Wie löse ich eine UG (haftungsbeschränkt) auf?

Wie viele vor mir, habe auch ich es mit der Selbständigkeit versucht. Dazu eine UG gegründet auf haftungstechnischen Gründen. Nun, nach nicht ganz einem Jahr, hatte ich zwar hohe Umsätze generiert, nur waren die Kosten mit den Mindestlöhnern dennoch noch viel zu hoch. Oder es kam in Relation doch zu wenig Umsatz rein. Unterm Strich. Auf alle Fälle kam ich im ersten Jahr nicht hinterher. Weder mit der Buchhaltung, noch mit anderen Dingen, weil ständig immer wieder etwas dazwischenkam an Problemen. Gehälter wurden bezahlt. Umsatzsteuervoranmeldungen sind seit Feb. 2016 ausstehend. Nachdem der Hauptauftraggeber abgesprungen ist, kommt jetzt kein Geld mehr rein. Verbindlichkeiten sind bisher fast keine vorhanden. Nur ggü. dem Finanzamt vermutlich mit der Umsatzsteuer. Unterm Strich haben meine Angestellten verdient und alle anderen. Ich als Unternehmer kann nur sagen "ausser Spesen nichts gewesen". Habe mir auch nichts entnommen aus der UG.

Was kann ich nun machen? Fühle mich gerade etwas hilflos um ehrlich zu sein. Alles geht so schnell. Aus einem Problem entstehen plötzlich drei neue. Ich kann auch nervlich nicht mehr. War zuviel in diesem Jahr.... Wie geht es weiter? Was kann ich machen? Einfach Gewerbe abmelden und zum Notar, dass ich die UG löschen möchte? Das wäre wohl zu einfach wie ich denke...

Kann man sich in solch einer Situation den auch Arbeitslos melden? Hab nämlich jetzt langsam keine Ersparnisse mehr. Sozusagen garnichts mehr.

Finde bisher auch nichts, wo man sich diesbezüglich beraten lassen kann. Hoffe hier Rat zu finden. Danke Euch.

Insolvenz, Arbeitsamt, UG
Männerwohnheim und Hartz 4?

Hallo, da meine Eltern mich heute Abend wahrscheinlich noch aus der Wohnung werfen werden und ich bei keinem Freund oder Bekannten unterkommen kann bleibt mir nicht viel anderes übrig als im Männerwohnheim zu nächtigen. Ein paar Fragen dazu: Kann ich parallel zum Arbeitsamt gehen und eine Sozialwohnung + Hartz 4 beantragen oder hat man kein Anrecht auf Hartz 4 wenn man im Männerwohnheim wohnt? Es kommt wahrscheinlich sehr auf die Stadt an aber kann man in etwa sagen wielange man auf eine Sozialwohnung wartet und bekomme ich sofort Hartz 4 ? Wenn ich dann endlich eine Sozialwohnung habe will ich erstmal ein paar weitere Monate vom Arbeitslosen Geld leben, mich in Ruhe nach einem recht gut bezahlten Job umgucken und erstmal auf die Lage klarkommen bis ich mir dann eine Arbeit suche und anschließend mein ganzes Hab und Gut aus meiner alten Wohnung in die Sozialwohnung schaffe. Ich wohne bei Frankfurt, will dort aber auf keinen Fall ins Männerwohnheim gehen da es mir zu peinlich wäre im Penner Look mit Sportasche auf Leute zu treffen die mich kennen. Theoretisch könnte ich doch eigentlich in jede beliebige Stadt per Zug fahren und dort ein neues "Leben" beginnen? Berlin wäre mein Traumziel...xD Macht das Wohnheim Taschenkontrollen ? Ach und ich bin 19 Jahre jung und werde nächsten Monat schon 20. Bitte nur antworten wenn Ihr Ahnung habt und euch ganz sicher seid! Danke

wohnen, Recht, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, Wohnheim
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
BAB nicht bewilligt - warum?

