Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?

Hallo Leute,

ich lese sehr oft in Foren wenn es um Hartz 4 im alter 25 geht und dieser bei den Eltern wohnt, das er mit 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft bildet und das amt somit nicht mehr nach den einkommen der Eltern verlangen kann, weil die Eltern sozusagen nicht mehr für das Kind verantwortlich ist. Also das lese ich wirklich in 99% allen Foren das es so sein soll.

Ich habe deswegen nach diesen Gesetz gesucht, wo der punkt drin stehen soll, das z.B. "Über 25 Jährige Kinder die im Haushalt der Eltern leben, gehören nicht zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft" Aber ich finde so einen Satz nirgendswo in den Gesetzen, dabei habe ich lange gesucht.

Das einzige was ich gefunde habe, in den bezug war Gesetz § 7 SGB II Leistungsberechtigte (3): Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

"Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"

Also hier ist ja auch nur die rede von Bedarfsgemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft, außerdem ist es für mich auch nicht explizit rauszulesen, das ein Kind über 25 auf keinen fall mehr dazu gehört, weil es steht ja nur drin das "welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" aber nirgendswo steht, das über 25 Jährige dann nicht mehr dazugehören.

Deswegen wollte ich euch fragen, ob es überhaupt stimmt, ob es so ein gesetz gibt und wenn nein woher kommt diese annahme oder behauptung immer, wenn es doch eigentlich in kein Gesetz steht ?

Gruß

Arbeit, Rechtsanwalt, Anwalt, Rechte, Gesetz, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium
Frage nach vorläufigem Arbeitszeugniss - ratsam oder nicht?

Hallo, ich befinde mich seit über 4 Jahren schon in einem mittlerweile unbefristeten Arbeitsverhältniss. Durch einen Tipp habe ich von einer freien Stelle in einer anderen Firma erfahren, wo ich wesentlich mehr verdienen würde, und die Arbeit wäre auch noch um einiges abwechslungsreicher und auch interessanter.

Ich möchte mich nun auf diese neue Stelle bewerben, ist es ratsam meinen Chef nach einem vorläufigem Arbeitszeugniss zu fragen? Was sagt ihr zu den Pro's und Contra's?

Falls ich die neue Stelle nicht bekomme, könnte ich eventuell einen schwereren Stand in der alten Firma haben. Zumindestens bei zukünftigen Verhandlungen um Gehaltserhöhungen konnte mein Chef fälschlicherweise denken, dass ich eh keine Lust mehr habe. Oder sollte mal Kurzarbeit anstehen (kam bei uns schon mal vor), könnte er mich womöglich als ersten auf die Straße setzen, weil er denkt dass es mich am wenigstens stören würde.

Auf der anderen Seite sieht es für die neue Firma auch blöd aus, wenn ich kein aktuelles Arbeitszeugniss beilege...

Mein momentaner Chef ist mit mir laut eigener Aussage sehr zufrieden, das Zeugniss sollte also dementsprechend gut ausfallen, falls dies eine Rolle bei der Entscheoidungsfindung spielt...?

Was würdet ihr machen, nachfragen oder eher nicht?

Arbeit, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitszeugnis
Vermittlungsvorschlag trotz Umschulung?

Hi,

ich bin mittlerweile 1 Monat arbeitslos und habe über das Arbeitsamt eine Umschulung als Lokführer bewilligt bekommen " Bildungsgutschein ". Den Test habe ich soweit bei der Bahn mit sehr gut bestanden und nun bekomme ich heute einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt * anderer Sachbearbeiter * dass ich mich als Betriebsschlosser bei der Firma XY bewerben soll und wenn ich dieses nicht mache, droht mir eine Sperre von 12 Wochen.

Meine Umschulung beginnt am 04.09.2017 und auf der Frage bei der Hotline, was ich machen soll, da ich ja eine Umschulung beginne, war die Antwort.... Sie müssen sich trotzdem bewerben. Sollte ich dieses nicht machen, droht mir eine Sperre, denn sie müssen bei Eignung die Arbeit annehmen.

