Schönen guten Abend,

Ich hätte da mal eine Frage. Ich wurde letztes Jahr von meiner Firma gekündigt nach 3 Abmahnungen.Wieso diese Abmahnungen zustande kamen liegt an meiner Krankheit Spielsucht. Ich habe mich dann nach der Kündigung sofort beim Arbeitsamt, Arbeitslos gemeldet. Ich bekam dann ein schreiben wonach ich Stellung beziehen soll wieso ich gekündigt wurde. Falls es sich herausstellen sollte das ich die Kündigung verschuldet habe, tritt die Sperrzeit ein. Ich habe eine Stellungnahme geschrieben und auch persönlich vorgesprochen und auch auf die Privaten Probleme hingewiesen, wie zb. das mich meine Verlobte kurz vor der Hochzeit verlassen hatte,ich dann im Garten leben musste und trotzdem auf Arbeit gegangen bin und nur weil ich dem Stellvertretenden Chef gesagt habe ( die Chefetage wusste wegen meiner Spielsucht bescheid) das meine Therapeutin möchte das ich mich für eine Langzeittherapie bewerben soll.Eine Woche danach hab ich die Kündigung bekommen.Das Arbeitsamt hat mir trotzdem die Sperre gegeben trotz dieser Umstände. Nun hat mir jemand gesagt das ich eventuell gegen die Sperre nachträglich widersprechen kann weil ich diese Abmahnung "nur" wegen meine Anerkannten Krankheit bekommen habe. Besteht diese Möglichkeit wirklich oder besteht diese Möglichkeit nicht nachträglich Widerspruch einzulegen?

Vielen dank schon mal für ihre Hilfe.