Bab und Wohnungsgeld? Bei einer Ausbildung mit 26 Jahren?

3 Antworten

bab bekommst du nur, wenn du noch keine ausbildung abgeschlossen hast. wohngeld fällt weg. du könntest maximal alg2 aufstockend beantragen, wenn dir bab verwehrt wird.

Hi,

BAB gibt es nur bei der Erstausbildung. Wohngeld ist für Geringverdiener. Du bekommst entweder BAB oder Wohngeld (für Wohngeld brauchst du ein Mindesteinkommen, darfst aber auch nicht zu viel verdienen).

Ist das deine erste Ausbildung? Und verdienst du so wenig?

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast bekommst du in der Regel kein BAB - mehr,weil im Normalfall nur die Erstausbildung mit BAB - gefördert werden kann !

Hast du also dem Grunde nach dann keinen Anspruch mehr auf BAB - dann käme Wohngeld in betracht,dazu musst du aber schon Eigentümer oder Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu brauchst du dann auch noch ein Mindesteinkommen,zu viel darfst du auch nicht verdienen,sonst würde der Antrag abgelehnt.

Als Mindesteinkommen bräuchtest du dann 80 % deines Bedarfes der dir nach dem SGB - ll vom Jobcenter ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) zustehen würde,wenn du gar kein Einkommen hättest.

Das wären als Single derzeit min. 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min.80 %.

Was bekommst du denn dann an Brutto und Netto in der Ausbildung und hast du schon eine eigene Wohnung,wenn ja,was zahlst du da an Warmmiete ?