Ich habe mich im letzten Monat 34 x beworben und habe 32 Zusagen bekommen, jedoch wollte ich nicht als Facharbeiter " Schlosser / Schweißer " für 8,91 Euro - 10,21 Euro brutto arbeiten gehen und auch nicht mehr in diesem Beruf arbeiten und deshalb habe ich mich um eine Fortbildung / Umschulung als Lokführer bemüht.

Ich habe auch gleich eine unbefristete Einstellungszusage von der Bahn (schriftlich) bekommen.

Ich bin nun irgendwie unsicher.... Frau XY vom AA nebst der Teamleiterin haben mir die Umschulung bewilligt und die Kostenübernahme habe ich auch schon und Herr XY hat mir nun einen Vermittlungsvorschlag gesendet mit dem Zusatz, dass ich mich bewerben muss und wenn das Unternehmen mich für geeignet befindet, dass ich die Arbeit annehmen muss....

Kann mir da einer irgendwie einen Rat geben ?

Arbeitsamt, Umschulung, vermittlungsvorschlag
Verhalten Mit Arbeiter Arbeitsamt Kusel?

Hallo Leute ich wende mich mit einem Anliegen an euch wo ich eure Antwort brauche. Es brauchen sich hier keine Leute Melden die der meinung sind so was Gibt es nicht Die Probleme mit Harz 4 sind schon Welt bekannt. Nun zum Sachverhalte . Ich habe schon Monate oder Sagen wir Jahre mit dem Arbeitsamt Kusel Leistungs Abteilung Frau B,und Frau K. Ich muss immer jeden Bescheid vom Sozialgericht Korregiern lassen. Immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe,hat das Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K von der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Ihren Bescheid korregiert Da mir das auf dauer doch etwas zu Blöd wurde ,habe ich mich bei einer Hörwn Stelle dem Ministerium Beschwerd, weil ich mich Unkorrekt behandelt fühlte. Nun haben die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung vom Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K Angezeigt wegen verunglimpfung des Arbeitsamtes. Ich soll 3000€ Strafe zahlen oder dafür ins Gefängniss gehen. Wie jeder weiß hat man als Harz 4 Empfänger nicht das Geld zu zahlen was in meinem Fall zur folge hat. Das ich ins Gefängniss muss. Leidter hat der Richter K.W vom Amtsgericht mir die Beiordnung einer Verteidiger in diesem Verfahren verwehrt. Das heist wenn es zum Prozess Auftakt kommt stehe ich ohne Rechtsanwalt da. Und das alles nur dafür weil ich mich an übergeordneter Stelle über Frau B und Frau K der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Beschwerd habe.

Nun die frage an euch Aus welschem Juristichen Grundsatz habe ich nicht das Recht mich an höhrer Stelle zu Beschwern weil ich mich unkkorekt Behandelt fühlte. Welsche ALG 2 Gesetzt Verbietet es mir mich zu Beschweren wenn alles unkorekt läuft . Wo steht es im Gesetzes Text das ein ALG 2 Empfänger nicht das Recht hat sich zu Beschweren? Dann warum korregiert das Arbeitsamt Leistungs Abteilung Frau K und Frau B ihre Bescheide immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe? Warum steht mir als ALG 2 Empfänger kein Verteidger zu? Es sollten sich keine Leute melden die wieder wie gehabt sagen so was gibt es nicht wer Harz 4 nicht kennt, kennt auch nicht die Problematig damit.

Leistung, Recht, Arbeitsamt, Beschwerde
Eine geförderte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk ist doch für die Katz? Was haltet ihr von Berufsbildungswerken?

Vor ein paar Monaten hatte ich ab und zu mal Praktika in einem Berufsbildungswerk um anschließend eventuell eine Ausbildung dort beginnen zu können. Das habe ich dann aber entweder zum Glück oder zum Pech verhauen, da das Arbeitsamt meinte, dass ich erstmal meinen Gesundheitszustand in Ordnung bringen solle.

Auf jeden Fall habe ich dort zahlreiche schlechte Erfahrungen gehört. Die meisten, die dort eine 3-jährige Ausbildung abgeschlossen haben, sind direkt im Anschluss in eine Behindertenwerkstatt gegangen weil sie auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hatten. Einer davon hatte vorher einen mittelmäßigen Hauptschulabschluss und hat diese geförderte Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von 2,2 abgeschlossen. Trotz der guten Ausbildung hatte er 2 Jahre danach immer noch keine Arbeit gefunden und musste letztendlich in eine Behindertenwerkstatt gehen wo er mittlerweile schon 7 Jahre ohne Bezahlung arbeitet.

