Hallo Ich komme aus der Elternzeit, bin nun auf Jobsuche und erhalte ab september ALG1. Heute war das erste Vermittlungsgespräch, bei dem ich meine bewerbungsunterlagen vorgezeigt habe. ( deckblatt, anschreiben,lebenslauf) Gerade eben, erhalten ich eine e-mail der arbeotsvermittlerin, ich sollte ihr doch bitte meine anlagen(schulzeugnissen, arbeitszeugniss etc.) zukommen lassen.(per mail) Gibt es da eine gesetzliche regel? Muss man das vorzeigen? Für was? Das die zeugnisse den bewerbungen beigefügt werden ist klar, aber was will die gute frau damit? Ich möchte das nicht!