Obwohl ich einen WBS ein für 60qm habe, will das Wohnungsamt mich in eine Wohnung mit 50 qm zwingen

8 Antworten

Also ich vermute mal, dass Du Hartz IV / ALG II beziehst. In diesem Fall kann ich dir folgendes zur Lektüre empfeheln: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

Dort heißt es, "45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße". Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass "nach der Rechtsprechung auch Säuglinge" als Personen gelten.

Ich würde also meinen Kontakt bei der Behörde freundlich darauf hinweisen, dass ein Kind in Deiner Wohnung lebt und daher gemäß der Rechtsprechung ein Umzug in eine 50² Wohnung nicht erforderlich ist. Sprich: Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.

Vllt. hilft es auch, wenn Du in Deiner Wohnung mal genau ausmisst, wieviel Fläche tatsächlich vorhanden ist. Ggf. kann der Mietvertrag angepasst werden, wenn die angegebenen 60m² nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmen. Also genau messen und auch die Sonderreglungen bei Dachschrägen beachten. Google ist Dein Freund.

In was für einer Wohnung wohnt Ihr denn jetzt? Und warum bleibt Ihr da nicht?

Wenn Du selber eine angemessene Wohnung findest, wird die Stadt Dich nicht zwangseinquartieren. Aber Du wirst Dich selbst kümmern müssen!

Also ich weiss nur, dass es in puncto Wohnberechtigungsschein nur darauf ankommt, dass man wenig genug verdient, damit man Anspruch auf eine günstigere Wohnung hat. Du kannst dann auch alleine eine 60 qm Wohnung beziehen. Hätte gerne gewusst, wer Dir vorschreibt, dass Du zwingend da einziehen musst

Ja und nein, du darfst maximal eine Wohnung bis 60qm beziehen, heißt nicht, dass du in einer 60qm Wohnung ziehen musst. Du kannst auch in einer 20qm Wohnung ziehen, dass bedeutet nur, dass deine Wohnung 60qm betragen DARF. und wenn es ansonsten keine Wohnung gibt, muss man sich eben was kleineres suchen, musste ein Bekannte auch schon, von einer 65qm in einer 48qm. Kann nun mal passieren. Bei 6km muss man sein Kind nicht von der Schule nehmen. Wir reden ja von 6km, nicht von 60km. Die meisten Kinder fahren mit dem Bus zur Schule, wohnen außerhalb und in die Stadt brauchen sie zb 5-10km bis zu Schule, dafür gibt es das Schoko Ticket. Je nachdem welche Schule, muss die Schule mindestens 2km, 3,5km, oder 5km entfernt sein, damit sie ein Recht auf das Ticket hat. Egal welches davon, sie bekommt eins und fährt dann ganz normal 15min zur Schule, wie viele.

Wenn Du noch Alternativen hast kannst Du natürlich ablehnen. Sicherlich ist das hart für Euch, aber schimpfen wird Dir nicht weiterhelfen. Nimm doch sonst vorerst die Wohnung und setze Dir als Ziel wieder in Deiner Wunschgegend zu leben und arbeite darauf zu. DU musst Dein Leben in die Hand nehmen niemand sonst. Alles Liebe für Euch! Du schaffst das schon!