Von einer anderen Person habe ich erfahren, dass sie sogar 2 Ausbildungen in geschütztem Rahmen gemacht hat. Die erste Ausbildung hatte sie als Köchin, aber hat die Ausbildung sehr schlecht mit 3,9 abgeschnitten. Für eine Förderausbildung ist das wirklich sehr schlecht gewesen, deshalb hat sie gleich danach noch eine Ausbildung im Berufsbildungswerk als Verkäuferin gemacht und diese Ausbildung hat sie mit 2,5 bestanden. Als sie mit der 2. Ausbildung fertig war, war sie mittlerweile schon 25 Jahre alt. Danach war sie erstmal 12 Jahre arbeitslos und musste immer wieder auf Kurse und Maßnahmen. Im Endeffekt hat sie bis zum 37.Lebensjahr nichts erreicht und wurde dann in eine Behindertenwerkstatt geschickt.

Ich habe auch von vielen anderen schlechten Erfahrungen gehört, wo die Menschen nach einer geförderten Ausbildung jahrelang arbeitslos waren oder gleich danach in eine Werkstatt geschickt worden. Die Einzelfälle die dann doch einen Job bekommen haben, können nur noch Teilzeit arbeiten und verdienen ihr Leben lang nur den Mindestlohn d.h., sie sind ihr Leben lang auf Aufstockungen angewiesen.

Das Jobcenter meint, ich sei unfähig um eine Ausbildung in geschütztem Rahmen beginnen zu können. Ich solle doch zuerst eine Langzeittherapie machen und danach 2 Jahre in eine stationäre Reha-Einrichtung gehen. Diese lange Tortur soll ich nur machen um danach fähig zu sein, eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk zu machen. Danach würde ich doch sowieso keinen Beruf bekommen und müsste bestimmt auch in so eine Behindertenwerkstatt oder mein Leben lang für Mindestlohn arbeiten.

Also wieso soll ich zuerst eine 6-jährige Tortur durchleben, um danach sowieso nur in geschütztem Rahmen arbeiten zu können und das Leben lang auf Gelder des Jobcenters angewiesen zu sein?

Arbeit, Schule, Geld, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Psyche, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Von Arbeitsagentur gezwungen Jobs anzunehmen obwohl ich kein LG I oder II beanspruche?

Hallo,

bin 18 und vorübergehend arbeitslos weil ich mein Abi gemacht habe & da ich noch nicht genau weiß, was ich studieren will, habe ich vor mich erst zum nächsten Semester einzuschreiben. In der Zwischenzeit habe ich vor zu arbeiten (450€ oder ggf. Vollzeit) und habe mich jetzt arbeitslos gemeldet (wegen Kindergeld). Jetzt werde ich aber von der Arbeitsagentur genötigt, an einem Bewerbungscoaching teilzunehmen & mich bei Jobs zu bewerben und diese dann auch anzunehmen. Die Jobs sind aber Leiharbeitsjobs von irgend welchen Subunternehmen. Bedeutet: schlechte Bezahlung. Kann die Agentur mich wirklich dazu zwingen, diese Jobs anzunehmen? Immerhin beziehe ich ja kein ALG. Theoretisch kann denen das ja voll egal sein..Ist ja auch nicht so als würde ich mich nicht selbstständig bewerben. 

Nun stecke ich jetzt scheinbar in der Situation eine schlechte Arbeit annehmen zu müssen (die Vermittlungsvorschläge) und mich da auch sehr kurzfristig bewerben muss, obwohl ich vielleicht einige andere & vor allem bessere Jobs annehmen könnte, die mir vielleicht in 1-2 Wochen vorliegen..

Gibt es da eine Möglichkeit diesen Zwang zu umgehen? Kann es nicht glauben & will es auch nicht einsehen, dass man mich dazu nötigen kann. Immerhin bekomme ich von der Agentur ja kein Geld/Hartz IV oder so..

Arbeit, Schule, Job, Rechte, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobsuche, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?

