Schaden durch mein Pferd?

Hallo Leute ,die Stallbesitzerin verlangt von mir, dass ich ihre Satteldecke bezahle. Sie hatte Ihre Satteldecke in meine Box gehängt, wo mein Pferd drin steht. Nun hat mein Pferd ihre Satteldecke zerrissen,die sie in die Box gehängt hat wo mein Pferd steht. Die Box wird von meinem Pferd genutzt aber die Satteldecke gehört der Stallbesitzerin , Sie weiß, dass in dieser Box nur mein Pferd steht. Nun geht es um die beschädigte Satteldecke. Kann die Stallbesitzerin von mir verlangen, dass ich ihre Satteldecke zahle ,die sie in die Box gehängt hat, wo mein Pferd steht. Hätte die Stallbesitzerin nicht können ihre Satteldecke woanders lagen als in meiner Box Ich kann doch nicht dafür haften,das Sie Ihre Sattel decke in meine Box Hängt wo mein Pferd steht. Gilt da nicht das Eigenverschulden. Nun die Frage an euch Nr1 mein Pferd steht in Ihrer Box,muss ich für den Schaden zahlen den mein Pferd angerichtet hat? Nr2 Kann sie denn nicht die Satteldecke in Ihren Schrank hängen statt bei mir in meine Box wo mein Pferd steht? Nr3 Ist es denn nicht die eigene Schuld der Stallbeitzerin, dass sie ihre Satteldecke in die Box Hängt wo mein Pferd steht? Nr4 Hätte sie nicht damit rechnen können das mein Pferd ihre Satteldecke kaputt macht Nr5 Was sagt der Gesetzgeber dazu wegen der Schadenshaftung? gibt es da keinen § der aussagt das die Stallbesitzerin Ihren Schaden selber tragen muss? weil sie Ihre Decke in die Box hängt wo mein Pferd drin steht Ich bedanke mich jetzt schon für eure reichhaltige Antworten

Pferd, Versicherung, Haftung
Welsche Gültigkeit hat ein Einwurf Einschreiben vor Gericht?

Hallo Leute Mein Ex Vermieter will an meine alte Wohnanschrift ein Einwurf-Einschreiben versandt haben Nun die Frage wie will der Postbote es zugestellt haben. Weil ich bin vor der Kündigung ausgezogen, habe den Briefkasten komplett zugeklebt damit keine Post da mehr eingeworfen wird.. Nun führt der Ex Vermieter an, ich hätte diesen Einschreibebrief erhalten. was Ja so nicht stimmen kann, da ich an dieser Wohnung nicht mehr gewohnt habe, wo angeblich dieses Schreiben an mich zugestellt sein worden soll.

Auch habe ich nach meinem Auszug nicht mehr in den Briefkasten gesehen, erstens hatte ich den Schlüssel zurückgesandt was ich per Einschreibe- Rückschein belegen kann. Jetzt sagt der Ex Vermieter aus, er hätte mir vorher gekündigt was nicht sein kann. weil ich habe das Objekt vor seiner Kündigung verlassen. Nun sagt der Vermieter mir wurde ein Einwurf Einschreiben zugestellt, wo sich für mich die Frage stellt wie er so einen Brief zustellen lassen will, wenn die Wohnung vorher gekündigt wurde von meiner Seite aus. Ich habe so einen Einschreibebrief nicht erhalten. Der Vermieter sagt in seinem Schreiben aus ,ich hätte den Briefkasten zugeklebt was stimmt, Aber andererseit soll ich ein Einwurf Einschreiben erhalten haben. Wie soll das gehen. Nun die Frage Welchen Beweiß hat ein Einwurf-Einschreiben vor Gericht, dass ich Kenntnis von dem besagten Schreiben erhalten haben soll Ich war ja schon vor der Kündigung weg und der Briefkasten war zugeklebt Kann der Vermieter mir durch diesen angeblich versandten Einwurf-Einschreibebrief nach weisen dass ich das Schreiben erhalten habe. Weil wie ich weiß haben vor Gericht nur Übergabe-Einschreiben eine Beweiskraft oder Einschreiben mit Rückschein was stimmt jetzt ?

Miete, Zivilrecht
Verhalten Mit Arbeiter Arbeitsamt Kusel?

Hallo Leute ich wende mich mit einem Anliegen an euch wo ich eure Antwort brauche. Es brauchen sich hier keine Leute Melden die der meinung sind so was Gibt es nicht Die Probleme mit Harz 4 sind schon Welt bekannt. Nun zum Sachverhalte . Ich habe schon Monate oder Sagen wir Jahre mit dem Arbeitsamt Kusel Leistungs Abteilung Frau B,und Frau K. Ich muss immer jeden Bescheid vom Sozialgericht Korregiern lassen. Immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe,hat das Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K von der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Ihren Bescheid korregiert Da mir das auf dauer doch etwas zu Blöd wurde ,habe ich mich bei einer Hörwn Stelle dem Ministerium Beschwerd, weil ich mich Unkorrekt behandelt fühlte. Nun haben die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung vom Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K Angezeigt wegen verunglimpfung des Arbeitsamtes. Ich soll 3000€ Strafe zahlen oder dafür ins Gefängniss gehen. Wie jeder weiß hat man als Harz 4 Empfänger nicht das Geld zu zahlen was in meinem Fall zur folge hat. Das ich ins Gefängniss muss. Leidter hat der Richter K.W vom Amtsgericht mir die Beiordnung einer Verteidiger in diesem Verfahren verwehrt. Das heist wenn es zum Prozess Auftakt kommt stehe ich ohne Rechtsanwalt da. Und das alles nur dafür weil ich mich an übergeordneter Stelle über Frau B und Frau K der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Beschwerd habe.

Nun die frage an euch Aus welschem Juristichen Grundsatz habe ich nicht das Recht mich an höhrer Stelle zu Beschwern weil ich mich unkkorekt Behandelt fühlte. Welsche ALG 2 Gesetzt Verbietet es mir mich zu Beschweren wenn alles unkorekt läuft . Wo steht es im Gesetzes Text das ein ALG 2 Empfänger nicht das Recht hat sich zu Beschweren? Dann warum korregiert das Arbeitsamt Leistungs Abteilung Frau K und Frau B ihre Bescheide immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe? Warum steht mir als ALG 2 Empfänger kein Verteidger zu? Es sollten sich keine Leute melden die wieder wie gehabt sagen so was gibt es nicht wer Harz 4 nicht kennt, kennt auch nicht die Problematig damit.

Leistung, Recht, Arbeitsamt, Beschwerde
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