Muss ich bei einer Mikrozensus fur das statistisches amt mitmachen?

6 Antworten

Hier noch die Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Mikrozensusbefragung ist das Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Folgende Punkte sind dort unter anderem gesetzlich geregelt:

* Gesetzliche Auskunftspflicht:
  § 7 Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz
* Feiwillige Beantwortung der Fragen zur EU-Arbeitskräfteerhebung:
  § 18 Absatz 2 Bundesstatistikgesetz
* Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben keine aufschiebende Wirkung:
  § 15 Bundesstatistikgesetz
* Geheimhaltung:
  § 16 Bundesstatistikgesetz
* Rechte, Pflichten und Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer:
  § 6 Mikrozensusgesetz 2005 in Verbindung mit § 14 Bundesstatistikgesetz
* Erhebungsmerkmale:
  § 4 Mikrozensusgesetz 2005
  Hilfsmerkmale: § 5 Mikrozensusgesetz 2005
* Die Verwendung der persönlichen Angaben:
  § 8 Absatz 4 Mikrozensusgesetz 2005
* Speichern und Löschen der Ordnungsnummern und Hilfsmerkmale:
  § 8 Absatz 3 Mikrozensusgesetz 2005
* Weitergabe von Einzelangaben:
  § 16 Absatz 6 Bundesstatistikgesetz
* Weitergabe von Einzelangaben an Eurostat:
  Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998

man ist verpflichtet teilzunehmen..angeblich gibt es dafür sogar ein spezielles Gesetz (davor haben sich vermutlich alle gedrückt).

Die Durchsetzung kann per Zwangsgeld verfolgt werden

http://www.nicht-spurlos.de/mikrozensus-der-blanke-unsinn-einer-statistik/412/


dylanz2002  02.02.2011, 13:59

Es sind wohl auch die Betreiber solcher Seiten, die sich als erste aufregen, wenn nicht genug Schulen oder Kindergärten im Wohnviertel sind. Es zu wenig Bushaltestellen in der Nähe gibt; die Autobahn nicht verbreitert wird etc. Würde mich doch mal interessieren, wie solche Menschen o h n e valide, statistische Grundlagen Bundespolitik machen würden ...

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nadine120785  02.02.2011, 14:56
@dylanz2002

ähem...haben diese Statistiken wirklich dazu beigetragen was besser zu machen???

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dylanz2002  02.02.2011, 15:48
@nadine120785

Da gehe ich ganz stark von aus, da infrastrukturelle Langzeitstrategien nicht an der Kaffeetafel entwickelt werden. Keine Ahnung ob und wie Du politisch engagiert bist; aber in der Stadt in der ich lebe, werden bestimmte Statistiken ganz natürlich als Planungsgrundlage genommen ...

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nadine120785  02.02.2011, 17:45
@dylanz2002

naja, ich studiere im öffentlichen Dienst...aber aus meiner Praxiserfahrung kann ich sagen das bei Entscheidungen dieser Art oft ganz andere Dinge eine Rolle spielen als irgendeine Statistik bzw. dass man viele Sachen macht obwohl man statistisch weis, dass es nichts bringt bzw. ein Griff ins Klo ist.

Sind man ja auch auf Landesebene...machen wir mal den Vergleich was Stuttgar 21 bringt und was ein Ausbau der Rheintalbahn...rein statistisch und wirtschaftlich wüsste man dann, was vermutlich eher zu unterstützen ist...

Selbst wenn man die Zahlen hat: Ich wage ein Nutzen bis heute anzuzweifeln

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dylanz2002  02.02.2011, 17:57
@nadine120785

Da stecke ich in beiden Projekten zu wenig drinn, als das ich mir da ein Urteil erlauben könnte ... ich wohne in Niedersachsen. Übrigens habe ich auch nicht behauptet,, das politisch immer die logisch-richtigen Entscheidungen getroffen werden ... da spielt leider Parteipolitik oft eine zu große Rolle. Trotzdem ist verlässliches Zahlenmaterial in einem Land wie Deutschland es ist schon wichtig.

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befrager  02.02.2011, 19:42
@nadine120785

hm, Gegenfrage: habe Fieberthermometer dazu beigetragen, Krankheiten zu behandeln? Haben Tachometern in Autos dazu beigetragen, den Verkehr sicherer zu machen? ;-)

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JA, das musst Du. Das ist im Mikrozensusgesetz geregelt.

nun, die gesetzlichen Grundlagen sind ja bereits von "dylanz2002" genannt worden. Allgemeinverständlich möchte ich das hier noch mal erläutern: 1. Ja! Es besteht Auskunftspflicht. (§ 7 MZG). Die Auskunftspflicht ist deshalb erforderlich, weil sonst eine Repräsentativität der 1% Haushaltsstichprobe nicht gewährleistet wäre. 2. Strafen im Sinne von Bußgeldern gibt es nicht. Aber es gibt das Mittel des Zwangsgeldes (Erläuterung siehe Wikipedia). Dieses Zwangsgeld ist ein Mittel des Verwaltungsverfahrenszwanges, d.h. es setzt kein Verschulden voraus, sondern es dient dazu, gewünschte Verhalten des betroffenen Bürgers zu erzwingen (bzw. unerwünschte zu vermeiden). Der Unterschied zum Bußgeld ist, dass Zwangsgeld mehrfach steigend durchgesetzt werden kann. (200 - 25.000 €) 3. Nein, Sie müssen den Erhebungsbeauftragten nicht in die Wohnung lassen. Sie können den Bogen auch selbst ausfüllen oder das Ganze telefonisch mit dem Stat. Amt erledigen. Am einfachsten ist es allerdings, die Erhebung mit dem Beauftragten durchzuführen. Geht am schnellsten und einfachsten.