Geht es paar Tage vor Arbeitsbeginn auch?

Ich frage deshalb, weil ich dann erst im August richtig anfange zu arbeiten und für den Monat August kein Geld hätte meine Miete zubezahlen, wenn ich nicht von Jobcenter Geld bekomme. Das ist das große Problem und ich muss ja auch meine Miete bezahlen und leben im August und wie soll das gehen, wenn ich jetzt schon bescheid sage? Leider scheinen die das nicht zu verstehen, dass man auch im Monat in den man das Arbeiten beginnt, leben muss und die Miete wird gleich Monatsanfang eingezogen und auch habe ich genug anders zu bezahlen.

Könnt ich z. B. auch am 25.07. - 30.07. irgendwann bescheid geben, würde das reichen? Leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und ich kann es mir absolut nicht leisten, da ich auch Schulden habe und so. Ich bezahle natürlich meine Schulden ab, aber das ist ja nicht das Thema (werde auch nie wieder Schulden machen).

Normalerweise müsste das Amt selber denken, dass die nicht einfach das Geld streichen können, wenn man noch nicht gearbeitet hat und erst beginnt. Bei mir wird die Miete immer am 3. jeden Monat abgezogen. Um sicher zu gehen, möchte ich es im Zeitraum von 25. - 30. mitteilen. Ist es zu spät oder rechtzeitig, weil vor Arbeitsbeginn? Was für Strafe würde mich notfalls erwarten, wenn es etwas zu spät wäre, aber ich immerhin mitgeteilt habe, wenn es überhaupt darauf Strafen gibt? Habe leider Null Ahnung.

Leben, Arbeit, Finanzen, Männer, Job, Geld, Angst, Schulden, Frauen, Recht, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Gesellschaft, Hartz IV, Jobcenter, Sorgen, Ausbildung und Studium
Jobwechsel, habe nach mündlicher Zusage die Stelle doch nicht bekommen und jetzt eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?

Moin zusammen,ist hier jemand der sich mit dem Arbeitsamt und ALG1 besser auskennt?Mein Problem: Habe meine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma gekündigt, nachdem ich eine mündliche Zusage in einem anderen Unternehmen bekommen hatte. Hatte vom Chef einen unterschriebenen Personalfragebogen wo das Gehalt, Arbeitszeit und Urlaubstage eingetragen waren. Laut seiner Aussage zählt das mit seiner Unterschrift schon wie ein gültiger Vertrag, damit ich auf der sicheren Seite bin wenn ich meine alte stelle kündige. Habe dann, 2 Tage bevor ich meinen ersten Arbeitstag haben sollte, einen Anruf von meinem neuen Chef bekommen mit der Aussage das es Probleme gibt und er mich wahrscheinlich doch nicht einstellen kann. Habe dan für den nächsten Tag einen Termin vereinbart um die Probleme vielleicht aus der Welt zu schaffen.War leider nicht erfolgreich und ich habe die Stelle nicht bekommen.Natürlich sofort arbeitslos gemeldet habe jetzt allerdings erstmal eine Sperrzeit von 3Monaten bekommen. Grund dafür: Ich habe angeblich keine Begründung für meine Kündigung genannt. Habe ich im Online-Antrag ausgefüllt wurde aber anscheinend nicht gespeichert. Habe mittlerweile einen Widerspruch eingelegt und habe vor einigen Tagen Antwort darauf bekommen.Soll von dem Arbeitgeber was schriftliches besorgen was meine Aussage belegt. Das einzige was ich schriftlich hatte war der Personalfragebogen. Den hab ich aber einige tage vor der Absage bei dem Unternehmen vollständig ausgefüllt abgegeben. Habe den Chef heute angerufen und gebeten mir da was Schriftliches zu geben was er abgelehnt hat.Jemand ne Idee was ich machen kann?

ALG I, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Kann mir das Jugendamt etwas?

Hallo meine Lieben,

Ich habe da ein paar Fragen und hoffe das sich hier jemand besser auskennt als ich.

