Muss ich mich nach abgebrochenem Studium Ausbildungssuchend melden?

Guten Morgen zusammen,

 

unzwar habe ich eigentlich mehrere Fragen aber um diese stellen zu können fang ich mal am Anfang an.

Ich hab letztes Jahr ein Jura Studium begonnen aber gemerkt das, das nichts für mich ist und habe nun nach diesem einen Semester mein Studium abgebrochen. ( Exmatrikulation kam letzten Donnerstag), Nun ist es so, dass ich mein Wunschstudium wegen meiner Abi Note nicht sofort beginnen kann sondern auf die warteliste kommen werde. ( Bewerben kann ich mich im Sommer für das nächste Wintersemester, welches ich aber wegen der Noten wie schon erwähnt wohl noch nicht besuchen werde.) 

Jedenfalls habe ich nun den Entschluss gefasst ein FSJ im Sommer zu beginnen um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken ( außerdem sitzen mir meine Eltern im Nacken die mich nicht unbedingt motivieren sondern mich eher klein machen, weil ich das Studium nicht weiterführen wollte)

Um auf den Punkt zu kommen und euch nicht noch weiter zu zuspammen, muss ich mich nun Ausbildungssuchend melden, bis zum FSJ um weiter Kindergeld zu bekommen? Wenn ja, wie mach cih das? Ihc hab mich mit solchen Fragen eig. nie auseinander setzen müssen. Und zuletzt, wenn cih ausbildungssuchend gemeldet bin, muss ich dann regelmäßig zum AA oder lassen die mich dann in ruhe? Ich habe keine Lust das die mir da irgendwelche Ausbildungen aufs Auge drücken wollen!

Danke schonmal im vorraus....

Studium, Ausbildung, Recht, Amt, Arbeitsamt
Schule lehnt Schulwechsel ab. Welche Möglichkeiten habe ich?

Daniel, 12 Jahre, hat ADS. Er muß nach den Ferien auf eine Schule im Nachbarort, da die jetzige Schule nur bis zur 6. Klasse geht. Die neue Schule ist aus pädagogischer Sicht denkbar ungeeignet für ihn. Deshalb haben wir Daniel auf einer Schule in einem anderen Bezirk angemeldet, die pädagogisch wertvolle Arbeit leistet: Stoffwiederholung am Nachmittag, kleine Klassen, gemeinsame Freizeitaktivitäten, Aufgabenbetreuung, Training für soziale Kompetenz u.v.m.

Die für ihn zuständige Schule hat den Wechsel jetzt abgelehnt, mit der Begründung, daß sie auch zweimal pro Woche eine Aufgabenbetreuung anbietet, was absolut unzureichend ist. Das Oberschulamt sagt, dass man sich jetzt nur noch einen Anwalt nehmen kann, was für uns aber trotz Fulltime-Job finanziell unerschwinglich ist.

Es muss doch eine Möglichkeit geben, Daniel auf diese Schule zu bekommen, die schon erfolgreich AD(H)S-Schüler unterrichtet. Hat nicht jeder Schüler das Recht auf die bestmögliche Ausbildung? Was für Möglichkeiten gibt es noch und was passiert, wenn wir ihn nach den Ferien einfach dorthin schicken, zumal der Schulvertrag auch schon unterschrieben ist?

Wir möchten, daß er endlich eine Chance bekommt, jetzt, da wir wissen, was die Ursache für seine Probleme ist. Diese Schule ist eine große Chance für ihn. Die Behandlung seines ADS ist eine andere Sache und soll hier nicht thematisiert werden.

Schule, ADS, Rechte, Amt, Schulwechsel, Werkrealschule

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