Wenn man nur kirchlich heiratet,kann man dann auch den Namen des Partners annehmen?
Also seit 01.01.2009 darf man auch nur kirchlich heiraten(katholisch,voraussetzung gefirmt) und jetzt ist meine Frage,ob man auch danach den Namen des Partners annehmen kann,oder das auch ohne Hochzeit schon vorher geht,sich den Nachnamen ändern zu lassen???
5 Antworten
Die nur-kirchliche Ehe hat keine staatsrechtliche Bedeutung. Man ist aus standesamtlicher Sicht unverheiratet mit allen Vorteilen, aber auch allen Nachteilen.
Die kirchliche Heirat ist "bedeutungslos". In Deutschland gibt es die obligatorische Zivilehe !
Das bedeutet im Kartext, dass eine kirchliche Hochzeit keine Ehe begründet !
Eine kirchliche Trauung hat nur kirchenrechtliche Bedeutung, auch wenn das katholische Kirchenrecht eine solche Trauung auch ohne staatliche Eheschließung vorsieht. Eheschließungen in Deutschland sind staatrechtlich nur dann von Bedeutung, wenn die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 Abs.1 BGB).
Auch fallen Eheschließungen in Deutschland nur dann unter dem grundgesetzlichen Schutz des Art. 6 Abs.1 GG, wenn sie vor dem Standesbeamten geschlossen wurden.
habe ich hier was verpasst? im mittelalter gab es nur die katholische kirche, die sich selbst die erlaubnis zur verheiratung der paare gab. und nur diese ehe war gültig. heute ist die kirchliche hochzeit nur noch eine bestätigung der standesamtlichen hochzeit. und nur die ist gültig.wer nur kirchlich heiratet ist nach dem gesetz gar nicht verheiratet.nachnahmen kann man nur auf dem standesamt ändern lassen. entweder durch die eheschließung oder auf antrag in begründeten fällen.
Tut mir leid. Ich habe zwar etwas von Änderung der Eheordnung im homosexuellen Bereich gehört, aber das man ab 1.1.2009 auch nur röm.-kath. heiraten darf und eine Eintragung in das Ehebuch unterbleibt ist selbst mir als evangelisch-urchristlichen Theologen neu.
Woher stammt die Information?