Undzwar... Ich leide seit 4. Jahren an Panikattacken und bin deshalb in einer Psychotherapie (1x Wöchentlich) leider kann ich durch diese Erkrankung nicht mehr Arbeiten gehen und lebe deshalb nun von Arbeitslosen Geld 2. und bin deshalb schon eine ganze Weile durch meinen Neurologen Krankgeschrieben. Bei meinem letzten Termin wurde mir gesagt das ich zu einem Amtsarzt muss da sonst meine Krankmeldungen nicht mehr ausreichen. Da ich ein Kind im Grundschulalter habe, habe ich jetzt etwas Sorge das wenn ich beim Amtsarzt war das es dem Jugendamt mitgeteilt wird (Ich muss dazu sagen das ich noch nie Kontakt mit dem Jugenamt hatte) Ich habe so Angst das die mich als komplett Psychisch krank und unzurechnungsfähig abstempeln und mir dadurch mein Kind weg nehmen oder mir eine Familienhilfe oder sonstwas aufdrängen wollen. 😔 Ich komme eigentlich soweit mit allem klar, es sei denn die Panikattacken treten auf, dann ist die Situation so ungefähr 5-10 Minuten schlecht für mich. Ansonsten sieht man mir die Krankheit überhaupt nicht an.

Jetzt meine Frage: "Darf der Amtsarzt überhaupt irgendwas von mir an's Jugendamt oder ähnlichen weiter geben? Wie läuft so ein Besuch bei dem Amtsarzt ab?

Ich habe schon soviel darüber gelesen und im Fernsehen gesehen wo Psychisch kranken Müttern die Kinder entzogen wurden das ich das nicht mehr aus dem Kopf bekomme.

Ich hoffe ihr habt Erfahrungen mit sowas und könnt mich von dem Gedanken abbringen.

Vielen Dank für eure Antworten...

Arbeitsamt, Jugendamt, psychische Erkrankung, Amtsarzt
Arbeitsamt Massnahme ist das Inordnung?

Hallo =) Bin immoment echt Ratslos=(. Immoment bin ich in er Massnahme besser gesagt Projekt das Wort Massnahme ist ja verboten^^. Es ist meine erste.

Vorab Bewerbe mich Reichlich bin auch immer gut informiert. Bin ebenfalls Pünktlich und Zuverlässig.

Jetzt zu mein Anliegen

Die Massnahme geht 4 Monate habe zum glück ende Monat Schluss. Jetzt vor ca 4 Wochen Haben die mich in ein Autohaus beworben, besser gesagt Gebrachtwagenhändler. Hatte direkt 3 Tage später ein Vorstellungsgespräch es war nichts besonderes. Wurde gefragt wan es für mich am Besten wäre habe gesagt dan und dan (ES KAM ALLES SPONTAN) hab direkt auch erklärt das ich immoment meinen Sohn Bei mir habe wegen seinen Ausschlag. Nein die wollen das Praktikum am besten Sofort. Habe dan nochmals mit dem Leiter der Massnahme geredet das es nicht eher geht. Habe mindestens 10 mal widerholt und er Drängte auch das es ende MAI wird. Egal was ich sagte es Prallte ab , ob ich sagte mein sohn hat den ausschlag und darf immoment nich nacht Hause ne kam nur der Spruch kann die mudder nicht usw. Bis ich genervt zusagte ;( (wie gesagt habe mich dort nicht beworben Hieß auch direkt 10 Tage Praktikum)

Wurde Kurz vorm Praktikum Krank haben die in der Massnahme selbst mitbekommen hatte keine Stimme mehr konnt nichtmal piepen. Aufjedenfall Bin ich noch nicht ganz Fit,hatte gestern mein Ersten Tag wieder in der Massnahme gehabt, und prompt nervt der alte Knacker wieder. Was mein bruder da eigentlich erzählt das ich krank werde durch die Räumlichkeiten (sind nicht sauber) wen man es nicht beweisen Kann soll man einfach die Klappen halten. Vieleicht sollte ich auch mi einen Neuen Artzt suchen. Und er möchte immer noch das ich das Praktikum mache. Sobald ich ganz gesund bin.

Jetzt noch ein paa fragen.

