Ich bin seit 1.10.2014 arbeitslos und erhalte seit diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld I. Nun habe ich ein Schreiben meiner alten Firma bekommen, dass ich für das Geschäftsjahr 2014 eine anteilige Erfolgsbeteiligung/Bonuszahlung erhalte. Diese wird im April 2015 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge (Steuerklasse VI) ausgezahlt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlung ggf. mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld verrechnet wird.

Die Höhe der Auszahlung ist mir (noch) nicht bekannt. Die Auszahlung muss ich beantragen.

Meine Frage - wie wirkt sich diese Auszahlung auf mein Arbeitslosengeld aus? Erhöht es sich, da ich ja dann ein höheres Einkommen hatte oder reduziert es sich, da ich ja einen "Zusatzerwerb" habe?