Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Kind

Hallo Leute,

ich erkundige mich im Interesse eines guten Freundes. Er (22) lebt mit seiner Mutter zusammen, welche aufgrund psychischer Labilität und emotionaler Erschöpfung (unter medikamentöser Behandlung) seit ein paar Jahren HartzIV bezog.

Mein Freund hat vor ein paar Jahren sein Abitur gemacht und vor einiger Zeit sein verlängetes FSJ abgeleistet. Er beginnt in wenigen Monaten eine schulische Ausbildung (d.h. kein Gehalt). Der Vater ist wegen Insolvenz auch nicht unterhaltsfähig und lebt getrennt von der Mutter. Durch (so wie ich es verstanden habe) verschulden der Ämter (also fehlender oder fehlerhafter Kommunikation), wurde das Arbeitslosengeld II mal ab und dann wieder zuerkannt. Die gesetztliche Krankenversicherung wurde kurzzeitig auch noch aberkannt. Währenddessen sollten wieder ärztliche

Bescheinigungen besorgt werden, welche natürlich nicht beschafft werden konnten. Kürzlich wurde der Mutter Arbeitsunfähigkeit anerkannt und sie wurde zur Frührentnerin. Nur wenige Monate später soll sie nun wieder eingegliedert werden. Mein Freund soll nun im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft für seine Mutter aufkommen (es wurde sogar die zusätzliche Streichung des Kindergeldes in Betracht gezogen). Solange bezüglich der Ausbildung noch keine BaföG-Berechtigung ausgestellt wird (bis überhaupt Geld kommt vergehen auch so oder so gut und gerne ein paar Monate), kommt auch ein Auszug aus der mütterlichen Wohnung nicht in Betracht. Wohin und wovon auch. Wie viele junge Leute hatte auch er gedacht übergangsweise bis zur Ausbildung zu jobben... das scheint jetzt aber für die Katz zu sein. Immerhin würde ihm das Geld, wie ich es verstanden habe, auf Heller und Pfennig abgezogen werden, um diese Bedarfsgemeinschaft zu finanzieren.


Was kann man da tun? Ich weiß auch keinen Rat (hab überlegt, ob ein Schuldnerberater helfen könnte). Können die in so einem Fall wirklich das Kindergeld streichen? Wie soll jemand für seine Eltern bürgen, der selber nichts hat? Gibts Möglichkeiten eine Bedarfsgemeinschaft zu umgehen? Wie kann der Mutter geholfen werden (sie hat Atteste vorgelegt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht, war auf Kur usw.)? - Es muss doch einen weg geben! Kann ja nicht sein, dass jungen Menschen auf diesem Weg die Zukunft verbaut wird!

Rente, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, ARGE, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit

Sehr geehrte xxx,

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 63 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Sie beziehen seit dem 01.06.2010 vom Jobcenter xxx Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Nach den bisherigen Feststellungen hat Ihre Tochter XXX ab 01.09.2012 Nebenbeieinkommen der der Firma YYY erzielt. Diesem Sachverhalt haben Sie erst am 24.10.2012 und damit nicht rechtzeitig mitgeteilt. Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.10.2012 - 30.11.2012 in Höhe von 233,36 € zu Unrecht erhalten. Soweit die Überzahlung minderjährige Kinder betrifft handeln Sie als gesetzlicher Vertreter.

So, jetzt zu der Sache. Meine Mutter hat diesen Brief heute bekommen. Ich bin 16 Jahre alt, und habe eben Nebenbei der Schule noch einen Nebenjob gehabt. Nun, ich arbeite in einem Betrieb wo ich meinen ersten Lohn nach 2 Monaten erst bekommen habe. Am 31. Oktober 2012 also. Und da steht ich habe erst am 24.10.2012 bescheid gegeben. Ich habe angerufen, und die Frau vom Jobcenter meinte, ich müsste schon vorher bescheid geben und sagen, dass ich einen Job gefunden habe bzw. meine Mutter hätte es tun sollen. Nur ich habe es eben, nach dem ich meine erste Lohnabrechnung bekommen habe gesagt.

Also habe ich doch nicht ab dem 1. September 2012 das Geld Unrecht eigentlich bekommen? Sondern eigentlich erst ab dem 31.10.2012.

Nun habe ich noch eine Frage, würden jetzt wirklich 5.000 € Strafe meiner Mutter zukommen? Sollten wir uns einen Anwalt wenden? Wir wissen echt nicht mehr weiter!

Arbeitslosengeld, Recht, Sozialrecht, Arbeitsamt, Hartz IV, SGB II, Sozialhilfe, Strafe
Arbeitgeber möchte das ich kündige oder ich werde durch geziehlte Abmhnungen gekündigt. Unbefristet

Guten Morgen.