1 Dürfen die einen so berängen? Kam mir richtig bedrängt vor wo ich erklärte das es nicht an deren Wunsch Termin klappt

2 Kann es sein das die dafür geld Bekommen? Das die ausgerechnet bei mir hinter her sind.

3 Ist es erlaubt das die in meinen Namen eine Bewerbung abschicken? Im Vertrag habe ich nichts gefunden. Außer natürlich wie immer ich muss dafür Sorgen.

  1. Kann es auch sein das die und die Firma sich das Geld Teilt? Danke euch
ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Praktikum
Ermittlungsverfahren Hauptzollamt XXXXX?

Hallo, Ich weiß langsam mir selber nicht mehr zu helfen. Tut mir jetzt schon mal leid für den langen Text, aber anders kann ich dies nicht erklären. Ich habe letztes Jahr, 1.6.2016, bei XXXXXX nebenbei angefangen zu arbeiten bis 30.11.2016. Habe anfangs bei meiner Mutter gelebt und hatte nicht die Kenntnis, dass ich sowas dem Amt melden müsse. Ich wusste auch nicht, dass meine Mutter, die Erziehungsberechtigte, Geld vom Amt für mich bekommen habe, da ich nie davon was gesehen bzw gemerkt habe. Im August, oder früher, bin ich zu meiner Schwester gezogen da die Eskalationen zu Hause nicht mehr auszuhalten waren und viele andere Dinge passiert sind weshalb es bald auch vor Gericht gegenüber meiner Mutter geht. Habe seitdem nicht mehr zu Hause gelebt und seit März, 2017, eine eigene Wohnung die vom Amt gezahlt wird. Ich bin jetzt noch in der Schule und gehe am 31.07.2017 ab. Nun habe ich von meinem Rechtsanwalt Post bekommen dass die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß 1629a (2777,83€) aufgehoben wurde und nur eine Summe von 631,82€ plus 25€ übrig bleibt, was ich bezahlen muss. Nun habe ich gestern auch vom Hauptzollamt Post bekommen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat vorliegt ( Gesetzbuch 263). Da steht die gleiche Summe (631,82€) drinne! Ich hätte früher schon dementsprechend auf sowas reagiert, aber nie Post bekommen, da meine Mutter es abgefangen hat. Was kann ich tun, damit das Verfahren eingestellt wird? Meine Ausbildung bei der Polizei ist mir auch wichtig und ich hab Angst, dass sie nun auf der Kante liegt.

Mit freundlichen Grüßen

- pers. Infos vom Support entfernt -

Arbeitsamt, Ermittlungsverfahren, Hauptzollamt
Eine Hartz 4 100% Sanktion, verstößt doch ganz klar gegen das Grundgesetz, oder ?

Hallo Leute,

einer meiner besten Freunde hatte vor 1 Monat und 2 Wochen eine 100% Sanktion bekommen (Also keine Miete, Krankenkasse) für 3 Monate, vom Amt bekommt er Hartz 4 ( Ich bin es wirklich nicht, da ich kein Hartz 4 bekomme und auch noch bei den Eltern wohne ^^)

Er hatte vorher schon stufenweise Sanktionen bekommen, weil er sich nicht beworben hat und nicht zu terminen erschienen ist, die 100% sanktion erhielt er weil er eine Arbeit abgelehnt hatte.

Er ist damit eigentlich Obdachlos, zurzeit kann er noch die Miete bezahlen durch seine anderen Freunde die ihm was leihen, aber das können die auch nicht lange und Krankenkasse hat er jetzt schon schulden dadurch und ansonsten bekommt er glaub ich so gutscheine für essen.

Er hatte scheinbar auch ein widerspruch irgendwie bewirken wollen, der dann aber wohl abgelehnt wurde, so richtig bin ich nicht im Thema bei Ihm drin.

Jedenfalls will ich oder möchte ich hier nicht disktuieren wie moralisch falsch sein verhalten ist und wie richtig vielleicht die Sanktion sind, weil er einfach faul ist, ansonsten ist er aber kein schlechter Mensch er trinkt, nix raucht nix, feiert keine Partys usw. und versucht eigentlich nur zu überleben irgendwie. ** Ich möchte hier einfach wissen, ob eine 100% Sanktion wo also wirklich keine Miete und keine Krankenkasse mehr bezahlt wird, ob das wirklich rechtlich gesehen sein kann.**

Ich habe mir das Grundgesetzt nur kurz durchgelesen und überall wird ja gesagt glaub ich zumindest das dass Grundgesetzt über allen anderen Gesetzen steht und das heißt für mich, auch über das Sozialgesetzt.

