Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!

Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.

Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.

Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!

Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.

Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.

Vielen Dank im vorraus

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Rechtsanwalt, Erziehung, Frauen, Beziehung, Anwalt, Familienrecht, Vater, Gesetz, Gericht, alleinerziehend, Amt, Beamte, Familiengericht, Jugendamt, Jugendschutz, Mama, Papa, Sohn, Tochter
Einstiegsqualifizierung EQ - Kindergeld - Hartz 4

Hallo, ich habe im Internet schon rumgesucht und viele Infos gefunden, aber dennoch noch nicht das Richtige.

Als Info - ich bin ausbildungsplatzsuchend gemeldet, beziehe momentan Hartz 4 und lebe mit meinem Vater, der ebenfalls Hartz 4 bezieht in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Die beiden Hartz 4 Beträge gehen mit für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel usw drauf das ich so gesehen von meinem Kindergeld lebe und dieses halt zur Verfügung habe ( 184€).

Ich hatte zwischenzeitlich einen Minijob (bis zu 450€) wo ich ja maximal 160 hätte behalten dürfen. Ich lag immer unter 300€ was ich verdient habe, dementsprechend hatte ich natürlich auch weniger als Freibetrag. Allerdings wurde da bei mir das Kindergeld mit als Einkommen angerechnet, so das noch mehr abgezogen wurde. Ich weiß nicht mehr wie das genau war, ich weiß nur das von den 184€ Kindergeld wohl 30€ schon eine Versicherungspauschale sind. Was dann noch genau angerechnet wurde weiß ich nicht,

Nun meine Frage: Ich soll eine EQ machen wo ich wohl 220 € bekomme. Also mir zahlt der Arbeitgeber 220€, die er aber vom Amt wieder bekommt. Das das als Einkommen angerechet wird weiß ich ja, also würden mir bei 220 € 100€+20% bleiben, also 100€+24€. Würde bedeuten das ich 124€ bekommen würde. Weiß jemand wie das mit dem Kindergeld ist? Wie viel da abgezogen wird?

So wären es ja sonst 124€+184€ - aber ich schätze mal von dem Kindergeld wird ja auch was abgezogen oder? Darüber habe ich nämlich nichts gefunden. Wenn jemand das ausrechnen könnte wäre es super. Nicht das die 184€ schon als normales einkommen gelten minus der 30€ Versicherungspauschale, also 154 dann, so das ich schon 100 € Freigebtrag dann hätte. Die Restlichen 54€ + 220€ als EQ Vergütung wären ja 274 und das dann als 20% wären ja 54.80€. Also ich steige da nicht mehr durch und es wäre super wenn mir jemanden antworten könnte der sich auskennt wie das ist, was angerechnet wird, wie das mit dem Kindergeld usw ist. Denn ich hätte allein 50€ Fahrtkosten im Monat schon und so weit mir das vom Amt mitgeteilt wurde bekommt man die nicht erstattet.

Danke schon einmal

Einstellungen, Amt, Hartz IV, Kindergeld
Ich (Student) möchte meine Pfandflaschen nicht mehr wegbringen weil ich mir billig vorkomme dabei!

Ja Hallo, ich bin der Thilo, Student aus dem Raum NRW. Suche Rat in einer Frage, ich kriege von meinen Eltern eigentlich noch viel finanziert, also nicht nur das Studium, sondern auch Wohnung, Auto etc. Andererseits überschütten sie mich nicht mit Geld, wie es andere zum Teil werden. Mir steht also im Monat einiges an Geld zur Verfügung, aber RIESEN Sprünge kann ich auch nicht machen. Ich trinke viel Wasser, nach 1-2 Monaten habe ich immer ein, zwei riesen Müllsäcke voller Pfandflaschen da. Ich wohne mitten in der Stadt, der Supermarkt ist nur 3-4 Minuten entfernt, allerdings muss ich wie gesagt mitten durch die Stadt, und da ich nun schon einige Zeit dort herumlaufe kennen mich die Geschäft und Restaurant Eigentümer. Und jetzt kommt es zu meinem Problem, mir ist es peinlich mit den Pfandflaschen durch die Gegend zu laufen, denn ich komme mir dann vor wie einer der zahlreichen Flaschensammler, bzw. wie ein Student der öffentlichen Uni Köln, der es nötig hat wegen 6-9 Euro Pfand seine Zeit zu opfern, und nicht wie ein Privat Student aus wohlhabendem Hause. Deshalb habe ich gestern Abend die Pfandflaschen einfach vor die Tür gestellt, damit einer der zahlreichen Sammler sie mitnehmen kann und ich mir nicht die Blöße geben muss.

