie ich xD , so dass ich morgen es nicht mehr verschlafen sollte und 8.00 Uhr bei meiner Maßnahme erscheinen sollte.

Nun ist meine, kann ich eine komplette Sperre meines Geldes bekommen, wegen Unentschuldige Tage? Oder Sanktionien? Und wenn ja wie hoch?

Oder dürfte mir nichts passieren wenn ich ab morgen wieder ordnungsgemäß erscheinen werde, da ich ja meinen wecker endlich wieder habe :D :D

Bekomme ALG 1 und bin 18 Jahre Alt.

Ich danke schonmal für eure Antworten :-)

Arbeitslosengeld, ALG, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Fehltage, Maßnahme, unentschuldigt
Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung

Hallo, ich bin Arbeitslosengeld II Emfänger und habe nun einen Brief vom Arbeitsamt bekommen indem drin steht: "Einladung zum Berauntgspräch zwecks Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im Rahmen einer Gruppenveranstaltung.

Weiter unten steht die Rechtbelehrung das ich zur Teilnahme an dieser Gruppenveranstaltung verpflichtet bin, sollte ich nicht kommen drohen mir kürzungen in hähe von 10% meines Regelbedarfs. Beigefügt war ein kleiner Flyer/Prospekt. Etwas zum aufklappen, da steht drin ich werde für 8 Wochen an die Werkakademie überwiesen. Dort steht ich erhalte unterstützung bei der Ausfüllung beies SGBII Antrags. (Den ich aber schon längst ausgefüllt und abgegeben habe sonst würde ich ja kein ALG 2 bekommen. Weiter steht dort vieles über Bewerbungsunterlagen durchchecken, lässt in mir so den Eindruck erwecken als sei das einfach nur eine Maßnahme um mir beizubringen wie man Bewerbungen schreibt.

Meine Frage dazu ist, kennt sich jemand genau damit aus? Aus dem Prospekt ist sowenig heraus zu lesen, diese Maßnahme umfasst 16 Stunden pro Woche (4 Stunden Pro werktag) acht wochen lang. Weiß einer was mich da erwartet? Bin ich verpflichtet alles zu unterschreiben was sie mir vorsetzen? Diese Eingliederungsvereinbarungen sind ja berühmt und ich habe gehört es soll nichts gutes auf einen Zukommen. Bin nun verunsichert, ist es was sinnvolles und gibt mir defintiv bessere chancen oder ist das einfach eine sinnlose maßnahme?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV
Arbeitslosengeld 1 Leistungen eingestellt

Hallo Ihr lieben,

zu allererst "ein frohes neues Jahr".😊 Ich habe leider im Neujahr festgestellt, dass meine seit Mitte November laufenden Arbeitslosengeld 1 Bezüge vorübergehend eingestellt sind. Als natürlich auf dem Konto kein Eingang zu sehen war rief ich eben da an und fragte was los sei, daraufhin die nette Dame(Sarkasmus) sie sind nicht zum Termin am 18.12 erschienen und das ohne jegliche Entschuldigung. Ich natürlich gewappnet und voller Begeisterung und einem schönen Lächeln im Gesicht, sagte der Dame, dass dies völlig bescheuert ist. 😡 Ich fragte nach ob mein die eingehenden Anrufe beim Amt speichert, sie sagte ja, daraufhin bat ich sie drum nachzusehen ob mein Anruf ein Tag vor dem Termin, gespeichert ist, sie dann plötzlich "ja".( außerdem Speichern die auch warum ich angerufen habe in dem Fall dass ich einen ambulanten Eingriff am Tag des Termins habe ) Dann ich so, ja dass war die Ankündigung, dass ich nicht kommen kann, dann Bat ich Sie darum meine AU zu suchen( im System ), auch diese hat Sie gefunden, Einwurf von mir, am Abend des 18.12. Eingang im System der Agentur, 29.12.2014 ??????? Anscheinend sind die Mitarbeiter ein paar Tage vorher schon in die Feiertage gerutscht 😂, ich sagte ich habe 1.angerufen und 2. der wichtigste Grund ich habe eine Entschuldigung !!! Trotzdem wurden die Leistungen eingestellt bis dieser Fehler der dann eingesehen( von der Dame ) wurde, behoben wird, allerdings kann diese bis zum 15 Januar dauern. Meine Frage nun, ich habe nichts zu schulden kommen lassen und muss aufgrund der Inkompetenz der Mitarbeiter der Agentur darunter leiden ? Was kann ich dagegen tun? Vielen Dank im vorab für eure antworten.....