Ich habe heute eine Frage, die nicht mich betrifft, sondern einen Freund, der nicht weiter weiß (und kein Internet hat).

Es geht um Folgendes:

Sein Sohn hat einen Ausbildungsplatz zum Notfallsanitäter, die Ausbildung beginnt am 01.08. - also in ca. 3 Wochen. Nun hat er sich in der Nähe der Ausbildungsstelle eine Wohnung gesucht und den Vertrag unterschrieben, da die Ausbildung 70 km entfernt ist (oder ca. 2 1/2 Std. Fahrt - dazu später).

Dann hat er einen BAB-Antrag gestellt. Das Ausbildungsgehalt beträgt im ersten Jahr 765 €, im zweiten 828 € und im dritten Jahr 928 €, natürlich alles brutto.

Nun ist es so, dass die Wohnung 390 € warm kostet, er ein Auto benötigt, um zur Ausbildung zu kommen (wechselnde Arbeitsorte - Betrieb, Praktikum außerhalb und Blockunterricht in der Schule, mit ÖPNV eine Katastrophe).

Der BAB-Antrag wurde abgelehnt mit Verweis auf § 57, Absatz 1 SGB III, da es sich nicht um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsausbildunggesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt, sondern um eine schulische Ausbildung.

Alles schön und gut, seine Eltern können aber nicht für den Unterhalt aufkommen, da sein Vater Rentner ist und weit unter 1000 € Rente im Monat bekommt, seine Mutter ist nicht erwerbstätig.

Als nächstes wäre dann der Umzug, für den das Jobcenter nicht aufkommen will. Ein Auto wurde bereits bewilligt, da es zwingend notwendig ist, um überhaupt zu den wechselnden Stellen zu kommen und es nur Verbindungen gibt, die entweder zu früh oder zu spät fahren und keine davon direkt ist.

Nun beträgt von seinem derzeitigen Wohnort die Distanz 70 km oder 1 Stunde und 10 Minuten laut Falk - tatsächlich ist die Strecke aber ca. 15 Minuten länger, da ein Teil der Strecke gesperrt ist (wahrschienlich noch ein ganzes Jahr) und Ampeln und dergleichen von Falk nicht berücksichtigt werden.

Bleibt die Frage, wie man gegen den Bescheid der BAB-Stelle angehen und der Umzug bewilligt werden kann, da dieser Zustand so nicht haltbar ist - der Junge hat den Eindruck, dass man ihn auf der Behörde gar nicht ernst nimmt und die Sachbearbeiterin wohl meint, dass er einen Job hat, der immer einem geregelten Ablauf folgt - aus eigener Erfahrung in diesem Bereich kann ich sagen, dass dem nicht so ist.

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Beruf, Umzug, Ausbildung, Arbeitsamt, ARGE, BAB, Hartz IV, Jobcenter, SGB
"Verspätete" Abmeldung vom Arbeitsamt nach Vertragsabschluss?

Guten Morgen,

ich war jetzt eine Weile arbeitslos und habe ab Montag wieder einen Job. Ich fang aber mal von vorne an: Letzten Samstag las ich in der Zeitung von einem Jobangebot, welches mich interessierte. Am Montag darauf schickte ich per Mail eine Bewerbung. Ich erhielt auch am selben Tag einen Anruf zurück, dass ich die Stelle habe. Habe dort nämlich schon mal als Aushilfe gearbeitet und man war wohl zufrieden mit mir.

Der Vertrag wurde mir gleich am Dienstag per Post zugestellt, habe den Vertrag auch dann an diesem Tag unterschrieben. Am Mittwoch habe ich den Vertrag persönlich überbracht und an der Rezeption abgegeben. Am Donnerstag wollte ich in der Personalabteilung anrufen und fragen, ob es so in Ordnung geht, habe aber die zuständige Person nicht erreicht. Am Freitag hat es dann geklappt und man sagte mir, dass alles so ok ist mit dem Vertrag und dem Personalbogen. Dann fiel es mir gestern siedend heiß ein, dass ich das Arbeitsamt noch nicht unterrichtet habe.

