Ich habe Gründungszuschuss beantragt, hierfür muss man einen Tag arbeitslos gemeldet sein. Mein Berater vom Arbeitsamt versicherte mir, dass ich mich direkt am Montag selbstständig melden kann und das der Sonntag ausreiche, um arbeitslos zu sein. Nun gut, ich habe jetzt einen Ablehnungsbescheid für ALG I erhalten. Grund: Der Tag der Arbeitslosigkeit fällt auf einen arbeitsfreien Wochenendtag (Sonntag), demnach war ich nicht arbeitslos. Der Antrag wird abgelehnt. Was wiederrum bedeutet, dass mein Gründerzuschuss abgelehnt wird.
Ist das korrekt? Was kann ich jetzt tun? Ich habe nach der Beratung gehandelt, andernfalls hätte ich meine selbstständige Tätigkeit später angefangen. Ich finde im Internet nichts zum Thema arbeitsfreier Wochenendtag und das deswegen das ALG I abgelehnt wird.