Gestern hatte ich, nachdem mein Chef mich zu sich in sein Büro hat rufen lassen, mir mitgeteilt, dass ich seinermeinung und der der Kollegen nach unterdurchschnittlich schlecht arbeiten würde, die Arbeiten, die liegenbleiben, müssten die Kollegen zusätzlich abarbeiten. Seit ca 1 1/2 Jahren bin ich als Abteilungsleiter für ein Geschäft im Einzelhandel tätig, welche ich versuche mit Freude und sehr viel Fleiß ausübe. Seit ca. 1nem Jahr werde ich geziehlt von einem Arbeitskollegen, der von der Firmenhirachie her unter mir steht öffentlich gemobbt, indem er die Arbeiten, die ich ihm auftrage selten ohne Wiederworte erledigt. Ein 6 Augen gespräch vor ca 6 Monaten, dass mit meinem Chef, dem besagten Kollegen und mir stattfand endete für mich in einem totalen Vertrauensbruch meines Chefes indem er es zulies, das der Kollege mich vor dem Chef anschrieh und sagte, dass es sich von mir nichts sagen lassen würde, da ich seiner Meinung nach nicht die Erfahrung/Qualifikation haben würde. Da kam noch mehr und das wurde auch sehr lautstark. Was mir die Füsse wegreissen lies und ich dadurch den Halt verlor und gefallen bin, war die Aussage von meinem Chef an den Kollegen. Nämlich so gut wie keine. Er verhielt sich bei dem Gespräch völlig neutral und nahm mir sozusagen die Führung über den MA, so dass es dazu kam wie es jetzt ist. Der MA schikaniert und bremst mich bei der täglichen Ausführung der Arbeit systematisch aus, hetzt Kollegen gegen mich auf und lacht mir hintenrum noch frech ins Gesicht.

Mein Chef hat mir gestern beim Gespräch mitgeteilt, dass er mit meiner Arbeit seit langem nicht mehr zufrieden ist, die MA und Kollege mir meine Position nicht mehr zutrauen und auch keinerlei Respekt vor meiner Person, meiner Meinung haben. Ich mache zuviele Fehler. Es liegt zum einen daran, wir haben eine neue Software, mit der leider die Kollegen besser zurecht kommen als ich und eine Schulung nicht möglich ist, da einfach zuviel zu tun ist. Es bleibt also beim Learning by Doing. Zum anderen komme ich das geht nunmehr 1 Jahr so nicht mit dem Kollege zurecht und mein Chef steht auch nicht hunter mir. Das hat mich Gesundheitlich gerade auch Psychisch so kaputt gemacht, dass ich abends weine und nicht mehr weiss wie es weitergehen soll. Ich meine ich werde regelrecht gemobbt.

Der Chef hat mir gestern abschliessend folgendes gesagt. " Es gibt genau 3 Möglichkeiten um das hier zu beenden, da ich mir nicht vorstellen kann, kurzfristig mit Ihnen weiterarbeiten zu können.

  1. Sie kündigen fristgerecht. Wohlgemerkt ich habe einen gültigen unbefristeten Arbeitsvertrag. Habe mir nie was zu schulden kommen lassen. Habe keine Abmahnung o.ä erhalten!

  2. Aufhebungsvertrag beider Seiten incl. guten Arbeitszeugnis!

  3. Oder ich wasche schmutzige Wäsche, finde was in Ihrer Arbeitsvergangenheit und mahne Sie ab. Dann trage ich Ihnen Aufgabe auf, die Sie nicht schaffen und mahne Sie ab. Dann kriegen Sie die Fristlose Kündigung! Was soll ich machen, bitte helfen Sie

Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag
Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Verständnisfrage

Hallo,

ich habe ein schreiben vom Jobcenter bekommen (Anhörung nach § 24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) und soll die mir "zu Unrecht gerahlten Leistungen" erstatten.

Anbei folgende auszufüllende Erklärung:


Betreff: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ... 2012

[ ] Den mir zugesandten Vordruck füge ich ausgefüllt bei (bitte Unterschrift nicht vergessen)

[ ] Zu der Anhörung möchte ich mich nicht äußern - ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen

[ ] Die Forderung(en) werde ich überweisen - bitte teilen Sie mir die Zahlungsweise, die Fälligkeit, das Kassenzeichen und die Bankverbindung mit.

[ ] Sonstige Mitteilung:

Falls noch weitere Rückfragen erforderlich sind, bin ich telefonisch erreichbar unter der Nummer:_______________________

.........................................

Ort/Datum, Unterschrift


Soweit, so gut. Nun zur Frage:

Welcher Vordruck ist beim Ersten gemeint? Meinen die diese Erklärung als Vordruck? Was anderes habe ich ja nicht. Und was ist beim Zweiten gemeint wenn dort steht "Ich bitte die Aufrechnung entsprechend der Ausführungen im Anhörungsschreiben vorzunehmen" ?