Es war aber schon abends nach den Geschäftszeiten. Ich habe einen Brief geschrieben und eine Kopie der Vertragsseite mit dem Beginndatum der Arbeit beigefügt. Der Brief trägt natürlich das Datum von gestern, aber der Postkasten in meiner Nähe wurde schon geleert an dem Tag. Die nächste Leerung ist dann heute.

Zusätzlich wollte ich mich noch über den eService abmelden, aber leider geht das nicht aufgrund von Wartungsarbeiten. Ich habe daher etwas gegoogled und bin dann hierrüber gestolpert:

"Daher ist es wichtig, so schnell als möglich, spätestens aber wenn die Veränderung in Kraft tritt, die notwendige Mitteilung zu machen."

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637138

Heißt das also, dass ich theoretisch noch am Montag das Arbeitsamt von meinem neuen Job unterrichten kann? Freue mich schon auf Antworten. Weil ich brauch den Job wirklich und mache mich gerade selber verrückt vor lauter Sorge, dass meine vergessene Abmeldung eventuell sogar dafür sorgen könnte, dass ich den Job nicht antreten kann.

Abmeldung, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit
Abgangszeugnis -> Schulende... Was ist nun möglich, vor allem finanziell?

Guten Abend zusammen,

ich hab folgendes Problem... Ich habe die Berufsfachschule 1 (Bf1) besucht und aus diversen Gründen nicht geschafft in das zweite Schuljahr (Bf2) zu kommen.

Nun sitze ich da und habe in knapp 2 Wochen ein Gespräch mit einem Berufsberater in der Agentur für Arbeit... Zugleich habe ich gleich nach dem ich den Termin für das eben genannte gemacht habe, beim Jobcenter nach Arbeitslosengeld 2 nachgefragt. Arbeitslosengeld 1 kann ich aufgrund meiner Ausbildung, welche ich nach knapp einem Jahr abgebrochen hab nicht beantragen, da es ja mindestens 2 sein müssen.

Wie dem auch sei... ich tendiere darauf ins CJD zu gehen und dort folglich eine Ausbildung zu suchen und zu beginnen. Allerdings steht eine Leiharbeiter Firma und eventuell eine direkte Ausbildung auch in frage (insofern ich eine finde zu dieser Zeit)

Jetzt ist die frage, was habe ich für finanzielle Möglichkeiten... Sowohl im CJD, in einer Leiharbeiter Firma und Ausbildung an sich?

Ich hatte über dieses vergangene Schuljahr ein einkommen über verschiedene Quellen...

  • Bafög (Rund 400 €)
  • Kindergeld (190 €)
  • Halbwaisenrente (Rund 200 €)
  • Nebenjob (10 Stunden/Woche) 390 € Basis (raus bekommen hab ich etwa 100€ wenn es gut lief...)

Jetzt fällt allerdings folgendes weg...

  • Bafög (Rund 400€)
  • Halbwaisenrente (Rund 200€)

Was habe ich nun für Möglichkeiten über die runden zu kommen? Ich bin 19 Jahre und habe eine Wohnung von 400 € zu zahlen...

Und gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Kfz zu bekommen ohne selbst Kosten dafür aufzubringen? Um zum Beispiel wenn ich in eine Leiharbeiter Firma reingehe auch von Punkt A nach Punkt B zu kommen? (Führerschein habe ich)

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen und weis was zu tun ist... Wenn weitere Infos gebraucht werden, einfach bescheid geben. :)

MFG

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt
Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.

In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?

Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?

Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.

Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.

Anhörung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Vermittlungsvorschläge
Post vom Hauptzollamt wegen Betrug wegen verspäteter Meldung der Arbeitsaufnahme?

