Hallo,
in 1,5 Monaten schließe ich mein Studium ab und habe mich deshalb vor kurzem Arbeitssuchend gemeldet. Beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter musste ich eine Eingegliederungsvereinbarung unterzeichnen, die mind. 2 Bewerbungen pro Woche vorschreibt.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich bisher noch nicht gestellt, kann man das schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit tun oder in meinem Fall erst zum 01.10.? Allerdings habe ich auch oft gelesen, dass Studenten mitunter gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Gesetz dem Fall, dass ich keine Leistungen erhalten würde, wären die 2 Bewerbungen pro Woche dann dennoch Pflicht? Natürlich will ich mich bewerben und einen Job finden, aber vom AA kommen ja mitunter nicht sehr passende Vorschläge, auf die man sich dann trotzdem bewerben muss. Wenn man kein Geld erhält, kann ja im Falle des Nichterfüllens der 2 Bewerbungen pro Woche auch nichts gekürzt werden oder?
Gelten die festgelegten Mindestbewerbungen dann auch jetzt schon oder mit Start ab dem eig Termin der Arbeitslosigkeit. Ich blicke bei dem ganzen immer noch nicht so ganz durch. 🙈