Betreibungsauszug oder Schufaauszug

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Apropos, mit uns Ämtern, oder Vermieter kann man besser reden.

 

Erkläre denen den Fall, das ihr erst den schweizerischen Betreibungsauskunft beilegt und sich damit vorerst zufrieden geben. Und nachträglich den deutschen bzw. Schufa nachreichen werden.

Sie werden damit einverstanden sein. Wir Schweizer sind da sehr kulant. ;-)

Aber ihr habt die Bringschuld, soll heissen, ihr müsst die Informationen immer erst bringen und auch die Erklärung dazu. Das zeigt auch, das ihr euch darum bemüht sind.


Sonne75 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 10:34

Ich wollte die Ämter nicht beleidigen, aber ich mag es einfach nicht, wenn man auf Unterlagen eine ewigkeit warten muß. Hat sich auch auf D bezogen. Mit den Schweizer Ämtern haben wir bisher nur gute Erfahrung gemacht. Und freundlicher sind die Schweizer auch.

solar74  16.04.2011, 10:45
@Sonne75

Kann ich nachvollziehen. Wenn es sich machen lässt, und du die Nerven dazu hast, mach das mit Schufa.

Ansonsten reicht die Betreibungsauskunft von uns CH.

Da uns Schweizern so ziemlich egal ist, ob du Schulden im anderen Land hast. Ausser, man hat so paar Millionen oder gar Milliarden verzockt.

Ich bin nur der Meinung, es wirft ein gutes Licht auf euch, das ihr euch um die Wohnung sehr bemüht sind, und ihr euch sogar die Mühlen der Ämter aus D auf euch nehmt, um eine Schufa einzureichen.

Da ich mal annehme, das ihr nicht die ersten deutsches Paar sind, das eine Wohnung hier mieten will, wissen die selber, wie lange das dauern kann mit der Schufa.

 

Rede doch mal mit den Vermietern, ob es für sie relevant ist, das ihr eine Schufa beilegen müsst, oder nicht.

Und ich gehe davon aus, braucht ihr nicht.

 

(bla bla bla ich könnte noch weiterschreiben, aber das ganze würde sich nur immer wiederholen *lach. Sorry für meinen langen Text. Habe den Beruf verfehlt, wäre lieber Kolumnist oder Autor geworden, als auf dem Airport zu arbeiten)

Sonne75 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 10:52
@solar74

Alles klar. Danke für Deine Antworten. Werde bei den Vermieter am Montag mal anrufen. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.

solar74  16.04.2011, 10:56
@Sonne75

Danke, dir/euch auch und viel Spass in der neuen Wohnung, sofern ihr dann tatsächlich den Zuschlag kriegen werdet.

Sonne75 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 11:22
@solar74

Darf ich bitte noch eine Frage an Dich stellen?

Bei uns in D gibt es eine Bankbürgschaft statt einer Mietkautionszahlung. Kann man das auch für die Schweiz machen?? Das heißt meine Bank bürgt bei Schäden beim Auszug. Oder wollen Sie die Kaution in bar?

guru61  17.04.2011, 12:50
@Sonne75

Das ist bei uns nicht  bekannt. Ich denke, dass es aber Verhandlungssache ist, ob der Vermieter das akzeptiert. Die Kaution ist aber auch als Sicherheit, über Schäden beim Auszug gedacht.

Übrigens muss sie auf ein separates Bankkonto auf deinen Namen hinterlegt und verzinst werden! Du hast also das Recht, jedes jahr einen Auszug über die Kaution zu erhalten. Daher muss sie also auch Bar geleistet werden.

Ja, den Betreibungsauszug kriegt ihr von der Gemeinde eures aktuellen Wohnortes. Wenn Ihr schon länger in der Schweiz wohnt, sollte kein Schufa-Auszug nötig sein. Je nach Vermieter darf der Betreibungsauszug i.d.R. allerdings max. 3 Monate alt sein.

Falls ihr kürzlich innerhalb der Schweiz umgezogen seid, dann verlangt euer Vermieter wohl auch den Betreibungsauszug aus der Gemeinde, in der ihr vorher gewohnt habt, denn die Gemeinden übermitteln bei einem Umzug keine Informationen bzgl. Betreibungen an die neue Wohngemeinde.

Für den Betreibungsauszug braucht Ihr aber auch nicht zwingend bei der Gemeindeverwaltung vor Ort vorbei zu schauen; Betreibungsauszüge können auch relativ einfach online bestellt werden, z.B. via monetas.ch/betreibungsauszug

Dein Ehemann muss sich deswegen überhaupt keine Gedanken machen. Wegen den “Bilateralen Verträge” zwischen der EU und der Schweiz, kann das Betreibungsamt der Schweiz jederzeit die sehr vielen Schufa-Einträge deines Ehegatten einsehen!!!???

Grüessli Igitta   :-)))

 


guru61  17.04.2011, 12:47

Erzähl keinen Quatsch!

Keine Gemeinde in der Schweiz kann einen Betreibungsauszug über Betreibungen in einer andern schweizer Gemeinde ausstellen. Warum sollte das mit ausländichen Institutionen gehen?

Im Beobachter ist aktuell ein Artikel, der sagt, dass, wenn du die Gemeinde gewechselt hast, die Betreibungen in der vorherigen Gemeinde, nicht erscheinen und darum der Vermieter verlangen kann, dass du den Auszug aus der vorherigen Gemeinde mitbringen musst!

Der Vermiter kann das also verlangen. Wenn Du ihn anlügst, kann der Vertag ungültig sein.

Gruss Reini

Eigentlich reicht der Betreibungs-Auszug aus der Schweiz.

Aber wenn ihr keine Schulden in Deutschland habt, wäre es nur von Vorteil, auch einen Schufa-Auszug beizulegen. Das zeigt von Ehrlichkeit und das ihr die Rechte hier anerkennt.