Hallo , ich habe ein großes Problem... Ich habe von Mai - Augusut Arbeitslosengeld bezogen , und am 1 September habe ich ein 2 wöchiges probearbeiten angefangen , wo ich auch dem Job-Center oder Arbeitsamt bescheid gesagt habe , Telefonisch... Nach den Zwei wochen Probearbeiten wurde ich übernommen mit einem Jahrsvertrag.. Lohn habe ich erst zum 15 Oktober bekommen , und laut dem Arbeitsamt und Zoll hätte ich für den September garnichtsmehr bekommen dürfen ? Obwohl ich erst am 15 oktober meinen ersten lohn zu erwarten hatte ? Stand mir dann nicht der September sowieso zu ? Laut Zoll und AA Amt haben die erst zum 05.10 von mir bescheid bekommen das ich eine neue Arbeit habe obwohl ich mehrmals mit der Hotline Telefoniert habe und denen sogar vom Probearbeiten erzählt habe... es geht nur um das geld von september umdie 470 euro ... jetzt drohen sie mir egal ob ich zahle oder nicht mit einer strafanzeige wegen betrug ?

wie komme ich da raus was kann ich tuen ? geld sofort zahlen ? ich habe noch eine alte bewährung strafe offen die bald zuende wäre und ein neues verfahren wäre da nicht prickelnd..... Ich habe auch noch sogar online anfang september einen änderungs bescheinigung online abgeschickt die wohl nie da ankam , den quittuns druck davon habe ich noch aber ob das mir weiter helfentut ? der vom zoll meint ich soll mich äusern aber eine anzeige gäbe es so oder so...

Betrug, Arbeitsamt
Welche Förderungen gibts bei der Zweitausbildung?

Ich stehe kurz vor einer zweiten Ausbildung. Habe bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, danach 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet und bin jetzt in einer komplett anderen Branche untergekommen. Bin 27 Jahre alt und habe eine eigene Wohnung. Da mein zukünftiges Ausbildungsgehalt weniger als 700 Euro brutto beträgt, setze ich mich gerade mit Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung auseinander.

Ich war beim Wohngeldamt. Die haben mir zuerst gesagt, dass meine Miete zu hoch sei um da was zu fördern, außerdem könnten die erst ihren Rechner anschmeißen, wenn denen der Ablehnungsbescheid meines BAB-Antrags vorliegt.

Also bin ich zum Arbeitsamt gegangen um übers BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu reden. Die haben mir von vornerein schon gesagt, dass ich da nichts bekomme, da ich in meinem ersten gelernten Beruf in ganz Deutschland arbeiten könnte. Dort gab man mir aber den Tipp, dass ich mal beim Jobcenter nach "Aufstockenden Leistungen" fragen könnte. Den Antrag fürs BAB habe ich auch erhalten, da ich den ja sowieso fürs Wohngeldamt ausfüllen muss. Hier waren nun auch Formulare für meine Eltern dabei.

Ich bin alt genug, habe selber schon lange Geld verdient und wohne auch weit weg. Ich möchte nicht dass meine Eltern da herangezogen werden und möchte auch keine Angaben dazu machen. Kann ich mich dagegen wehren?

Und sollte da nicht irgendwie auch die Grundsicherung greifen? Liege ich nicht darunter mit meinem Azubigehalt?

Also meine mir bekannten Möglichkeiten:

  • BAB fülle ich gerade aus (Arbeitsamt meint "gibt nix"
  • Wohngeld (Miete zu hoch), stelle den Antrag dennoch
  • Aufstockende Leistungen frage ich nächste Woche an

Habt ihr sonst noch Anhaltspunkte für mich oder irgendeinen Ratschlag? Das wichtigste ist mir eigentlich erstmal zu wissen, dass meine Eltern da außen vor bleiben...