Leistung, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt
Aufhebungsvertrag - nachträgliches Attest hilfreich?

Hallo zusammen,

ich war 2,5 Jahre bei meinem letzten Arbeitgeber angestellt. Nun habe ich einen Aufhebungsvertrag geschlossen, so dass das Arbeitsverhältnis zum 30.11 endete. Das heißt, ich bin seit dem 01.12 arbeitslos. Die Gründe dafür sind vielfältig, im Endeffekt war ich psychisch und physisch ziemlich kaputt. Das Betriebsklima war seit einigen Monaten einfach besch... (neue Chefin > jeden Tag Anschreien ohne Grund), starker Druck, dass die Zahlen stimmen und ich hatte jede Woche viele Überstunden, die nicht bezahlt wurden und die man auch nicht abfeiern durfte. Darunter hat dann auch meine Beziehung gelitten, da ich immer spät nach Hause kam und dann natürlich total erschöpft war. Körperlich hatte ich auch Probleme, das ging von Magen-, Rücken-, bis zu Kopfschmerzen, Haarausfall und Muskelverspannungen. Ich schätze, dass ich schon an der Grenze zum Burn-Out war.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich noch nicht gestellt, da mir hierfür noch die Arbeitsbescheinigung fehlt. Da ich ja den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, wird es wohl eine Sperre geben.

Nun die Frage: hilft es, jetzt noch zum Hausarzt zu gehen und mir die Probleme bescheinigen zu lassen? Also dass ich quasi keine Wahl hatte, außer zu kündigen? Oder ist es nun zu spät? Ich habe allerdings gehört, dass Leute, die aus ähnlichen Gründen gekündigt haben, ein halbes Jahr auf einen Untersuchungstermin bei einem Amtsarzt warten mussten und in dieser kompletten Zeit kein Geld erhielten. Da würde ich ja mit der normalen Sperre von 3 Monaten besser fahren.... Ev. würde aber ein Attest diese Zeit zumindest verkürzen?

Für Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, burn-out, Attest
Neuer Arbeitsvertrag - Jobcenter nervt

Hallo,

ich beziehe seit einem Monat ALG 2 (was ich äußerst bedaure) und hab zum Glück eine neue Stelle ab 1.2.2015 in einer anderen Stadt bekommen.

Auf jeden Fall möchte ich es vermeiden, meinen künftigen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich für kurze Zeit ALG 2 bezogen habe.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich sage dem Jobcenter, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe. In diesem Fall verlangt das JC eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, Kontoauszüge und eine Einkommenbestätigung vom Arbeitgeber (ich glaube nicht, dass das alles rechtlich zulässig ist, aber egal). In diesem Fall würde der Arbeitgeber von meinem Hartz-4-Bezug erfahren (wegen der auszufüllenden Einkommenbescheinigung).

  2. Ich sage dem Jobcenter, dass ich Ende Januar umziehen werde in eine andere Stadt und dass sie die Leistungszahlungen einstellen können. Die letzte Leistung würde Ende Dezember 2014 überwiesen. Dann würde es der Arbeitgeber nicht erfahren und alles wäre gut, oder? Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, verlangt das alte Jobcenter von mir wohl eine Bescheinigung, dass ich mich beim Jobcenter der neuen Stadt angemeldet habe -argh-.

Es geht natürlich auch um die Krankenversicherung.

Zu ergänzen ist noch, dass ich so viel verdienen werde, dass ich sicherlich auf keine Leistungen mehr vom Jobcenter angewiesen bin.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich will einfach in Ruhe gelassen werden von denen und bin auch nicht mehr auf die angewiesen.

Arbeitslosengeld, Recht, Sozialrecht, ALG II, Hartz IV, Sozialgesetzbuch
Vertrag mit Zeitarbeitsfirma!Problem! Hilfe!