Also vorralen die Punkte sind mir wichtig

Grundgesetzt:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So wenn man doch eine 100% Sanktion bekommt und damit Obdachlos wird, kann doch keinesfalls mehr die würde des Menschen bestehen bleiben, also das ist für mich ein ganz klares Gesetz gegen eine 100% Sanktion.

und

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Also wenn man auf der Straße landet, ist die körperliche unversehrtheit ja sicherlich auch nicht mehr gegeben und das ein gesetzt dort eingreifen kann, gilt doch sicherlich nur für Straftäter oder physisch kranke oder?

und

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Also wenn das Amt einen ein Job anbietet, heißt das für mich kann den auch immer ablehnen, weil wenn man den annehmen muss, wäre das ja ganz klare zwangsarbeit, aber wenn man den nicht annimmt wird man sanktioniert, das ist doch auch ganz klar gegen das gesetz finde ich.

Also unabhängig von den moralischen punkt, 100% Sanktionen verstoßen doch klar gegen das grundgesetzt und müssten damit verboten werden oder ?

PS: Ein Foto vom Sanktionsbrief, nur die wichtigen Punkte sieht man.

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Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arbeitsamt, Hartz IV, obdachlos, Sanktion, Verfassung
Kein Schüler Bafög genehmigt, was kann ich jetzt tun?

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe schon viel gesucht, aber so richtig was finden, tue ich zu dem Thema nicht.
Und zwar geht es darum, dass ich (22 Jahre) knapp seid einem Jahr privat studiere.
Mein Studium kostet im Monat 405 Euro, zusätzlich kommt die HVV Karte mit über 40 Euro im Monat.
Mein Schüler Bafög Antrag wurde abgelehnt, da meine Eltern angeblich "zu viel" verdienen.. Ich bin echt verzweifelt.
Meine Eltern sind beide Krankenpfleger und verdienen echt nicht die Welt. Sie gönnen sich echt nichts und kommen gerade mal so über die Runden. und kaufen mir echt nichts ausser bisschen Essen.
Zusätzlich habe ich noch eine Schwester, die natürlich auch versorgt werden muss. Natürlich hätte ich ein Studium anfangen können, was nicht so viel kostet,
dass weiss ich, aber es ist das was ich tun möchte und in dem Bereich sind staatliche Unis nicht so gut. Ihr solltet wissen, dass ich wie erwähnt 22 Jahre bin, noch gezwungen bei meinen Eltern wohne ( geht finanziell nicht anders) und auf 450 Euro Basis arbeite.
Natürlich bekomme ich noch Kindergeld, aber ich hab am ende des Monats nur bisschen mehr als 100 Euro zum Leben und für Schulsachen.
Damit komme ich echt nicht weit. Ich Leiste mir nichts großes und versuche mein bestes alles unter ein Hut zu bekommen .. Trotzt oft 18 stunden am Tag voller Stress.
Ich verstehe einfach nicht wie der Antrag abgelehnt werden konnte.
Wir Wohnen auf schlichten 55qm und ich teile mir ein Zimmer mit meiner Schwester, plus der Dusche.
Wir Leisten uns nichts, kein Auto, Keine teuren Handys oder sonst was. Wir leben am Limit. Und dann gibt es da andere, die haben alles in meinem Semester und bekommen Bafög und auch noch ein hohen Betrag. Ich finde es einfach mega unfair und weiss nicht mehr weiter, denn abbrechen will ich nicht. Meine Frage ist jetzt was ich nun tun soll? hat jemand Erfahrung mit sowas? soll ich ein neuen Antrag für Schüler Bafög stellen ? oder was kann ich noch tun ?? Ich brauche echt Hilfe, noch über 3 Jahre so weiter zu Leben und zusätzlich noch bei meinen Eltern wohnen, will ich echt nicht .. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet..
Und Kommentare wie, brich das Studium ab euch sparen könntet, ich weiss dass es anders besser wäre aber ich will dieses Studium.. Ich danke euch

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