Was für Tipps habt ihr für mich, manchmal würde ich schon gerne die 10 Euro Pfand haben, aber mein Image ist mir wichtiger, LG

Geld, Menschen, Amt, BAföG, Student, Universität
Fehler bei Polizeikontrolle?

Hallo Liebe Community, ich brauche ganz dringend eure Hilfe!

Ich schreib zunächst die Situation: Mein Vater, meine Mutter und Ich (Sohn) sind Gestern, auf der Rückfahrt von einen Einkauf von einer Polizeistreife auf der Straße zum anhalten aufgefordert worden, anschließend wurden Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert, wo es keine Probleme gab. Dann allerdings hat ein Polizist meinen Vater aufgefordert, einen Atemalkoholtest zu machen. Das Ergebnis war für uns ein Schock: laut dem Messgerät soll mein Vater einen Wert von 0,54 Promille gehabt haben, obwohl Ich und meine Mutter bezeugen können, dass mein Vater den ganzen Tag keinen Alkohol zu sich genommen hat, wir waren den ganzen Tag zusammen unterwegs gewesen. Wir können es nicht begreifen, wie so etwas passieren kann. Später ist uns eingefallen, dass mein Vater zuvor Menthanol- Kaugummis zu sich genommen hatte, kurz bevor wir in die Verkehrskontrolle gerieten, doch trotzdem halte ich einen Wert von 0,54 Promille für unmöglich. Es wurde uns dann gesagt, dass mein Vater einen Monat Fahrverbot bekommen würde, zusätzlich eine Geldstrafe. Wir fühlen uns nun sehr Hilflos und ungerecht behandelt, da wir uns keiner Schuld bewusst sind, zudem benötigt mein Vater seine Fahrerlaubnis, um zur Arbeit zu fahren.

Nun ist meine Frage, wie wir uns verhalten sollen und eventuell die Unschuld meines Vaters beweisen können? Welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Ich danke euch schon mal im Vorraus!

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Amt, Strafrecht, Straßenverkehr, Promille
Als Minderjährige in ein anderes Bundesland ziehen?

Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan (wieder) bei meinen Eltern. Ich komme gebürtig aus NRW und meine Eltern (bzw. Meine Mutter und ihr Lebensgefährte) sind aus beruflichen Gründen nach Schleswig-Holstein gezogen. Ich habe ab meinem 14. Lebensjahr unterschiedlichen Einrichtungen gelebt. Mittlerweile wohne ich wieder seit August 2013 bei meiner Mutter und jeden Tag wird die Situation und das Leben miteinander schlimmer. Da ich aus vielen verschiedenen Gründen meinen Realabschluss und später auch meinen Hauptschulabschluss nicht absolviert habe, sind meine Möglichkeiten in jeglicher Hinsicht sehr eingebunden. Ich möchte gerne (schnellstmöglich) wieder nach NRW ziehen und dort an einer kostenlosen Abendschule erst meinen Haupt- und dann meinen Realabschluss nachmachen. Meine Mutter stellt sich dem, was ich vorhabe nicht mehr im Weg. Allerdings werde ich auf ihre finanzielle Unterstützung verzichten müssen. Mein Jugendamt kann mich bei meinem Vorhaben auch nicht finanziell unterstützen. Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten doch noch vor Beginn dieses Schuljahres eventuell in eine eigene Wohnung zu ziehen ? (Die finanzielle Unterstützung bekomme ich von meiner Mutter nicht, da ihr Lebensgefährte den Lebensunterhalt verdient)

Bitte nur die Frage beantworten 😄

Arbeitslosengeld, Amt, Auszug, BAföG, Bundesland, Jobcenter, minderjährig
Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Erwerbsminderungs, Sozialhilfe, Wohngeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird.

Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen:

  1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen.

  2. Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht:

a) Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

b) Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

Mit Dank und freundlichem Gruß!

Rente, Erwerbsminderungsrente, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung
Anwartschaftszeit für ALG1 nicht erfüllt, ALG II nun rückwirkend?

Liebe Gute-Frage Community,

Ich habe folgendes Problem und benötige einen Rat dazu da ich mich mit ALG 2 nicht auskenne.

Am 11.03.2014 wurde ich bei meiner Arbeitsstelle gekündigt.

Am 13.03.2014 habe ich mich bei der für mich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und mir wurden die entsprechenden Unterlagen für den Antrag auf ALG 1 (Vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigungen etc.)

Die Unterlagen sendete ich unverzüglich zu meinem ehemaligen Arbeitgeber,jedoch erhielt ich die Unterlagen erst am 10.06.2014 zurück.

Nach telefonischer Absprache bekam ich einen Termin zum 18.06.2014 um den Kompletten Antrag abzugeben bzw ihne zu prüfen.

Am 18.06.2014 wurde mir mitgeteilt dass ich aufgrund nicht erfüllter Anwartschaftszeit kein ALG1 bekommen könne. Dies wurde mir schriftlich bescheinigt und mir wurde gesagt ich solle mich mit diesem Schreiben beim Sozialamt bzw bei der Jobcom melden.

Dies tat ich sofort im Anschluss des gespräches.

Bei der Jobcom wurde ich dann kurz von einer Sachbearbeiterin beraten und Sie gab mir eine Mietbescheinigung zwecks Antrag auf Wohngeld.

Die Mietbescheinigung gab ich meiner mittlerweile Ehemaligen Vermieterin ab.Diese bekam ich zu Ende des Mietverhältnisses am 01.07.2014 wieder,da ich mein WG Zimmer kündigen musste, da ich Absolut keine Finanziellen Mittel mehr zu Verfügung hatte um die Miete zahlen zu können So bin ich nun am 01.07.2014 zu einem Freund der wenige Km entfernt wohnt gezogen.

Bei einem weitern Besuch bei der Jobcom wurde mir mitgeteilt dass der Ortsteil in dem mein Freund wohnt nicht in ihrem zuständigkeitsbereich liegt.

Heute, der 07.07.2014 habe ich mich beim zuständigen Bürgerbüro umgemeldet konnte jedoch zu keinem Sachbearbeiter der für Sozialleistungen zuständig ist.

Nun ist meine Frage:

Bekomm ich nun ALGII rückwirkend ab dem 13.03.2014 wenn ich mich auf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html berufe?

Einige Eckdaten zu meiner Person um die Situatuon übersichtlicher zu gestalten:

24 Jahre alt, Wohne seit über einem Jahr nicht mehr bei meinen Eltern, Meine eltern können keinen Unterhalt für mich aufbringen, da meine Mutter geringverdienerin ist und mein Vater Sozialleistungen bezieht, Wohne bei einem Bekannten, Gehe seit dem 01.02.14 zur Abendschule werde aber ab dem 21.08.2014 wieder Vollzeit zur schule gehen(Bescheinigungen liegen vor).Die Schule liegt im ca 40 Km entfernten Köln und ich werde dorthin umziehen müssen. Werde vorraussichtlich ab spätestens Mitte Juli noch einen Monat bei einem Callcenter angestellt

-Besteht ein rückwirkender Anspruch auf ALG 2 oder Wohngeld? -Welche weitere Leistungen stehen mir zu? -Muss bzw kann mir das Amt einen Umzug finanzieren (auch wenn ich in eine WG Ziehe?)

Ich hoffe Ihr seid so nett und könnt Abhilfe im Behörden-Jungle leisten und mir sagen was mir zusteht und wie ich es bekomme.

Vielen Dank im vorraus und einen (hoffentlich schönen sonnigen) Tag euch allen.

Micha

Arbeitslosengeld, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe

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