Hallo,

eine Zeitarbeitsfirma hat meine Schwester über ihr Internetprofil bei der Agentur für Arbeit angeschrieben. Sie hätten ein Angebot für Sie in der Nähe. Hat sich für sie wohl erst gut angehört und dann ist sie auch dorthin und hat den Vertrag unterschrieben. Ihr wurde wohl gesagt, dass wenn der Kunde da wo sie eingesetzt werde zufrieden ist, sie dort bleiben kann. Jetzt hat sie im Nachhinein im Vertrag gelesen, dass sie dadrauf keinen Anspruch hat. Und im Vertrag steht noch dass sie Vertragsstrafen bekomme wenn meine Schwester dies und das nicht machen würde oder zu spät macht und dass sie sie quer durch Deutschland schicken dürfen und als egal was. Davon soll wohl nie die Rede gewesen sein, sagt sie. Nun möchte meine Schwester die Arbeit dort nicht antreten weil es zuviele komische Klauseln in dem Vertrag der Zeitarbeitsfirma gibt. Jetzt muss sie am Mittwoch anfangen, will aber absolut nicht mehr deswegen. Jetzt habe ich mir ihren Vertrag durchgelesen und dort steht, dass wenn man am ersten Tag unentschuldigt nicht erscheind der Vertrag als nicht zu stande gekommen gilt. Ist Sie dann den Vertrag dort los ? Und was ist mit der Agentur für Arbeit wenn sie sich für Mittwoch wegen der Zeitarbeitsfirma abgmeldet hat? Würde sie dann eine Sperre bekommen ? Meine Schwester hat noch keine Erfahrungen was Zeitarbeit angeht,

Danke schonmal.

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Zeitarbeit, igz
Als Minderjährige in ein anderes Bundesland ziehen?

Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan (wieder) bei meinen Eltern. Ich komme gebürtig aus NRW und meine Eltern (bzw. Meine Mutter und ihr Lebensgefährte) sind aus beruflichen Gründen nach Schleswig-Holstein gezogen. Ich habe ab meinem 14. Lebensjahr unterschiedlichen Einrichtungen gelebt. Mittlerweile wohne ich wieder seit August 2013 bei meiner Mutter und jeden Tag wird die Situation und das Leben miteinander schlimmer. Da ich aus vielen verschiedenen Gründen meinen Realabschluss und später auch meinen Hauptschulabschluss nicht absolviert habe, sind meine Möglichkeiten in jeglicher Hinsicht sehr eingebunden. Ich möchte gerne (schnellstmöglich) wieder nach NRW ziehen und dort an einer kostenlosen Abendschule erst meinen Haupt- und dann meinen Realabschluss nachmachen. Meine Mutter stellt sich dem, was ich vorhabe nicht mehr im Weg. Allerdings werde ich auf ihre finanzielle Unterstützung verzichten müssen. Mein Jugendamt kann mich bei meinem Vorhaben auch nicht finanziell unterstützen. Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten doch noch vor Beginn dieses Schuljahres eventuell in eine eigene Wohnung zu ziehen ? (Die finanzielle Unterstützung bekomme ich von meiner Mutter nicht, da ihr Lebensgefährte den Lebensunterhalt verdient)

Bitte nur die Frage beantworten 😄

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Gesundschreiben?! Nach Krankengeld ALG1! Wie geht es weiter?

Hallo,

ich war längere Zeit krank, habe Krankengeld und deshalb leider auch meine Kündigung erhalten! Da ich mich beruflich ohnehin umorientieren will (neue Ausbildung), habe ich mich bereis WÄHREND meiner Krankheit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Wir haben (u.a. auch schriftlich) festgehalten, dass ich mich bereis arbeitssuchend vorgestellt habe und mich am ersten Tag bei wieder Gesundheit erneut vorstelle!

Da ich mich (wie bereits erwähnt) beruflich umorientieren will, schreibt mir mein Arzt auch etwas, dass ich meinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kann!

Ich habe am 11.11. um 13.30 Uhr einen Arzttermin und habe vor, mich wieder gesundschreiben zu lassen!

