Hallo Community,
wir nehmen an Person A ist seit knapp über einem Jahr von Schweden nach Deutschland gekommen. Sie wohnt mit Ihrem Freund in einer 2 -Zimmer Wohnung, sie sind nicht verheiratet.
Sie hat direkt erstmal 7 Monate Vollzeit gearbeitet.Darauf hat sie 2,5 Monate fürs Studieren eine Pause einlegen müssen. Hierauf wieder 2 Monate voll gearbeitet und schließlich 3,5 Monate halb gearbeitet. Hat Person A das Recht Arbeitslosengeld 1 zu beantragen?
Hat Sie das Recht "auch" wenn sie den Job selbst kündigt um kurzzeitig (5Wochen im Ausland) Studieren zu können?
Wenn Person A Arbeitslosengeld 1 bekommt. Bekommt sie das direkt oder gibt es eine Regelung wie z.B. sie bekommt das nicht für die ersten 3 Monate danach?
Gibt es für Person A Unterstützung für Deutschkurse vom Arbeitsamt?
Für eine Klärung des theoretischen Beispiels wäre ich dankbar, Meren