Hat man auch als Ehefrau noch Anspruch auf Schüler-BAföG?

Hey,

also leider sind meine Arbeitszeiten im Moment so mies, dass ich es zeitlich nicht schaffe bei meinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderungen anzurufen. Dies schaffe ich wohl erst in 2 Wochen, deswegen wollte ich hier vorab schonmal fragen ob ihr was dazu sagen könnt.

Ich werde nächstes Jahr meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einem Berufskolleg antreten. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 21 und wenn ich die Ausbildung antrete frisch verheiratet. Ich lebe bereits seit März diesen Jahres in einer eigenen Wohnung zusammen mit meinem Freund.

Daraus schließe ich, dass mir auf jedenfall vom Alter her und aufgrund der Wohnbedingungen "elternunabhängiges BAföG" zu stehen würde. Allerdings weiß ich nun nicht wie es aussieht, wenn ich nun auch verheiratet bin. Meine zukünftige Schwiegermutter meinte, dass es mir dann vermutlich deswegen nicht mehr zusteht, weil dann mein Mann für mich aufkommen kann und deswegen sollten wir die Hochzeit verschieben, aber das möchten wir nicht. Falls es wirklich so sein sollte, dass ich aufgrund des Einkommens meines Mannes keinen Anspruch mehr auf Schüler-BAföG haben sollte, heiraten wir dennoch vorher und verzichten auf die Zuschüsse.

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Laut diesem Link würde mir ja offenbar ein Höchstbetrag von 538€ zustehen, aber ist das wirklich so? Mein Verlobter verdient wirklich extrem gut. Über den Zuschuss würde ich mich dennoch sehr freuen um nicht mein Kindergeld für Schulkram ausgeben zu müssen.

Wäre lieb wenn mir jemand was zum "Wahrheitsgehalt" sagen kann oder vllt sogar sagen kann, mit wie vielen Zuschüssen ich nun letzen Endes rechnen kann.

Lg und einen schönen Abend Butterflies

Finanzen, Ausbildung, Amt, BAföG, Erzieher
Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis
Wie kann mein Vater die Bedarfsgemeinschaft verlassen?

Hallo, ich (20) wohne zurzeit mit meinem Bruder (18) bei meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft in einer 2 Zimmer Wohnung. Da die Wohnung zu klein ist muss ja eine neue her, ich und mein Bruder wollen aber lieber zusammen wohnen, und die Wohnung von meinem Vater übernehmen, sprich die 2 Zimmer Wohnung! Mein Vater erklärt sich auch bereit, zu seiner Freundin zu ziehen, weil sie auch wahrscheinlichen heiraten wollen!

Ich weiß zwar dass man bis 25 Jahre oder so bei seinen Eltern wohnen muss wenn man ALG 2 II bezieht, ich habe aber schonmal alleine mit 16 in einer WG gelebt und habe mit 18 eine eigene Wohnung vom Jugendamt bekommen!

Da ich chronisch krank bin und meine Ausbildung abbrechen musste, lebte ich auf der Straße und bin halt seit einigen Monaten wieder bei meinem Vater in der Bedarfsgemeinschaft, aber jetzt sagt das AMT, dass ich und mein Bruder nicht raus können und mein Vater auch nicht, aber was ist, wenn wir uns NICHT mit unserem Vater verstehen und wir z.b. auf einander los gehen, gebe es in dieser Richtung eine Möglichkeit? Oder wäre es eher besser, wenn mein Vater beim Amt sagt, dass er eine Zukunft mit seiner Freundin aufbauen will und deswegen auch dorthinziehen will!

Also mein Vater, meinem Bruder und mir, ist es sehr wichtig dass wir ein paar Ideen bekommen, wie ich die Wohnung behalten kann und mein Vater die Bedarfsgemeinschaft austreten kann!

Hoffe jemand hat dass verstanden! ;-)

Danke in voraus für die Antworten!

ALG II, Amt, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe
eigene Wohnung mit 19 ohne geregeltes Einkommen?!

Hallo zusammen...

Meine Frage steht ja quasi schon oben.

Sachlage:

Meine Eltern haben sich scheiden lassen, mein Vater ist daraufhin verstorben, meine Mutter hat einen neuen Lebenspartner gefunden, (mit dem ich nicht klarkomme) und ist zu ihm nach Bayern gezogen.

Ich bin in NRW bei den Eltern eines Freundes mit untergkeommen, und zahle hier 200 euro Miete (inklusive Essen, Trinken und sonstigem).

Dieser Freund ist nun mit seiner Freundin zusammengezogen, und seitdem geht es hier drunter und drüber.

Mir wird gedroht und sonst sind die Verhältnisse zwischen Eltern und mit auch nicht die besten.

Deshalb würde ich gerne so schnell wie möglich hier raus, aber auch nicht zu meiner Mutter, da es dort genauso wie bisher weitergehen würde.

Zur zeit mache ich eine "aufwandtsentschödigung" bei einer behinderten Werkstatt, und bekomme ca 350 euro jeden Monat raus, + 184 Kindergeld.

Dieses Arbeitsverhältnis endet aber Ende Juli schon wieder.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung

Ich hoffe immer noch, dass ich bis dahin eine Ausbildung habe, und sich das alles was einspielt, was mir jedoch im Moment nicht weiterhilft.

Was kann ich wo beantragen, was würde mir zustehen?

Unterhalt würde wegfallen, da meine Mutter dazu nicht in der Lage ist, aufgrund ihrer eigenen finaziellen Situation, die nicht rosig aussieht.

Danke im vorraus für alle Antworten!!!

Amt, eigene Wohnung
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss
Von Eltern rausgeschmissen - Was tun?

Hallo,

meine Eltern haben mich vor wenigen Tagen mit ein paar Klamotten raus geworfen und meinten ich könne nur noch vorbeikommen um meine Sachen zu holen. Leider ist das Verhältnis seit Jahren sehr sehr schlecht und dieses mal ist ein wirklich extremer Grund der Auslöser gewesen.

Ich bin 22 Jahre alt, habe einen Minijob und werde nächsten Monat wieder in die Schule gehen um einen höheren Abschluss zu erlangen.

Für ein paar Tage kann ich bei meiner Freundin übernachten. Aber ich habe ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung wie es für mich weitergeht und was ich nun tun kann. Meine Mutter ist selbst Frührentnerin und meinen Vater habe ich nie kennengelernt.

Was kann ich tun um schnellstmöglichst eine Wohnung zu bekommen? Geld habe ich leider nur sehr wenig (nur duch den Minijob).

Meine Frage also:

Gibt es einen bestimmen "Ablaufprozess" ? Also wo sollte ich zuerst hingehen? Zum Arbeitsamt oder zum Amt für Soziales und Wohnen?

Ich weiß auf jeden Fall schon einmal das ich ab Februar Bafög beantragen kann, aber bis dahin muss ich ja auch von etwas leben :( Vor allem weil die Bearbeitung auch bis zu 10 Wochen dauern kann.

Wie lange wird eine Wohnungsvermittlung in etwa dauern? (Unter Beachtung eines Extremfalles! Habe leider auch keine Verwandten oder sonstiges hier in der Umgebung wo ich hingehen könnte).

Ich wäre über jeden hilfreichen Tipp dankbar!

Vielen Dank!

wohnen, Eltern, Amt, Arbeitsamt, Wohngeld

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