Nun zu meinen Fragen:

  1. Kann ich mich am 11.11. für den 12.11. gesundschreiben lassen? (Weil ich ja erst mittags den Termin habe und darum am 11.11. ja eigentlich noch krank bin)

  2. Ich gehe am 12.11. gleich morgens zur A.f.A. Was muss ich alles mitbringen, um ALG1 zu erhalten?

  3. Ich bekomme ja bis 11.11. Krankengeld! Ab wann kann ich mit dem ALG1 rechnen, da ich ja Ende November/Anfang Dezember Fixkosten zu zahlen habe...!

  4. Ich hatte ein ungefähres Bruttogehalt von 2400 €, Netto etwa 1630 € und habe errechnet, das das ALG1 in etwa auf 930 € käme! (700€ weniger!!!!!) ist das in etwa richtig?

Danke im Voraus!

Beruf, Job, Gehalt, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Krankengeld
Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ich mein Abitur mache?

Hallo!

Ich bin 18 Jahre alt und wohne nicht mehr Zuhause. Nach dem mein Vater sich von meiner Mutter getrennt hat, ist der Kontakt zu ihm sehr eingerissen. Und mit dem neuen Freund meiner Mutter verstehe ich mich überhaupt nicht, so dass ich den Entschluss gefasst habe zu meinem Freund zu ziehen. Ich verdiene 100,- im Monat und meiner Bafög Beraterin erzählte mir, meine Chancen auf einen Anspruch auf Bafög würden sehr gut stehen. Ich besuche das Berufliche Gymnasium, daher ist es sehr kompliziert Bafög zu erhalten. Und auch ich habe eine "Absage" bekommen. ( Weil in Reichweite meines Vaters eine Schule wäre, die ich besuchen könnte) Nach vielen Diskussionen, weil die Möglichkeit dass ich zu meinem Vater ziehe mehr als unwahrscheinlich ist, musste ich aufgeben... Ich bekomme von meinen Eltern rund 200,- im Monat ( ich weiß ich hätte Anspruch auf mehr, aber die haben beide selber nichts..) und zusammengerechnet mit den 100,- die ich verdiene kann ich kaum überleben. So jetzt zu meiner Frage.. habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt? Gibt es Möglichkeiten dass ich finanzielle Unterstützung vom Staat erhalte? Und wie sähe diese aus?

Ich wäre sehr Dankbar für Antworten!

PS: Auf Antworten wie "Dann musst du halt mehr arbeiten gehen" kann ich verzichten. Ich mache mein Abitur und es ist so schon nicht einfach arbeiten und lernen zusammen zu bringen.

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Kündigen lassen - Sperrfrist umgehen und Gründungszuschuss beantragen

Hallo liebe Community,

aktuell bin ich gerade dabei, neben meinem Hauptjob, ein Unternehmen aufzubauen. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich die beiden "Jobs" zeit- und energietechnisch nicht mehr unter deinen Hut bekomme resp. den Hauptjob (Arbeitnehmerverhältnis) möchte ich aufgeben und mich ganz meiner Selbstständigkeit widmen.

Die Fakten:

  • ich habe seit einem Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
  • das Gespräch mit meinem AG ergab, dass sie mich nicht gehen lassen, weil ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen. Die können zwar meine Lage verstehen (auch, dass ich mental gar nicht auf der Arbeit bin), aber sie sehen dennoch keinen Grund mich zu kündigen - lustiger AG!
  • selbst kündigen ist momentan keine Option, da ich den Gründungszuschuss (ALG1 + 300 EUR) benötige, um über die ersten Monate zu kommen. Wenn ich selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, habe ich beim Arbeitsamt 3 Monate Sperrfrist - und die kann ich auch nicht einfach so überbrücken, denn das Unternehmen trägt sich zwar aktuell von selbst, jedoch springt nicht genug für meine Lebensunterhaltskosten ab, zumal diese steigen werden, wenn ich die volle Selbstständigkeit angehe (Sozialversicherungen, etc.).

Jetzt die Frage: Wie bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu, dass er mich kündigt? Und zwar nicht fristlos, sondern fristgerecht, denn, soweit ich weiß, gibt es die Sperrfrist auch bei fristlosen Kündigungen (Klauen, nicht zur Arbeit kommen, etc.)

Ich bedanke mich für jede kompetente Antwort!

Beste Grüße und ein schönes Wochenende, Samuel.

Arbeit, Kündigung, Gründung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt

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