muss man irgendwo gemeldet sein auch wenn man keine wohnung hat?
hab mal eine frage zur meldungspflicht.. mein freund wohnt zur zeit bzw ist zur zeit bei seinem vater gemeldet, dass haus wird aber bald verkauft vermietet wie auch immer, er hat keine eigene wohnung und kann auch nicht bei mir einziehen da ich nur eine 1zimmer wohnung habe und alg2 beziehe. muss mein freund irgendwo gemeldet sein oder brauch man das in deutschland nicht? allein schon wegen post wo geht die hin wenn man nirgendswo gemeldet ist?
5 Antworten
Also: es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Das heißt er muss vom Gesetz her gemeldet sein.
Wo hält er sich denn auf? Bei dir offiziell natürlich nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenns um allgemeine Post geht, dann kann ma auch angeben Karl Karlchen c/o Lieschen Müller. Das c/o bedeutet wohnhaft bei.
Wenn er tatsächlich keine Wohnung hat und nirgends wohnhaft ist, dann ist er obdachlos. Und obdachlose Menschen sind gemeldet unter der Anschrift vom Obdachlosenheim den Ortes wo er sich aufhält.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
.
Obdachlose sind o.f.W. (ohne festen Wohnsitz) gemeldet, dazu bedarf es keiner Adresse. Automatisch auf das Obdachlosenheim gemeldet wird nicht.
Statt c/o sollte man dann besser p.Adr. (per Adresse) verwenden, da er ja nicht dort wohnt. Wenn er die Adresse angibt, sollte die Post auch regelmäßig abgeholt werden - was dort in den Briefkasten fällt, gilt als zugestellt.
Wenn keine Adresse da ist, kann nur öffentlich zugestellt werden.
Also eine Pflicht einen festen Wohnsitz zu haben gibt es nicht in Deutschland. Aber es ist dringend ratsam denn wie sollen einen der Arbeitgeber oder andere wichtige Behörden erreichen??? Das kann dann arge Probleme geben. Aber was noch ein viel dringender Grund ist, dass wenn man eine Straftat begeht und keinen festen Wohnsitz hat jederzeit die Möglichkeit besteht in U-Haft zu gehen, da man ansonsten für das Gericht nicht erreichbar ist. Von daher würde ich auf jedem Fall deinem Freund raten sich irgendwo anzumelden, und sei es auch nur wegen der Post.....ohne Wohnsitz ist aus o.a. Gründen absolut nicht zu empfehlen....
Grüße...
Eine offizielle Meldeadresse sollte er schon haben. Ansonsten gilt er als Obdachlos.
Wenn nicht, zieht es riesige Probleme nach sich. Post kommt nicht an usw.
Irgendwo wird er ja wohnen und dort sollte er sich anmelden.
er sich unbedingt abmelden, sonst drohen Bußgelder. Er hat die Möglichkeit sich nach "unbekannt" ab zu melden. Zur Begründung kann er Auslandsaufenthalt angeben.
man kann sich obdachlos melden. Dann wird die Post entweder ans zuständige Obdachlosenheim geschickt oder zu näheren Verwandten (ich glaub das kann man sich aussuchen)
Nein - außer für Leistungen nach SGB III und manchen anderen Dingen braucht man als Obdachloser keine Postadresse. Es kann dann allerdings zu öffentlicher Zustellung kommen, die man nicht rechtzeitig bemerkt.
Wo man sich seine Post zustellen lässt ist jedem seine eigene Sache, ob bei einem Freund, Postfach, postlagernd, der Diakonie oder einem Obdachlosenheim, das diesen Service anbietet. Wenn man einen Adresse angibt, sollte man allerdings auch die Post dort wirklich empfangen - was dort eingeworfen wird, gilt als zugestellt.
ja aber was passiert dann mit der post die er eigentlich bekommen müsste?