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Arbeitsamt, BAB, Grundsicherung, Hartz IV, Ausbildungsförderung
Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

Ich bin völlig überfordert mit der Situation und erbitte um Sacheinschätzung, wenngleich ich mir im Klaren bin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Folgende Situation: Mir wurde am 04.03. fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens meines Arbeitgebers gekündigt. (Dagegen habe ich Kündigungsschutzklage erhoben; Mitte Mai war Gütetermin ohne Einigung - Kammertermin erfolgt im Juni.)

Das Arbeitsamt hat mein ALG1 mit einer 12 Wochen Sperrzeit verhängt, welche den Zeitraum 5.3. - 27.5. erfasst. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da für das A.Amt allein die Tatsache der fristlosen KÜ ausreichend war um festzustellen, dass der AG im Recht ist und ich als AN mich Schuldhaft verhalten haben muss. Sei's drum. Anderes Thema. Naiv wie ich bin, habe ich dann erst als der Bescheid der Sperrfrist bei mir im April eintraf, zur Sicherung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragt. Mein Fehler. Folglich erstreckte sich mein Hartz IV Bezug für den Zeitraum April bis einschliesslich 27.05. Dies wurde mir durch das Jobcenter per Bescheid bestätigt und die Transferleistungen sind dementsprechend geflossen. (Allerdings gemindert, da durch die Sperre im ALG1 das ALG2 um 30% saktioniert/gekürzt wurde.) Ab 28.05. bin ich also nach Sperrzeitende im ALG1 Bezug und hätte somit für den Monat Mai noch Anspruch auf 4 Tage Regelsatz. (28.05. - 31.05.) Habe jetzt einen Änderungsbescheid vom ALG1 erhalten, dass der Leistungsbezug erst mit Datum des 1.6. beginnt, weil ,,vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers."

Ich kann mir nicht erklären, bzw. werde nicht schlau daraus, wieso ich diese 4 Tage nicht ausgezahlt bekomme. Würde mich daher sehr glücklich schätzen, wenn jemand mir in Grundzügen erklären könnte, weshalb das so ist.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Muss ich Selbstauskunft nach §60 SGB II ausfüllen nach Trennung?

Hallo Zusammen,

meine Expartnerin und ich haben uns vor ein paar Monaten getrennt. Sie blieb mit dem Sohn in der Wohnung welche zu groß ist das Sie diese alleine Verhalten kann. Deshalb hat Sie einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Was Sie jetzt aber bekommt, Wohngeld oder Aufstockung von Hartz 4 zu Ihrer Teilzeitstelle, weiß ich leider nicht. Wir haben einen Sohn der ca3,5 Jahre alt ist. Ich zahle schon immer regelmäßig Unterhalt. Zwar nur den Mindestsatz aber ich kann nicht mehr. Da ich ja auch von meinem Nettolohn, einige Sachen abziehen darf und einen Gewissen Selbstbehalt habe.

Wenn man es ausrechnen lassen würde vom Jugendamt, müsste ich weniger zahlen, davon bin ich überzeugt und habe auch nachgerechnet. Um das geht es jetzt auch nicht.

PS: Ich gehe Vollzeit arbeiten und habe einen einfachen Arbeitsweg von 50 Km. Autoversiherung ist ca 70 Euro im Monat, und Sprit brauch ich ca 350 Euro. Verdienst ca 1700 Euro netto, Unterhalt 240€!

Ich habe nun vom Jobcenter einen gelben Brief bekommen wo die alles von mir wissen wollen. Ganz oben steht:

Selbstauskunft zum Einkommen und Vermögen (§ 60 SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Im Feld Leistungsberechtigte Person, ist mein Sohn eingetragen.

Muss ich all die Fragen und Einnahmen sowie Ausgaben offenlegen oder reicht es wenn ich n Kontoauszug zusende wo drauf steht wie viel Unterhalt ich Überweise?

Mir kommt das sehr spanisch vor?

Unterhalt, Arbeitsamt, Hartz IV

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