Könnte mir das jemand verständlich machen? Ich will nicht einfach den dritten Punkt ankreuzen, ohne überhaupt Punkt eins und zwei verstanden zu haben...

LG 01234

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, Jobcenter, SGB, Sozialgesetzbuch
Ausbildung kündigen und Selbstständig machen!?

Liebe Experten!

Kurz zur Vorgeschichte: Ich arbeite derzeit in einem Autohaus als Auszubildender zum Automobilkaufmann im 2. Lehrjahr. Von der Ausbildung habe ich mir einiges erhofft, da mir auch schon Anfangs von der Geschäftsleitung diverse künftige Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zugesagt wurden, die noch am Anfang meiner Lehrzeit umgesetzt werden sollten. Das einzige, was ich aber lerne, ist Akten kopieren und Ordner beschriften.

Jetzt werden einige sagen: Ist doch ganz normal als Azubi! Richtig! Ich wollte meine Ausbildung aber als Mittel zum Zweck nutzen, da ich seit meinem 14. Lebensjahr (und das sind nun doch schon über 6 Jahre) an nichts anderes denke, als mich im Automobilbereich selbstständig zu machen. Das weiß natürlich niemand in der Firma, wäre ja auch doof :D

Mir geht es darum, dass ich derzeit ziemlich unzufrieden mit meinem Job bin. Das wirkt sich auch auf mich selbst aus: Ich schlafe nicht mehr gut, bin ausgelaugt, werde ziemlich schnell genervt und bin irgendwie unzufrieden mit mir selbst, weil ich (sowie alle Fachleute aus dem KFZ-Gewerbe die ich kenne) der Meinung bin, dass in mir viel Potential steckt, das leider ungenutzt bleibt. Auch wenn ich die Ausbildung kündigen sollte und es mit dem KFZ-Handel irgendwann nicht mehr klappt: Angestellter will ich nie wieder sein, es gibt immer einen Weg, um selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, meine Ausbildung zu kündigen und mich selbstständig zu machen. Etwas Startkapital um Autos zu kaufen habe ich. Und an Erfahrung sowie Kontakten im Gebrauchtwagenhandel mangelt es mir auch nicht ;-)

Mir geht es nur darum: Bekomme ich vom Staat Unterstützung in irgendeiner Form? Dass ich dem Staat nicht auf der Tasche liegen will, ist wohl klar. Aber gerade Anfangs werde ich wohl nicht 5.000€ netto einschieben, das ist genauso klar. Was muss ich beachten wenn ich kündige und evtl. ein Arbeitslosengeld bzw. eine Unterstützung für Existenzgründer beantragen will?

Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen.

Vielen Dank bereits im Voraus!

MFG Max

Existenzgründung, Auto, Arbeit, Selbständigkeit, Arbeitslosengeld, Ausbildung
alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?

Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(

Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.

Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Mein Arbeitgeber beutet mich aus. Muss 300 -350 Stunden monatlich arbeiten. Was soll ich tun?

Ich arbeite über 300 Stunden im Monat und habe einen Stundenlohn von 7,50 Euro brutto. Bin im Objektschutz tätig und muss Baustellen bewachen. Heute habe ich die 19. Nachtschicht am Stück. Mal einen Tag frei? Dann ruft die Firma sofort an, dass ich doch arbeiten muss.

Einfach kündigen geht auch nicht, dann gibt es 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt und ich muss dem Amt 1000 Euro zurückzahlen, die sie mir für das Auto gegeben haben, den ich für diesen Job brauche.

Das Geld für den Monat August war erst am 27. September auf dem Konto, obwohl im Vertrag steht, dass das Geld bis spätestens am 25. auf dem Konto sein muss.

Sonntags- Nacht- oder Feiertagszuschläge zahlt die Firma auch nicht, obwohl sie einem doch gesetzlich zustehen. Es kommt auch häufiger vor, dass man nachts ohne Strom und daher auch ohne Heizung auf der Baustelle sitzt, jetzt, wo es langsam kälter wird, wird es nachts dann richtig unangenehm

In diesem Job hat mich übrigens auch das Arbeitsamt reingedrängt. Im Augenblick muss ich übrigens von 17 Uhr bis 7 Uhr morgens ran. Dazu kommen insgesamt noch 2,5 Stunden Fahrzeit. So läuft das hier regelmäßig ab.

Muss ich das wirklich alles hinnehmen, kann das Arbeitsamt mir wirklich 3 Monate mein Arbeitslosengeld streichen, wenn ich diesen Job kündige?

Auto, Arbeit, Kündigung, Gehalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Lohn

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